Wer sich als älterer Mensch aktiv und öffentlich engagieren will, für den ist ein Seniorenbeirat genau das Richtige. Mehr Infos zu Aufgaben und Mitgliedschaft hier.

Seniorenbeirat – Aufgaben und Mitgliedschaft
Der Seniorenbeirat ist Vertreter der Interessen und Belange von Senioren | © Monkey Business / stock.adobe.com

Ein Seniorenbeirat gewinnt zunehmend an Bedeutung, um in deutschen Großstädten die immer älter werdende Bevölkerungsgruppe auch entsprechend ihrem Anteil gerecht zu vertreten. Gleichzeitig geht es um den Versuch, die älteren Menschen am politischen Leben vor Ort mit Diskussionen und Entscheidungen zu beteiligen. In vielen Gemeinden der Bundesrepublik wurden aus diesem Anlass Seniorenbeiräte durch Antrag der Gemeinderäte gegründet.

Welche Aufgaben hat ein Seniorenbeirat?

Aufgabe zunächst einmal ist es, eine Satzung zu verabschieden, die klar und unzweifelhaft das Anliegen der Gruppierung definiert. Dabei spielen wichtige Faktoren, um ein gedeihliches Miteinander alter und junger Menschen zu gewährleisten, eine wichtige Rolle.

  • Unabhängigkeit
  • Selbstbestimmtheit
  • Hilfeleistungen
  • Übernahme politischer Verantwortung

Obendrein kann der Wille zum ehrenamtlichen Engagement bekundet werden, dass sich Senioren kulturell, sportlich oder sozial zu engagieren bereit erklären.



Seniorenbeiräte pflegen außerdem den Kontakt zu sozialen Einrichtungen und beraten Entscheidungsträger der Stadt.

  • Unterstützen die örtlich bereits vorhandenen Einrichtungen der Altenhilfe und -Pflege mit Rat und Tat
  • Fordern und fördern die geistige Tätigkeit älterer Leute durch kulturelle Angebote in Seniorenzentren
  • Unterstützen sogar die Arbeit des Bürgermeisters, wann immer es in seinen Amtsgeschäften um Seniorenthemen geht

Das heißt konkret, dass der Seniorenvertreter dem Bürgermeister Vorschläge macht und ihn berät. Dem Vorsitzenden des Seniorenbeirates kommt dabei die Übermittlungsaufgabe gegenüber dem Bürgermeister zu.


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Öffentlichkeit und Senioren

Gleichzeitig liegt die Öffentlichkeitsarbeit über das eigene Tun in den Händen des Seniorenbeirates, die Pressestelle der Verwaltung wird von ihm über Planungen, Vorhaben und Ergebnisse unterrichtet. Ein Seniorenbeirat sollte offizielle Sprechstunden einführen, um für jeden Interessenten als Ansprechpartner bereit zu sein. Außerdem unterrichtet er in Sitzungen und Informationsveranstaltungen alle Mitglieder.

Der Seniorenbeirat ist politisch unabhängig und kann aus eigenem Antrieb tätig werden. Andererseits muss er sich überlegen, inwieweit er sich von Stadtrat/Gemeinderat mit Aufgaben betrauen lässt um seine Unabhängigkeit zu bewahren.

Mitgliedschaft im Seniorenbeirat

Die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat ist ein Ehrenamt, das mit keinem unverhältnismäßigen finanziellen Vorteil verbunden sein darf. Unkosten müssen aber erstattet werden.
Bereiche, in denen die Mitwirkung des Seniorenbeirates sinnvoll ist, sind

  • die altersgerechte Verkehrsplanung im Bereich des ÖPNV,
  • Altenwohnungen im Sinne des Betreuten Wohnens oder Mehrgenerationenhäuser,
  • Altenpflege auch außerhalb von Pflegeheimen, soweit der Zustand der Senioren dies ermöglicht,
  • altengerechte Freizeit- und Sportmöglichkeiten und ein Gesundheitswesen, das mehr als nur die gesetzliche Versorgung ermöglicht.

Die kulturelle Bildung durch Seniorenzentren wurde bereits erwähnt und stellt eine ganz eigene Kategorie, fast im Sinne einer VHS für Senioren, dar.

» Wie wird man Mitglied im Seniorenbeirat?

Die Mitglieder im Seniorenbeirat werden vom Gemeinderat/Stadtrat berufen. Sie können neutral sein oder einer der öffentlichen Interessenvertretungsgruppen oder einer Partei angehören. Hierbei gilt dem Gemeinderat / Stadtrat das Prinzip der gleichen Proportionalität.

Außerdem kann man die Mitglieder entsprechend der Bezirke einer Stadt /Gemeinde aufteilen. Mindestens aus jedem Bezirk soll ein Mitglied im Seniorenbeirat sein. Auch sollten Männer und Frauen zu gleichen Anteilen in der Seniorenvertretung vertreten sein.

» Pflichten des Gemeinde-/Stadtrates

60 Tage nachdem sich ein Gemeinderat/Stadtrat konstituiert hat, muss er die erste Sitzung der Seniorenvertretung einberufen. Diese ist so lange im Amt bis sie durch den sich nach Ablauf der Amtszeit neu konstituierenden Gemeinderat abberufen werden.

Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden schriftlich vom Vorsitzenden mit ungefähr einer Woche Vorlauf zu den Sitzungen eingeladen. Beizulegen ist eine vorläufige Tagesordnung für den ersten Überblick. Bei einer Abstimmung müssen zwei Drittel aller Mitglieder müssen für eine Sitzung des Beirates stimmen.

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5 Kommentare

  1. Pooth, Richard on

    Senioren haben selbst nach ihrem Berufsleben ein Interesse an den Sachen, mit denen sie beruflich zu tun hatten. Oft finden sie bei ihrer nachberuflichen Tätigkeit Dinge, die selbst für die aktuelle Wissenschaft neu sind. Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit über Seniorenverbände incl. Dachorganisation Forschungsergebnisse der gegenwärtigen Wissenschaft vorzulegen, damit diese sie prüfen und beurteilen kann?

  2. Hans Hofmann on

    Ich habe Fragen:

    Wie kann ich Mitglied im Seniorenbeirat meiner Stadt werden?

    Kann ich mich auch selbst bewerben?

  3. Hannelore Wilms on

    Meine Fragen lauten:
    darf ein Mitglied des Gemeinderates gleichzeitig Mitglied des Seniorenbeirates sein?
    Gibt es ein Mindestalter für den Seniorenbeirat ?
    Wie kommt man in den Seniorenbeirat?

  4. Klaus Peter Völkopf on

    Kann ich als Mitglied eines Seniorenbeirats regelmäßig an Heimbeiratssitzungen teilnehmen?

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