Haben Rentner Anspruch auf Wohngeld? Diese Frage, als auch die Gründe warum Rentner Wohngeld beantragen müssen und die Voraussetzungen, klären wir hier.

Haben Rentner Anspruch auf Wohngeld
Wohngeld – Damit Sie sich ihre Wohnung leisten können | © pikselstock / stock.adobe.com

Wohngeld nennt man in Deutschland die Leistungen des Staates an seine einkommensschwachen Bürger zur Sicherung der Mietzahlung (Mietzuschuss) oder auch Unterstützungsleistung des Staates zur Sicherung der Kosten des selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss). Geregelt ist das Wohngeld im Sozialgesetzbuch und dort genauer im Wohngeldgesetz. Wohngeld gibt es ausschließlich auf Antrag und mit genau definierten Einkommensgrenzen.

Reform 2020: Wohngeld-Stärkungsgesetz
Die Wohngeldreform im Jahr 2020 entlastete rund 660.000 Haushalte. Durch die Einführung des Wohngeldstärkungsgesetzes (WoGStärkG) wurden Mittel für Wohngeld durch Bund und Länder aufgestockt. Die Einführung der Mietstufe VII für besonders teure Wohngebiete sorgte dafür, dass dieser Wohnraum nicht nur Personen mit besonders hohen Einkommen vorbehalten ist.

Das Wohngeld soll die wirtschaftliche Absicherung leisten, die jedem Bürger ein angemessenes Wohnen ermöglicht.

  • Wohngeld wird generell nur für den Zeitraum von 12 Monaten bewilligt.
  • Dies jedoch immer unter der Berücksichtigung aller Einkommen, die in einem Haushalt erwirtschaftet werden.
  • Wohngeld wird berechnet aufgrund der Höhe der monatlichen Belastungen für das Wohnen – also Miethöhe oder Aufwendungen die für das selbst genutzte Wohneigentum anfallen. Hier zum Wohngeldrechner
  • Außerdem fließt in die Höhe der Berechnungen die Anzahl der Familienmitglieder und das errechnete Familieneinkommen mit ein.

Anspruch auf Wohngeld hat allerdings nur derjenige, der nicht bereits durch staatliche Transferleistungen, wie zum Beispiel eine Grundsicherung des Alters, Leistungen bezieht. Diese Grundsicherung des Alters ist so berechnet, das sie prinzipiell schon alle Kosten des Wohnens mit abdeckt. Das hat die Zahl der Anspruchsberechtigten erheblich eingeschränkt.

Hinweis: Im Gegensatz zur Grundsicherungsleistung kann beim Wohngeld Vermögen vorhanden sein. Es gibt aber Freigrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Besteht ein Vermögen in Höhe von 60.000 Euro für das Erste und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied, besteht leider kein Anspruch auf Wohngeld. Auch Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden fließen in die Wohngeldberechnung mit ein.

Gründe, warum Rentner auf Wohngeld angewiesen sind

  • Die normale Altersrente reicht oft nicht mehr aus, um Miete bzw. eine Eigentumswohnung oder das Eigenheim zu finanzieren.
  • Der Rentner oder die Rentnerin bezieht Pensionen, Renten oder andere Einkommen die einen kompletten Bezug einer Grundsicherung im Alter ausschließen.
  • Der Rentner benötigt nur die explizite staatliche Hilfe zur Sicherung seines bedarfsgerechten und angemessenen Wohnraums.
  • Eventuell liegt der ältere Mensch auch mit seinen Einkommen knapp über der Höchstgrenze für die Grundsicherung im Alter, auch dann kann eine Bewilligung von Wohngeld in Frage kommen.

Gerade im Alter braucht der Mensch mehr denn je zuvor einen angemessenen Wohnraum, um den verschiedenen altersbedingten Einschränkungen der Beweglichkeit Rechnung zu tragen. Nicht selten zieht dies auch oft einen Umzug des Rentners nach sich.


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Wohngeld beantragen – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Aus welcher Einkommensart Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten, ist für den Wohngeldbezug unerheblich, also auch ohne Rentenbezug oder Erreichen der Altersgrenze möglich.

  • Nur Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss) von privaten Wohnräumen können Wohngeld beantragen.
  • Wohngeld kann beantragt werden, wenn das eigene Einkommen zur Sicherung der Mietkosten nicht ausreicht.
  • Es muss ein gewisses Mindesteinkommen vorhanden sein, da das Wohngeld generell nur einen Zuschuss darstellt. Als Mindesteinkommen gilt 80% des Regelsatzes und des gegebenenfalls anfallenden Mehrbedarfs zuzüglich der Warmmiete (also inklusive der Heizkosten).
  • Genauso wie die Untergrenze des Einkommens gibt es natürlich auch eine Einkommensobergrenze, bis zu der Wohngeld beantragt werden kann. Diese richtet sich nach der jeweiligen Mietstufe (I – VI), die wiederum abhängig vom Wohnort ist. Eine Liste der Mietstufen aller Länder finden Sie auf www.bmub.bund.de.

Ist der Wohngeldanspruch geklärt, sollte der berechtigte Haushaltsvorstand die Leistungen beantragen. Zuständig für die Berechnung des Wohngeldes ist die örtliche Wohngeldbehörde der Gemeinde, bzw der Stadt.

Wie und wo Wohngeld beantragen?

Sollten sie sich nicht ganz sicher sein, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben,  oder welche Stelle zuständig ist, wenden Sie sich an Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort nennt man Ihnen die zuständige Anlaufstelle und hilft Ihnen bei Fragen weiter. In kleinen Gemeinden übernimmt dies gelegentlich sogar eine eingerichtete Beratungsstelle.

dagmar

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

20 Kommentare

  1. Wolfram Pocha on

    Beziehe eine Brutto Rente von 1269 Euro Brutto und bekomme 1140 Euro Netto raus.
    Bei Wohngeld wird der Brutto Betrag genommen obwohl ich nur die Netto Rente habe.
    Und bekomme nach der Rente kein Wohngeld.
    Habe seit 1998 50 %
    bei 80 % würde ich Wohngeld bekommen.
    Auch bei der Berechnung für den Zahnarzt
    wird der Brutto Betrag genommen.

    Wenn Miete und Strom ab ist habe ich nicht mehr viel zum Leben

    Mit freundlichen Gruß

    Wolfram Pocha

  2. Ich und meine Ehefrau haben eine Nettorente zusammen 1284.-im Monat
    und Mieteinnahme von 280.-
    Frage Kann man zu diesem Netto-Einkommen, noch Wohngeld beziehen ?

  3. Lydia Ulrich on

    Ich bekomme im Ausland 80€ Rente, die deutsche Rente 523€, kann ich Wohngeld beantragen, oder nur Sozialhilfe?

  4. Lydia Ulrich on

    Ich habe eine kleine Rente, habe im Sozialamt einen Antrag gestellt, es dauert aber schon lange mit dem Rentenbescheid, und die Frist läuft bis September, wenn der Bescheid nicht kommt, will das Sozialamt mir absagen.Kann ich dann einen Antrag auf Wohngeld stellen?

  5. ernst klein on

    Ich bekomme eine Erwerbsunfähigkeit Rente von 1100 Euro mein Frau von 690 Euro steht uns ein Zuschuß zu ????

  6. Ich bekomme ab 1.12.16 Erwerbsminderungsrente 848,11 und habe 60 % Schwerbehinderung G…bezahle 463,50 Warmmiete..bekomme ich Wohngeld oder soll ich besser Grundsicherung beantragen…danke,LG..Jutta Doser

  7. Mona Kowalski on

    Hallo!
    Ich kenne mich leider absolut nicht mit dem Thema aus. Meine Mama bekommt aktuell knapp 970 Euro Rente – soweit ich verstanden habe ich es eine Witwenrente wegen meinem verstorben Vater. Sie selber bekommt in 2 Jahren ihre Rente dazu und ist bei knapp 1070 Euro. Sie zieht jetzt in eine kleinere Wohnung wo die Miete trotzdem bei knapp 450 Euro zzgl 60 Euro Stadtwerke liegt.
    Kann ich für Sie Wohngeld beantragen? Oder fällt Sie raus?

  8. Ruth Puffer on

    Bin Rentnerin und beziehe mtl. ca. 670 € Rente und 316 €. Pflegegeld, da ich 80 Prozent schwerbehindert bin. Jetzt möchte ich in die Eigentumswohnung meines Sohnes ziehen. Kann ich für diese Wohnung Wohngeld beantragen? Die Wohnung ist finanziert und mein Sohn ist auf Mieteinnahmen angewiesen.

  9. Dagmar werner on

    ich bin erwebsunfähig habe einen 80% behinderten aus weiß und bekomme 1047 euro rente ich habe den antrag gestellt mit 890 euro rente habe aber eine ablehnung bekommen soll ich das noch mal versuchen danke schön für ihre antwort

  10. Bekomme am 01.05.2019 eine Rente von 78,56 Euro pro Monat
    Bin vor 15 Jahren nach Asien ausgewandert und besitze in Deutschland nichts mehr.
    Kann ich jetzt schon Antrag auf Alterssicherung/Sozialwohnung stellen ?
    Will bei Rueckkehrnicht nicht auf der Strasse schlafen muessen.
    Antraege dauern ja recht lange, bis Ergebnis.
    Werde naechste Woche 64 Jahre

  11. @ Ernst Klein
    Sie haben zusammen 1.800 Euro und wollen noch Zuschüsse?
    Das ist schon mehr als frech!

  12. ,@ Klaus P.
    Warum soll der Deutsche Steuerzahler aufkommen, wenn Sie kaum etwas eingezahlt haben? Asien ist billiger kommen und die Vorteile haben wollen? Unverschämt.

  13. Ich habe bis vor zwei Jahren meine Rente von inzwischen 920,– € durch einen 450,–€ Job aufgestockt. Leider habe ich aber diesen Minijob im Juni 2016 überraschend verloren und konnte, trotz intensiver Bemühungen, auch bis jetzt nichts mehr passendes für mich (68) finden.
    Ich wohne in einem 45 Jahre alten renovierungsbedürftigen Haus und es fällt mir zunehmend schwer, für die ständig steigenden Unterhaltskosten aufzukommen. Könnte ich evtl. Lastenzuschuss beantragen und wenn Ja wo?

  14. Meine Schwiegereltern beziehen eine Gesamtrente netto von 1850 €. Sie werden in einem betreuten wohnen versorgt. Schwiegermutter hat Pflegegrad 4 und muss 650 € Pflegezuschuss tragen. Die Miete liegt bei 436 €. Essen im Heim kostet für beide im Monat 240 €. Können wir Antrag auf Wohngeld stellen?

  15. „Sollten sie sich nicht ganz sicher sein, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, wenden Sie sich an Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung“.

    Das ist in München nicht zumutbar ich habe es im Olympiazentrum probiert.
    Das war massiv erniedrigend/fast beleidigend, knapp 2 Stunden lang.
    Ich wollte mich nur informieren.

  16. nicole Eisenring on

    Frage wenn ich im Ausland wohne bekomme ich Wohngeld? Da ich Rentnerin bin.

  17. Rainer E. on

    ich lebe zur Zeit in Österreich weil ich in Deutschland keine bezahlbare Wohnung finde. Meine Rente beträgt 805€ und die Miete ist 420€. Wie kann ich zu einem Zuschuß gelangen.

  18. Bekomme 510,- Euro Erwerbsminderungsrente, steht mir Wohngeld oder Grundsicherung zu?

  19. ich bekomme incl. der Witwenrente monatlich 694,00 Rente Gesamteinkommen. Davon bezahle ich 400,00 € Miete + 50,00€ Müllgeb. + kalt Wasser. Heizung muss ich selbst das Heizöl kaufen und den Strom für die Heizungsanlage bezahlen.
    Antrag auf Grundsicherung habe ich gestellt das geht jetzt in den 5.ten Monat. Eine Unterstützung wurde mir abgelehnt. Dazu habe ich Widerspruch eingereicht. Nun habe ich Wohngeldzuschuss beantragt. Mit wieviel kann ich da rechnen oder bekomme ich da auch keine Unterstützung?

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