Die Kosten für eine barrierefreie Dusche müssen Sie nicht allein tragen. Welche Möglichkeiten der Förderung es gibt, lesen Sie hier.
Wie Sie eine barrierefreie Dusche einbauen, haben wir bereits in einem anderen Beitrag erklärt. Heute soll es um die Finanzierung gehen. Sie haben sicher kein Geld zu verschenken. Bemühen Sie sich deshalb um staatliche oder regionale Fördergelder. Inzwischen bieten 13 von 16 Bundesländern (ausgenommen Berlin, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern) Förderungsmöglichkeiten. Damit werden Sie als Eigentümer, Vermieter oder Mieter bei der barrierefreien Modernisierung und Umgestaltung Ihres Bades unterstützt.
Mithilfe der KfW-Bankengruppe altersgerecht umbauen
Wer seine Dusche den Bedürfnissen von morgen anpassen will, kann dank des Programms 455 „Altersgerecht Umbauen“ der staatlichen Förderbank KfW unabhängig vom Lebensalter mit einem Zuschuss zu den anfallenden Baukosten rechnen. Dieser Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Kosten von maximal 5.000 Euro. Alternativ lässt sich ein besonders zinsgünstiger Kredit über das KfW-Programm 159 bis zu einer Höhe von max. 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Umfassende Hinweise und Informationen finden Sie im Internet: www.kfw.de.
Auch Mieter dürfen hier nach Absprache mit dem Vermieter auf finanzielle Unterstützung für altersgerechte Umbaumaßnahmen hoffen.
Achten Sie bei Ihrer rechtzeitigen Planung, ob Haushaltsmittel für die Förderung barrierereduzierender Maßnahmen zur Verfügung stehen, denn diese sind erfahrungsgemäß schnell erschöpft! Die Information bekommen Sie direkt bei der KfW.
Maximalen Zuschuss der Pflegekasse ausschöpfen
Auch durch die Pflegekasse können Sie die Kosten für eine barrierefreie Dusche mindern. Sind Sie bereits pflegebedürftig, können Sie einen Zuschuss bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Dieser beträgt maximal 4000 Euro, die restlichen Kosten müssen Sie selbst tragen. Wichtig: Erst muss Ihr Antrag auf Finanzierung genehmigt sein! Ansonsten erlischt Ihr Anspruch auf Bezuschussung. Bevor Sie mit den Umbauten beginnen, fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach. Dort sagt man Ihnen, was Sie in welcher Reihenfolge tun müssen.
❗ Achtung:
Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann jeder den Zuschuss beantragen, und zwar bis maximal 16.000 Euro pro Maßnahme.
Private wie gesetzliche Krankenkassen tragen leider nur die Kosten für die sogenannten Hilfsmittel wie Haltegriffe oder Badehilfen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein ärztliches Attest. Kassenpatienten müssen pro Hilfsmittel bis zu zehn Euro zuzahlen.
Worauf Sie zu guter Letzt noch achten können
Bad oder Dusche? Das Baden dient der Entspannung, oft auch therapeutischen Zwecken. Duschen ist hingegen einfacher, geht schneller und spart gleichermaßen Wasser wie Abwasser. Beim barrierefreien Duschen tun Sie nicht nur etwas Gutes für sich selbst, sondern auch für unsere Umwelt. Na dann – worauf warten Sie noch?
💡 Extra-Tipp:
Einen umfassenden Überblick über regionale Förderprogramme für ihre barrierefreie Dusche bietet unter anderem die Fa. Dallmer GmbH & Co.KG Sanitärtechnik im Internet in ihrer Broschüre: Bodengleiche Duschen mit staatlicher Förderung bauen oder modernisieren. Zum Download steht eine PDF-Datei bereit http://www.dallmer.de
Mehr Informationen zum Thema „Barrierefrei Wohnen“ finden Sie hier:
2 Kommentare
wo bekomme ich einen planer für umbau bad und kostenvoranschlag?
Ich bin 77 und mein Sohn möchte mich für den Pflegefall in seine Wohnung aufnehmen. Das Problem ist, dass es in seiner Wohnung noch keine barrierefreie Dusche gibt. Diese möchten wir einbauen lassen. Kostenpunkt ca. € 8.000. Eine Fachfirma hätten wir auch, ganz in der Nähe.