Auch 2018 gibt es wieder einige Änderungen und Neuerungen, die sich in Ihrem Alltag und finanziell bemerkbar machen. Was sich genau verändert, lesen Sie hier.

Änderungen 2018
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Wie in jedem Jahr, so kommen auch 2018 einige Veränderungen auf uns als Verbraucher und im speziellen auf Rentner zu. Die ganz großen Neuerungen, wie es sie beispielsweise 2017 in der Pflege gab, bleiben aber aus. Interessant dürften für Senioren und zukünftige Rentner vor allem die finanziellen Änderungen sein, die sich in diesem Jahr um Mindestlohn und Rentenbesteuerung drehen.

Aber auch in der Reisebranche müssen wir uns auf mögliche Änderungen einstellen und wie immer gibt es vom Staat mehr Geld für alle Hartz IV Empfänger.

Rentenbeitragssatz sinkt geringfügig

Arbeitnehmer können sich leicht freuen, denn der Rentenbeitragssatz sinkt ab 01. Januar 2018 auf 18,6 Prozent. Das sind 0,1 Prozent weniger als im letzten Jahr gezahlt werden musste. Auf dem Gehaltskonto wird sich die Senkung aber nur minimal bemerkbar machen.

Rentenbesteuerung wird angehoben

Wer 2018 in Rente geht, muss einen finanziellen Wermutstropfen hinnehmen, denn die Rentenbesteuerung wurde von 74 auf 76 Prozent angehoben. Das heißt, der zu versteuernde Rentenanteil ist ab 2018 genau 2 Prozent höher als noch 2017.



Mindestlohn für Pflegekräfte steigt

Änderungen 2018 Pflege
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Mit Beginn des neuen Jahres gilt nun der gesetzliche Mindestlohn einheitlich für alle Branchen. Bis Ende 2017 war noch eine Übergangsregelung möglich, nun müssen Tarifverträge mit Mindestlohn eingehalten werden. Für Pflegekräfte wird es eine Erhöhung geben, allerdings in West und Ost unterschiedlich:

  • Mindestlohn für Pflegekräfte in Westdeutschland und Berlin – 10,55 Euro / Stunde
  • Mindestlohn für Pflegekräfte in Ostdeutschland – 10,05 Euro / Stunde

Pflegebedürftige: Änderung in der zahnärztlichen Versorgung

Nicht von Anfang des Jahres 2018 aber ab Juli, steht Pflegebedürftigen, die gesetzlich krankenversichert sind, ein Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche Versorgung zu.

Beitragsbemessungsgrenzen steigen

Bei der Rentenversicherung steigt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, also bis zu der Beiträge gezahlt werden müssen, auf monatlich 6.500 Euro im Westen und 5.800 Euro im Osten an. Diese Grenze gilt übrigens auch für das Arbeitsentgelt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 4.425 Euro / Monat.

Besserstellung bei der Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und ab 2018 Erwerbsminderungsrente bezieht, wird so „behandelt“, als hätte er bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet. Früher wurde die Berechnung fiktiv bis zum 62. Lebensjahr vorgenommen.

Mehr Grundsicherung trotz Altersvorsorge

Bisher wurden Zahlungen aus der Altersvorsorge auf die Grundsicherung angerechnet. Ab 2018 werden diese nicht mehr komplett angerechnet, so dass Bezieher von Grundsicherung über einen monatlichen Grundfreibetrag von 100 Euro verfügen können. Wer höhere Zahlungen aus seiner Altersvorsorge erhält, darf bis zu 30 Prozent davon behalten.

Hartz IV – Regelsätze steigen

Bezieher von Arbeitslosengeld II, im Volksmund Hartz IV, erhalten ab Januar 2018 mehr Geld. Alleinstehende bekommen dann pro Monat 416 Euro (vorher 409 Euro). Bei Paaren gibt es künftig 374 Euro pro Person (vorher 368 Euro). Die Erhöhung der Hartz IV Regelsätze für Kinder richtet sich nach dem Alter – 3 bis 5 Euro gibt es hier mehr.

Neues Reiserecht für Pauschalreisen

Änderungen 2018
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Wer auf seiner Pauschalreise bisher Mängel festgestellt hat, musste diese sofort bei der ortsansässigen Reiseleitung reklamieren und spätestens einen Monat nach Rückkehr anzeigen, um eine Minderung des Reisepreises geltend machen zu können. Ab 2018 bleibt Reisenden für die Minderung deutlich mehr Zeit. Ganze 2 Jahre nach Ende des Reisejahres kann hier noch eine Minderung des Reisepreises beantragt werden.

Preiserhöhung durch Reiseveranstalter

Für Frühbucher und Co. gibt es eine weitere Änderung im Reiserecht. Veranstalter können und konnten den Reisepreis, unter bestimmten Voraussetzungen, auch nachträglich erhöhen. Reisende konnten von der Buchung dann zurücktreten, wenn der Reisepreis sich um mehr als 5 Prozent erhöht hatte. Ab 2018 ist das nur noch möglich, wenn die Erhöhung mehr als 8 Prozent beträgt.

Und was sich noch so ändert…

  • Mehr Kindergeld: Für die ersten beiden Kinder gibt es künftig je 194 Euro, ab dem dritten Kind sind es 200 Euro.
  • Weniger Zusatzbeitrag: Der von den Krankenkassen veranschlagte Zusatzbeitrag sinkt von 1,1 auf 1,0 Prozent.
  • Bankgeschäfte: Der 500 Euro-Schein wird abgeschafft und bei Missbrauch im Online-Banking oder mit der eigenen Kreditkarte haften Kunden nur noch bis maximal 50 Euro.
  • Kfz-Steuer: Wer 2018 ein neues Auto anschaffen will, sollte dies vor dem 01. September tun. Danach erhöht sich wahrscheinlich die Kfz-Steuer.
  • Einkommenssteuer: Der Grundfreibetrag steigt auf 9.000 Euro für Ledige und 18.000 Euro für Verheiratete.
  • Steuererklärung: Belege müssen dem Finanzamt nur noch auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Riester-Rente: Grundzulage steigt mit Jahresbeginn 2018 von 154 Euro auf 175 Euro.

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