Um den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung finanzieren zu können, stehen Ihnen KfW Fördermittel zur Verfügung. Alle Infos zum zinsgünstigen KfW-Darlehen finden Sie hier.

KfW Fördermittel beantragen und barrierefrei Wohnen
KfW Fördermittel beantragen | © Marco2811 / stock.adobe.com

Fast jede Wohnung lässt sich so einrichten, dass sie bis ins hohe Alter komfortabel und gut zugänglich zu bewohnen ist. Damit eventuell nötige Umbaumaßnahmen auch finanziell zu schultern sind, unterstützt die KfW-Förderbank des Bundes entsprechende Wohnsanierungsarbeiten mit günstigen Darlehen. Wir sagen Ihnen was Sie tun müssen um KfW Fördermittel zu beantragen.

Im KfW-Programm „Altersgerecht umbauen“ können Sie für Ihre Wohnung ein Kreditvolumen bis zu 50.000 Euro zinsverbilligt beantragen.

Wer gibt schon gern eine liebgewonnene Wohnung auf, in der man es sich über Jahre hinweg wohnlich eingerichtet hat. Doch wenn die Wohneinheit in der zweiten Etage liegt und das Treppensteigen zunehmend mühsam wird, kann der Verbleib in den vertrauten Wänden problematisch werden. Vorteilhaft ist es, wenn Sie die Möglichkeit haben, einen Treppenlift einzubauen. Dann wird so mancher Umzug unnötig und ein Lebensabend in gewohnter Umgebung ermöglicht.

» Unser Tipp: Kostenlos viele Treppenlift Angebote einholen



Umbaumaßnahmen günstig finanzieren

Für Mieter und für Eigentümer bietet die KfW-Bankengruppe für ebensolche Baumaßnahmen verschiedene Förderbausteine an. Neben Aufzugs- und Treppenanlagen werden dabei auch viele weitere bauliche Vorhaben unterstützt. So zum Beispiel das Anlegen eines barrierefreien Zuganges zur Wohnung oder die Erneuerung von Fluren und Wohn- und Schlafräumen durch die Schaffung ausreichender Bewegungsfläche.

Auch die Anbringung von Gegensprechanlagen oder elektrisch betriebenen Türsystemen an Haustür oder Garage kann dazugehören. Eine Ausbesserung von Wegen und Plätzen im direkten Wohnumfeld, etwa wettergeschützte Zugänge oder die Bereitstellung geeigneter Stellplätze ist ebenfalls im Förderkatalog enthalten.

KfW Fördermittel – Bis zu 50.000 Euro sind möglich

Die Darlehen sind über Banken und Sparkassen zu beantragen und haben eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Bei einer 10jährigen Zinsbindung sind die Kredite in den ersten Jahren tilgungsfrei. Eine vorzeitige Rückzahlung ist ohne Kostenaufschlag möglich. Werden die baulichen Maßnahmen innerhalb des Standard-Programms von „Altersgerecht umbauen“ durchgeführt, sind Kreditvergaben bis zu 50.000 Euro möglich.

» Wichtig: Die Anträge müssen Sie vor Beginn der Umbaumaßnahmen stellen.


Mehr Informationen zum Thema „Barrierefrei Wohnen“ finden Sie hier:


Die Bandbreite der geförderten Einzelmaßnahmen ist groß

Die Möglichkeiten für bauliche Verbesserungen sind sehr zahlreich und betreffen viele Bereiche.

  • der äußeren Erschließung der Wohnung
  • ausreichend breite Zugangswege
  • Beleuchtung des Eingangsbereiches
  • einfach zu öffnende Fenster
  • Rampen / Aufzugsanlagen
  • barrierefreies Bad

Die Anpassung der Durchgangsbreite von Türen, Handläufe an Treppenaufgängen sowie Rampen oder Hebebühnen können weitere Bestandteile des Umbauprogramms darstellen. Nicht zuletzt die Modernisierung von Sanitäranlagen mit geeignet hohen Waschtischen oder die barrierefreie Dusche ist hier zu nennen.

Fördervoraussetzungen – So erhalten Sie die Finanzierungshilfe

Antragsberechtigt sind neben Wohnungsunternehmen auch Privatpersonen im eigen genutzten Gebäude oder in der Mietwohnung mit Zustimmung des Vermieters. Ferien und Wochenendhäuser werden nicht gefördert. Zu den Voraussetzungen für eine Gewährung zählt, dass die Umbauarbeiten durch ein Fachunternehmen vorgenommen werden. Im bisherigen Verlauf der Förderprogramme waren es vor allem Aufzugsanlagen und Erneuerungsarbeiten im Sanitärbereich, die beantragt wurden. Wenn sich mehrere Parteien in einem Wohnkomplex zusammentun, wird übrigens auch eine Einrichtung von Gruppenräumen als förderungswürdig eingestuft.

Anträge bei Sparkassen und Banken

Antragsformulare werden direkt bei den Banken oder Sparkassen ausgestellt. Wenn Sie in Ihrer Wohnung einen entsprechenden Modernisierungs-Bedarf sehen, steht neben einem Besuch bei der Hausbank auch die Einholung eines Kostenvoranschlages an. Eine eingehende Beratung zur Wohnungsanpassung, wie Sie zum Beispiel vom Deutschen Roten Kreuz angeboten wird, hilft den Umfang und die Effektivität der Arbeiten möglichst situationsgerecht abzustimmen. Mit den KfW-Fördermitteln stehen dann die finanziellen Rahmenbedingungen für ein barrierefreies Wohnen bereit.

Tipp: Merkblatt Altersgerecht umbauen der KfW Bankengruppe.

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2 Kommentare

  1. Vielen Dank für den informativen und interessanten Artikel. Als wir Anfang letzten Jahres für meinen Vater einen Treppenlift besorgen mussten, war das ein ganz schöner Spießrutenlauf durch die Behörden, bevor wir überhaupt erst jemand gesagt hat, dass es die Möglichkeit zur Förderung gibt. Für das Geld, was wir letztlich an Förderung bekommen haben, hat sich der Aufwand kaum gelohnt.

  2. Hemme Cornelia on

    Ich habe ein Problem, Informationen sind sehr gut
    Aber wie sieht die Möglichkeit zur finaziellen Unterstützung von Heizungsumstellung von Holz/ Kohle aus.
    Ich habe die Absicht meine Mutti (pflegebedürftig 2.Stufe) in mein Haus auf zu nehmen.In den Wintermonaten sehr schwierig. Es wohnt auch nach eine Mitbewohnerin ( 91. jahre) noch im Haus.

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