Mehr Pflegekräfte, Erleichterungen bei Taxifahrten zum Arzt und Entlastung für pflegende Angehörige, das sind die gravierenden Neuerungen für 2019.

Änderungen 2019
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Was auf jeden Einzelnen persönlich im neuen Jahr zukommt, können wir nicht vorhersehen, was Politik und Gesetzgeber an Änderungen geplant haben, allerdings schon. Wie auch in den Jahren 2017 und 2018, werde ich hier die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammenfassen. Mein spezielles Augenmerk liegt dabei wieder auf Änderungen, die speziell die ältere Generation betreffen oder uns als Verbraucher beeinflussen.

Es wird auch 2019 Neueinführungen oder Bestimmungen geben. Eine Thematik, die mir besonders am Herzen liegt, ist die Pflege, zu der es auch einige Neuerungen geben wird.

❶ Geringere Beiträge bei gesetzlicher Krankenkasse

Gleich zu Beginn des neuen Jahres wird es eine Entlastung bei den Krankenkassenbeiträgen geben. Ab Januar 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen den gesamten Krankenkassenbeitrag. Dazu zählt ab sofort auch ein eventueller Zusatzbeitrag, der von einigen Kassen erhoben wird. Geregelt ist diese Neuerung im GKV-Versichertenentlastungsgesetz.

❷ Neue Geldscheine ab Mai 2019

Etwas kleiner als die alten und mit neuen Sicherheitsmerkmalen versehen, so werden die neuen 100- und 200- Euro Scheine aussehen. Ab 28. Mai 2019 sollen die Banknoten in Umlauf kommen. Für mehr Fälschungssicherheit wird es auf der Vorderseite ein Sateliten-Hologramm geben. Wie auch schon beim 10-, 20- und 50-Euroschein, verändert sich die Wertzahl beim Bewegen in das Eurosymbol.



❸ Mütterrente II tritt in Kraft

Gute Nachrichten für alle Mütter, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren sind. Für sie erhöht sich die Rente von 2 auf 2,5 Entgeltpunkte. Damit steigt der Wert eines Rentenpunktes in Westdeutschland auf etwa 33,04 Euro und im Osten des Landes auf 31,88 Euro. Wer im Jahr 2019 in Rente geht (ab Januar), bekommt diese Rente direkt mit überwiesen. Frauen die bereits Rente beziehen, müssen sich noch etwas gedulden. Die Auszahlung soll aber innerhalb der ersten 6 Monate des neuen Jahres erfolgen.

❹ Mehr Pflegekräfte

Das Deutschland zu wenig Personal für die Pflege hat, ist hinlänglich bekannt. Das Problem soll mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz behoben werden. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und sieht 13.000 neue Stellen in der stationären Pflege, also Pflegeheimen, vor. Wie schnell das Gesetz in der Praxis umgesetzt werden kann, sprich ausreichend Pflegepersonal vorhanden sein wird, ist noch offen. Finanziert werden die neuen Stellen ausschließlich über die Krankenkassen. Wie viele neue Pflegekräfte pro Heim eingesetzt werden, hängt von der Anzahl der Bewohner ab. Vorgesehen sind in Einrichtungen

  • mit bis zu 40 Bewohnern – eine halbe Stelle
  • von 41 bis 80 Bewohnern – eine ganze Stelle
  • von 81 bis 120 Bewohnern – 1,5 Stellen
  • über 120 Bewohner – zwei ganze Stellen

❺ Neue Qualitätsprüfung in Pflegeheimen

Qualitätsprüfung Pflegeheim
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Diese Neuerung wird wohl erst zum Ende des Jahres 2019 in Kraft treten. Voraussichtlich ab November sollen die alten Pflegnoten zur Qualitätsbewertung von Pflegeheimen abgeschafft werden, da sie keinen realistischen Eindruck vom Zustand der Pflegeheime liefern. Die neuen Qualitätsindikatoren orientieren sich dann an dem Durchschnitt und lauten „weit über dem“ und „weit unter dem“. Pflegeheime sind dann in der Pflicht, zwei Mal im Jahr den Zustand der Versorgung ihrer Pflegebedürftigen zu veröffentlichen.

❻ Entlastung für pflegende Angehörige

Kur- oder Reha-Aufenthalte für pflegende Angehörige waren bisweilen ein Problem, weil die Weiterbetreuung des Pflegebedürftigen während der Abwesenheit oft nicht gewährleistet werden konnte. Die Lösung: durch das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll es möglich werden, den Pflegebedürftigen in der gleichen Einrichtung betreuen zu lassen. Sollte dies nicht machbar sein, müssen Krankenkasse und Pflegekasse die Versorgung des Pflegebedürftigen während des Kur- / Reha- Aufenthaltes regeln.

➥ Recht auf Teilzeit im Job

Wer berufstätig ist und trotzdem einen Angehörigen pflegt, hat künftig das Recht auf Brückenteilzeit. Das bedeutet, die Arbeitszeit kann für einen bestimmten Zeitraum reduziert werden, nach der Pflegezeit aber auch wieder in die „alte“ Arbeitszeit gewechselt werden. Grundlage hierfür ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Die Regelung ist allerdings an zwei Kriterien geknüpft:

  1. Das Unternehmen beschäfitg mehr als 45 Mitarbeiter
  2. Das Arbeitsverhältnis besteht seit mehr als 6 Monaten.

❼ Taxitransport jetzt ohne Antrag

Taxi Krankentransport
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Weniger bürokratischen Aufwand gibt es schon ab Januar 2019 für alle, die pflegebedürftig sind oder eine Behinderung haben. Die Erleichterung betrifft Taxifahrten zum Arzt, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Dafür musste aber in der Vergangenheit vorab ein Antrag gestellt und genehmigt werden. Seit Anfang des neuen Jahres soll eine automatische Erlaubnis genügen. Taxikosten für Arztbesuche werden bei Pflegegrad 4 oder 5 übernommen, und bei Pflegegrad 3, wenn eine dauerhaft eingeschränkte Mobilität vorliegt.

❽ Beitrag zur Pflegeversicherung steigt

Ebenfalls zum Jahresbeginn steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung. Künftig müssen 0,5 Prozentpunkte mehr gezahlt werden, somit 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitrag wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen.

Weitere Änderungen und Neuerungen kurz zusammengefasst

  • Preisobergrenzen für Auslandstelefonate: Voraussichtlich ab Mai 2019 sollen Telefonate ins Ausland vom Handy oder Festnetz nur noch maximal 19 Cent die Minute kosten, bei einer SMS sind es dann 6 Cent.
  • WhatsApp schaltet Werbung: Wer den Messengerdienst WhatsApp benutzt, muss sich ab Februar voraussichtlich mit Werbeeinblendungen abfinden. Die Anzeigen sollen aber nur im Statusbereich, nicht im privaten Chat, sichtbar sein.
  • Mehr Kindergeld ab Juli: Statt zum Jahresanfang wird es 2019 erst im Juli eine Erhöhung des Kindergeldes geben. Zehn Euro pro Kind gibt es dann mehr.
  • Mindestlohn steigt: Wer gesetzlichen Mindestlohn bezieht, erhält ab Januar künftig 9,19 Euro, statt bisher 8,84 Euro, die Stunde.
  • Neue Regeln beim Getränkepfand: Zukünftig muss auch für bestimmte Fruchtschorlen, Milchmischgetränke und Energydrinks Pfandgeld gezahlt werden. Händler sind jetzt in der Pflicht, genau zu deklarieren, ob es sich bei den Produkten um Mehrweg- oder Einwegflaschen handelt.
  • Hartz IV Satz steigt: Wer Hartz IV bezieht, bekommt ab Janaur 2019 geringfügig mehr Geld. Alleinstehende erhalten acht Euro pro Monat mehr (424 Euro) und Paare sieben Euro (382 Euro).
  • Mehr Rente ab Juli: Wie in den letzten Jahren auch, wird es auch 2019 eine Rentenerhöhung geben. Ab Juli erhalten Rentner im Westen des Landes 3,18 Prozent mehr, im Osten sind es 3,91 Prozent.

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