Wer immer schlechter hört, benötigt früher oder später ein Hörgerät. Doch wie teuer ist so ein Gerät überhaupt bzw. gibt es das auch zum Nulltarif?

Frau schaut sich Hörgeräte an
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Wer immer schlechter gucken kann, geht in der Regel zum Optiker und besorgt sich eine modische Brille, um endlich wieder klar sehen zu können. Wenn es darum geht sich ein Hörgerät zu besorgen, scheuen viele jedoch den Gang zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Schließlich sind Hörgeräte ja nur etwas für „alte Menschen“. Das ist aber natürlich totaler Quatsch. Denn auch viele junge Menschen und sogar einige Babys benötigen schon ein Hörgerät. Eine Statistik von Statista zeigt, dass im Jahr 2020 sogar circa 3,7 Millionen der insgesamt etwa 5,4 Millionen Schwerhörigen ein Hörgerät genutzt haben. Wenn Sie also das Gefühl haben, dass Sie unter Hörproblemen leiden, dann scheuen Sie nicht den Gang zum Arzt. Sie werden schnell merken, dass ein Hörgerät die Lebensqualität um ein Vielfaches verbessern kann.

Doch manchmal sind es gar nicht die Hörprobleme selbst, weshalb viele nicht zum Arzt gehen. Vielmehr sind es die damit verbundenen Kosten, die einigen Angst machen. Verständlich, denn die Preisspanne für Hörgeräte beginnt bei null und endet in der Regel bei mehreren tausend Euro – pro Ohr! Wie teuer das bzw. die Hörgeräte letztendlich werden, hängt jedoch von vielen Faktoren ab. Welche das sind und was die Krankenkassen für die Geräte dazu zahlen, möchten wir in diesem Beitrag einmal klären.

Wie setzt sich der Preis für Hörgeräte zusammen?

Wie viel Hörgeräte kosten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn im Gegensatz zu anderen technischen Geräten werden Hörgeräte ganz individuell an den Träger angepasst. Wir sprechen hier schließlich von einem medizinischen Produkt. Das muss nicht nur einwandfrei sitzen, sondern auch so funktionieren, dass Sie wieder bestens hören können. Sicherlich, hören können Sie mit jedem Hörgerät wieder besser. Ob es sich dabei nun um ein Modell für 10 Euro handelt oder für 1000 Euro. Das ist schließlich ja auch die Hauptaufgabe von Hörgeräten. Es ist viel mehr die Komfortausstattung, die den Preis bestimmt. Der Weg zum richtigen Hörgerät und somit letztendlich auch zum entsprechenden Preis, sieht in der Regel immer wie folgt aus:



❍ Schritt 1 – Bedarfsanalyse:

Frau beim Hörtest
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Nachdem Sie beim HNO-Arzt waren und Ihnen dieser ein Hörgerät aufgrund von Altersschwerhörigkeit, den Folgen eines Hörsturzes oder etwas Ähnlichem verordnet hat, gehen Sie mit dieser Verordnung zum Hörakustiker. Dieser wird dann nochmals den Hörverlust mit Hilfe von einem gründlichen Hörtest überprüfen. Anschließend folgt ein ausführliches Beratungsgespräch. Zusammen mit dem Hörakustiker besprechen Sie dabei Ihre Lebens- und Hörgewohnheiten. Es geht dabei nämlich darum Ihre Hörumgebung zu analysieren. Anhand dieser Analyse kann der Hörakustiker schon viele Hörgeräte ausschließen bzw. in die engere Wahl ziehen. Denn Hörgeräte werden in der Regel wie folgt eingeteilt:

PreisklasseFunktionen
Basis• für zuhause geeignet
• Einzelgespräche in ruhiger Umgebung
Mittelklasse• natürlicher Klang
• für zuhause und Gespräche mit kleineren Gruppen geeignet
• für TV/Kino/Telefonate geeignet
Premium• Lautstärke wird automatisch an die Umgebung angepasst
• für Gespräche in Gesellschaften geeignet
• perfekt für Konzerte/Restaurantbesuche & Stadt
• Windgeräusche werden unterdrückt
Luxus• für Gespräche in größeren Gesellschaften/Meetings/Vorträge geeignet
• ausgefeiltes Raumklanggefühl für Kino/Konzerte/Theater/Musicals
• irritierende Hintergrundgeräusche werden eliminiert
• alle Geräusche drumherum können wahrgenommen werden

❍ Schritt 2 – Vorauswahl:

Hörgeräte
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Nun geht es noch darum zu klären, wie das bzw. die Modelle nun aussehen bzw. getragen werden sollen. Es gibt schließlich zwei verschiedene Hörgerät-Arten: Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte und Im-Ohr-Hörgeräte.

➭ Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte:

Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte werden, wie der Name es schon sagt, hinter dem Ohr getragen. Der Lautsprecher befindet sich jedoch direkt im Gehörgang und sorgt dort für einen natürlichen Klang. Der große Vorteil dieser Geräte ist, dass sie sich für fast jeden Hörverlust eignen.

➭ Im-Ohr-Hörgeräte:

Im-Ohr-Hörgeräte werden im Ohr getragen. Entweder so weit, dass sie einen guten Halt haben oder sogar so tief, dass man sie kaum noch sehen kann. Sie sind in der Regel teurer als Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte. Einfach, weil sie eben dezenter sind und meist auch mehr bieten.

Zusatzfunktionen/Extras erhöhen den Preis

Wie bei so vielen technischen Geräten, so können Sie sich natürlich auch bei Hörgeräten für einige Extras entscheiden. Zur Auswahl stehen hier nicht nur praktische Funktionen wie z.B. Bluetooth, Apps und Multifunktionsschnittstellen, sondern auch Zubehör wie z.B. Akkuladestationen und Fernbedienungen. Obendrein haben Sie die Auswahl zwischen Modellen mit Batterie und mit Akku. Derartige Ergänzungen schlagen sich natürlich auch im Preis nieder. Wenn Sie also den Preis so niedrig wie möglich halten möchten, dann empfiehlt es sich auf derartiges Zubehör bzw. Extras zu verzichten.

Gleiches gilt übrigens auch für Hörgeräte­versicherungen, die viele Hörakustiker mit anbieten. Laut Stiftung Warentest ist die Absicherung nicht immer notwendig.

❍ Schritt 3 – Probetragen:

Frau bekommt Hörgerät eingesetzt
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Haben Sie geeignete Geräte ausgewählt, können Sie diese nun in der Regel mehrere Tage zur Probe tragen. Denn nicht jedes Ohr ist gleich. Außerdem: die einen finden Im-Ohr-Hörgeräte störend, andere wiederum können sich mit dem Fremdkörpergefühl bei Hinter-dem-Ohr-Hörgeräten nicht anfreunden. Durch das Probetragen über mehrere Tage hinweg können Sie die Geräte somit also bestens vergleichen und vielleicht auch Dinge beim Hörakustiker ansprechen, die Sie stören.

Wichtig:
Tragen Sie die Hörgeräte nicht nur zuhause zur Probe. Erproben Sie die Geräte unbedingt an verschiedenen Orten und auch in verschiedenen Situationen. Beispielsweise etwa beim Einkaufen, beim Telefonieren, in öffentlichen Verkehrsmitteln und/oder sogar im Kino. Störgeräusche treten nämlich nicht überall auf.

❍ Schritt 4 – Antrag auf Kostenübernahme stellen:

Antrag auf Zuschuss bei der Krankenkasse
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Haben Sie das passende Gerät für Ihre Bedürfnisse gefunden, wird Ihr Hörakustiker einen Kostenvoranschlag erstellen. Im nächsten Schritt ist es ganz wichtig, dass Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Denn Krankenkassen sind laut GEERS gesetzlich dazu verpflichtet, Hörhilfen zu bezahlen, wenn diese bei einem diagnostizierten Hörverlust medizinisch notwendig sind. Dafür müssen jedoch einige Kriterien erfüllt werden. Unter anderem:

  • müssen Sie einen Sprachhörtest beim HNO-Arzt durchführen lassen
  • muss die Verstehensquote für Sprache bei Umgebungslautstärke bei 80 Prozent oder darunter liegen
  • muss der Hörverlust im Bereich der Hauptfrequenzen zwischen 500 und 4000 Hertz liegen
  • muss die Hörminderung auf dem besser hörenden Ohr bei mindestens 30 Dezibel liegen

Erfüllen Sie diese Kriterien, dann stellt Ihnen der Hals-Nasen-Ohren-Arzt eine Hörgeräte-Verordnung aus. Diese können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen, denn gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro für ein Hörgerät. Entscheiden Sie sich dann für ein Hörgerät zum Nulltarif, müssen Sie lediglich die Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro pro Hörgerät selber tragen. Sind die Hörgeräte Ihrer Wahl teurer, müssen Sie die komplette Differenz selber zahlen. Anders sieht es hingegen aus, wenn teurere Geräte medizinisch notwendig sind. Dann müssen die Krankenkassen auch dafür die Kosten übernehmen.

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

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