Das Jahr 2020 bringt zwar keine großen Änderungen mit sich, einige gesetzliche Neuerungen spüren Verbraucher aber dennoch in ihrem Geldbeutel.

Änderungen 2020
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Auch 2020 kommen auf Verbraucher einige Änderungen zu, die unser Leben mehr oder minder beeinflussen. Von großem Interesse werden sicher wieder die Neuerungen sein, die unseren Geldbeutel be- oder entlasten. Aber auch kleine, gesetzliche Änderungen im Alltag sind im neuen Jahr wieder mit dabei.

Bahnfahren wird günstiger

Wer als Rentner gerne reist und mit dem Zug unterwegs ist, kann sich freuen, denn Bahnreisen (Fernreisen) sollen günstiger werden. Der Ticketpreis an sich ist zwar nicht betroffen, aber die Mehrwertsteuer sinkt im Rahmen des Klimapakets von 19 auf 7 Prozent. Die Deutsche Bahn will diesen Steuervorteil in voller Höhe an die Kunden weitergeben. Die Änderung tritt direkt zum Jahresbeginn in Kraft.

Flugreisen könnten allerdings teurer werden, denn ab April soll die Luftverkehrsteuer angehoben werden. Airlines werden den Aufschlag sicher an die Fluggäste weitergeben.

Rentenerhöhung 2020 im Juli

Rentenerhöhung 2020
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Wie in jedem Jahr wird es auch 2020 eine Rentenerhöhung geben, allerdings werden auch 30 Jahre nach dem Mauerfall weiterhin Unterschiede bei Ost und West gemacht. So können Rentner im Westteil des Landes mit einer Erhöhung von 3,15 Prozent rechnen, im Osten Deutschlands werden es 3,92 Prozent sein.



Strom wird vielerorts teurer

Weil die Netzentgelte und die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz steigen, erhöhen die meisten Stromanbieter ab 2020 die Preise. Vielen Deutschen wurde dies bereits zum Jahresende mitgeteilt. Die EEG-Umlage erhöht sich künftig auf 6,756 Cent je Kilowattstunde.

Mehr Wohngeld bei geringem Einkommen

Wer ein geringes Einkommen hat und deshalb Wohngeld beantragt und bezogen hat, kann sich 2020 auf eine Erhöhung freuen. 30 Prozent mehr sollen im Schnitt gezahlt werden und zukünftig soll es auch alle zwei Jahre eine automatische Anpassung an die Mietentwicklung geben.

Altersvorsorge in der Steuererklärung

Altersvorsorge Steuererklärung
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Ab dem neuen Jahr können 90 statt 88 Prozent der Beiträge für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Zu den Sonderausgaben in der Steuererklärung zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenersicherung, zu beruflichen Versorgungswerken und zur Rürup-Rente.

Entlastung für Krankenversicherte mit Betriebsrente

Wer Betriebsrente bezieht, zahlt ab Januar weniger Krankenversicherungsbeitrag (gesetzlich Versicherte). Wie hoch der Beitrag künftig sein wird, hängt von der Summe ab, die über dem Freibetrag von 159 Euro liegt. Ob die Umsetzung allerdings wirklich gleich zu Jahresbeginn klappt, ist unklar, da es sich um einen größeren organisatorischen Aufwand handelt. Möglich wäre auch eine rückwirkende Auszahlung der zu viel bezahlten Beiträge.

Schnellere Arzttermine

Wer einen Termin beim Facharzt haben wollte, musste bisher mitunter mehrere Wochen darauf warte. Das soll sich ab 2020 ändern, denn die Wartezeit bis zum Termin darf dann maximal 4 Wochen betragen.

Änderungen bei Kranken- und Pflegeversicherung

Pflegeversicherung 2020
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Die Neuerungen betreffen vor allem die Beitragsbemessungsgrenzen, also das Einkommen, bis zu dem Sozialbeiträge gezahlt werden müssen.

  • Für die Kranken- und Pflegeversicherung sind es 2020 bundesweit 4.687,50 Euro.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt monatlich bei 5.212,50 Euro.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 1,1 Prozent.
  • Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze künftig 6.900 Euro im Westen und 6.450 Euro im Osten des Landes.

Regelsätze werden erhöht

Wer auf staatliche Unterstützung wie, Soziahilfe, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Grundsicherung im Alter, angewiesen ist, erhält 2020 mehr Geld. Die Regelsätze werden um ca. 1,9 Prozent angehoben.

Regelsätze 2020 Quelle: bundesregierung.de

Kassenbon wird Pflicht

Was im Vorfeld schon heftig diskutiert wurde, wird 2020 Pflicht – der Kassenbon für „Jedermann“. Selbst beim Kauf eines Brötchens muss dem Kunden künftig ein Kassenbon ausgedruckt werden, die Annahme ist aber nicht Pflicht. Auch über die Möglichkeit in bestimmten Fällen einen Kassenbeleg digital zu erstellen und zu versenden, beispielsweise per Email, wird derzeit nachgedacht.

Und was sich sonst noch ändert…

  • Ab 1. März tritt die Impfpflicht gegen Masern in Kraft.
  • Damenhygieneartikel und elektronische Zeitschriften / Bücher werden günstiger, weil die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent sinkt.
  • ADAC-Mitglieder müssen 2020 mehr Beiträge zahlen. Für den Basistarif werden künftig 54 statt 49 Euro fällig, die Plus-Mitgliedschaft erhöht sich von 84 auf 94 Euro.
  • Der Mindestlohn steigt von bisher 9,19 Euro auf 9,35 Euro.
  • Plastiktüten sollen im Laufe des ersten Halbjahres verboten werden. Ausgenommen sind Obsttüten und dickwandige, stabile Tragetaschen.
  • DHL erhöht Porto für Päckchen und Pakte um rund 1 Prozent.

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Ein Kommentar

  1. Friedrich Georg on

    Mir fällt auf, dass fast alle Ratschläge für Rentner nur Randgruppen betreffen und das Gros (80%) der Senioren unter den Tisch fällt. Es ist skandalös, dass Verbesserungen und Vorteile immer nur Minderheiten gewährt werden (zuletzt die Grundrente), während z.B. der steuerfreie Grundfreibetrag für alle Bürger weiterhin unter der Armutsgrenze bei 784 Euro mtl. liegt. Mit jeder Rentenerhöhung kommen ca. 50.000 Senioren in die (lebenslange) Steuerpflicht (derzeit 5 von 20 Mio. Rentnern).

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