Was bedeutet gegenseitige Absicherung in der verbundenen Risikolebensversicherung und ist diese auch für Senioren noch interessant? Alle Antworten hier.

Verbundene Risikolebensversicherung
Verbundene Risikolebensversicherung für Ehepaare & Partner | © rh2010 / stock.adobe.com

Im Bereich der Risikolebensversicherung bieten die meisten Versicherer heute zwei Varianten an, zum einen die „normale“ bzw. klassische und zum anderen die verbundene Risikolebensversicherung. Die klassische zeichnet sich dadurch aus, dass eine Person als Versicherter auftritt und in dessen Todesfall ein Begünstigter die zuvor mit dem Versicherer vereinbarte Versicherungssumme erhält. Im Unterschied zur „normalen“ gibt es bei der verbundenen Risikolebensversicherung gleich zwei Versicherte, nämlich in aller Regel beide Ehepartner.

Verbundene Risikolebensversicherung im Detail?

Die Funktionsweise der verbundenen Risikolebensversicherung ist relativ einfach zu erläutern. In allen Fällen gibt es mindestens zwei Versicherte (meistens Ehepaare) und somit auch zwei Begünstigte, die im Todesfall der jeweils anderen Person die Versicherungssumme erhalten. Wichtig zu beachten ist, dass die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt wird, nämlich dann, wenn die erste der versicherten Personen verstirbt. Nach dem Tod des ersten Versicherten erlischt die Versicherung mit sofortiger Wirkung.

➤ Die Vorteile

Der große Vorteil der verbundenen Risikolebensversicherung besteht darin, dass sich zwei – zumeist wirtschaftlich voneinander abhängige Personen – gegenseitig finanziell absichern können. In aller Regel sind das die beiden Ehepartner, aber die verbundene Risikolebensversicherung kommt prinzipiell auch für Geschäftspartner infrage. Darüber hinaus kann diese Versicherungsvariante auch einen Kostenvorteil bieten. Es ist nämlich zwischen 10-20 Prozent günstiger, eine solche verbundene Risikolebensversicherung abzuschließen, als wenn sich zum Beispiel die zwei Ehepartner über einen jeweiligen Einzelvertrag gegeneinander absichern. Ferner gibt es auch steuerliche Vorteile, da beide Inhaber der Versicherung automatisch auch Bezugsberechtigte sind. Der folgenden Übersicht können Sie die Vorteile nochmals „gebündelt“ entnehmen:

  • gegenseitige Absicherung von zwei Personen möglich
  • Kostenersparnis gegenüber zwei Einzelverträgen
  • steuerliche Vorteile nutzbar

➤ Die Nachteile

Der wesentliche Nachteil der verbundenen Risikolebensversicherung ist, dass die Auszahlung der Versicherungssumme nur einmal erfolgt. Würden beispielsweise beide Ehepartner zur gleichen Zeit sterben, zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall, so würde die Versicherungssumme dennoch nur einmal ausgezahlt werden. Bei zwei Einzelverträgen wäre es hingegen so, dass die Summe dann natürlich insgesamt zweimal als Leistung vom Versicherer erbracht würde. Falls nun beide Versicherten zur gleichen Zeit sterben, erhält in aller Regel der gesetzliche Erbe die Versicherungssumme.



Wann ist die verbundene Risikolebensversicherung sinnvoll?

Die verbundene Risikolebensversicherung kann immer dann sinnvoll sein, wenn sich zwei Personen, vor allem Ehepartner, gegenseitig absichern möchten und es ferner keine weiteren Angehörigen gibt, die ebenfalls abgesichert werden sollen. Weniger geeignet ist diese Versicherungsvariante daher auch für Ehepaare mit Kindern, wenn diese entweder minderjährig sind oder generell finanziell abgesichert werden sollen. Denn sollten die Ehepartner gleichzeitig sterben, würde die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt und stirbt zunächst ein Ehepartner, gibt es im Anschluss daran für den zweiten Ehepartner und die Kinder keine Absicherung mehr.

Ist das was für Senioren?

Wer seine Familie, sprich Kinder und Enkelkinder komplett absichern möchte, wird sich eher für eine normale Risikolebensversicherung entscheiden. Vorteil: Im plötzlichen Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme komplett ausgezahlt. Das Risiko trägt also nicht der Versicherte selbst, sondern die Versicherung. So haben Sie die Möglichkeit, zum Beispiel mit der Risikolebensversicherung von CosmosDirekt, ein finanzielles Polster für Ihre Familie zu schaffen. Tatsächlich müssen Familien im Falle eines Todes nicht nur für die hohen Beerdigungskosten aufkommen, sondern meist auch noch einen Kredit abbezahlen (Auto). Auch in diesem Fall würde die Risikolebensversicherung greifen und den Ausfall der Raten übernehmen. Somit sind die Hinterbliebenen doppelt abgesichert.

Hinzu kommt, dass die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können, unter dem Punkt „Sonderausgaben“. Die Laufzeit der Risikolebensversicherung kann ähnlich wie der Beitrag flexibel gestaltet werden, daraus ergeben sich unterschiedlich hohe Summen. Damit einhergehend ist auch die Finanzierung einer Immobilie abgedeckt, wenn der Versicherte plötzlich verstirbt und das Haus weiterhin abbezahlt werden muss.

Die Frage, ob sich die verbundene Risikolebensversicherung noch für Senioren lohnen kann, ist nicht einfach zu beantworten bzw. es muss dann stets jeder Einzelfall analysiert werden. Grundsätzlich kann es natürlich schon sinnvoll sein, wenn sich auch Ehepartner im Alter 50+ noch gegenseitig absichern. Da die Kinder meistens schon erwachsen sind und somit nicht unbedingt mehr finanziell im Todesfall der Eltern abgesichert sein müssen, ist die verbundene Risikolebensversicherung sogar gegenüber zwei Einzelverträgen zu bevorzugen. Allerdings muss natürlich auch beachtet werden, dass zunächst eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird. Diese kann bei vorhandenen Erkrankungen dazu führen, dass der Antrag entweder sofort abgelehnt wird oder der Beitrag durch Risikozuschläge recht hoch ist. Ob sich dieser hohe Beitrag dann noch „lohnt“, muss im Prinzip jeder „Betroffene“ selbst entscheiden.

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

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