Auch Mieter in Mehrfamilienhäusern haben, zur Gewährung der Mobilität, Anspruch auf einen Treppenlift. Allerdings müssen für den Treppenlift im Mietshaus einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Ist ein Treppenlift im Mietshaus erlaubt
Der Mieter hat vorerst Anspruch auf einen barrierefreien Zugang im Mietshaus – © wittayayut / stock.adobe.com

Die meisten Menschen möchten, wenn es irgendwie machbar ist, auch im Alter in den eigenen vier Wänden bleiben. Eigenheimbesitzer sind dabei deutlich im Vorteil, denn sie können sich den Wohnraum altersgerecht und barrierefrei anpassen, je nach Wunsch und finanziellen Möglichkeiten. Eine deutliche Hürde in diesem Zusammenhang sind Treppen. Wenn die Beine nicht mehr so recht wollen, der Geist aber noch fit ist, rentiert sich durchaus der Einbau eines Treppenliftes. Wie aber kann ich die Mobilität aufrechterhalten, wenn ich „nur“ Mieter bin? Ist ein Treppenlift im Mietshaus erlaubt und wenn ja, wer übernimmt die Kosten?

Rechte der Mieter im Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentums

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, die sogenannte Barrierefreiheit im Haus zu gewährleisten. Demnach kann von jedem Mieter gefordert werden, dass der Vermieter sich mit baulichen Veränderungen auseinandersetzt, um eine behindertengerechte Nutzung des Mietobjektes zu gewährleisten. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse, also eine körperliche Beeinträchtigung oder die Notwendigkeit, aus anderen Gründen auf technische Hilfsmittel angewiesen zu sein.

Bauliche Voraussetzungen und Absprache aller Mietparteien

Gemäß diesem Gesetz, kann der Vermieter aber auch darauf drängen, dass eine unveränderte Erhaltung der Mietsache gewährleistet wird. In jedem Fall sind alle weiteren Mieter in diese Diskussion einzubeziehen, da auch eine „Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes“ gefordert werden kann. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Sicherheit durch den Einbau des Treppenliftes nicht gestört wird. Fluchtwege dürfen nicht versperrt sein und die Treppenbreite muss trotz Lift mindestens einen Meter betragen. Ist dies nicht realisierbar, können Sie immer noch auf einen faltbaren Treppenlift zurückgreifen.

» Weitere Voraussetzungen:

  • Der Handlauf muss unabhängig vom Lift genutzt werden können.
  • Geht der Lift über mehrere Etagen, muss eine Haltezone vorhanden sein.
  • Kommt es einmal zu einer Störung, muss der Lift per Hand so gesteuert werden können, dass er wieder in seiner Ausgangsposition steht.
  • Der Treppenlift wird nur benutzt, um auch wirklich in Wohnraum zu gelangen, also kein Keller oder unbewohntes Dachgeschoss.

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Treppenlift im Mietshaus – Wer trägt die Kosten?

Auch wenn der Vermieter zugestimmt hat und alle baulichen Voraussetzungen geschaffen sind, gehen die Kosten für den Einbau des Treppenliftes allein zu Lasten des Mieters. Auch ein eventuell späterer Ausbau der Anlage muss vom Mieter getragen werden. Hier gibt es jedoch seitens der Pflegeversicherung eine Möglichkeit, einen Zuschuss in Abhängigkeit zur Pflegeklasse zu erhalten – eine Kostenlose Beratung von Acorn Treppenlifte hilft, alle weiteren Einzelheiten und Eigenschaften der Installation zu besprechen.

4 Tipps zu Finanzierung und Einbau

  1. Bedenken Sie zwecks Finanzierung der Installation auch, Ihr zuständiges Versorgungsamt mit einzubinden. Teilweise gibt es Förderungen oder Zuschüsse, die von der Stadt oder der Gemeinde geleistet werden.
  2. In jedem Fall sollten Sie mit denjenigen Mietern sprechen, die ebenso körperlich eingeschränkt sind und versuchen, die Kosten aufzuteilen. Einen Anspruch darauf gibt es zwar nicht, der Versuch kann aber nicht schaden.
  3. Beachten Sie, dass das Gesetz auch die Regelung vorsieht, den Zugang zum Haus entsprechend barrierefrei zu gestalten. Sie sollten sich im Zuge dessen ganzheitlich beraten lassen, um alles in einem Schritt erledigen zu können.
  4. Für Sie als Mieter gilt, dass es irrelevant ist, ob Sie bereits bei Mietbeginn körperlich behindert waren oder dies erst während des Mietverhältnisses eintrat. Etwaige Einwände Ihres Vermieters daraufhin sind also nicht akzeptabel.

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Ein Kommentar

  1. E. Nommensen-Steenfatt on

    Mein Vermieter lehnt den Einbau eines Treppenliftes ab.
    Ich sol umziehen fordert er. Es gibt altengerechte, barrierefreie Wohnungen von
    der Genossenschaft. Aber ich wohne seit 33 Jahren in diesem Haus. Ich wohne gerne hier. Kinder, Jugendliche u.s.w. es ist immer Leben im Haus. Außerdem bin ich erst vor 3 Jahren vom 3. in den 1. Stock gezogen (Ich habe eine große Wohnung für eine junge Familie frei gemacht). Ich konnte nicht ahnen, das die gesundheitliche Verschlechterung so schnell kommt. Hinzu kommt, ich müßte
    beim Umzug sehr viel höhere Mietpreise zahlen.
    Ich brauche jetzt erst einmal einen Kostenvoranschlag und Prospekt für den Vermieter.
    Danke
    E. Nommensen-Steenfatt

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