Auch das Jahr 2022 bringt wieder einige Änderungen mit sich. So wird es eine Rentenerhöhung sowie mehr Hartz IV geben. Pflegekräfte bekommen mehr Geld und das Einkaufen wird nachhaltiger.
An dieser Stelle möchten wir, die Redaktion von aktive-rentner.de, uns herzlich für Ihre Treue bedanken und wünschen allen Lesern ein gesundes Neues Jahr! Auch 2022 wird es Neuerungen für Verbraucher geben, die wichtigsten Änderungen hier für Sie im Überblick.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Rentenerhöhung kommt Anfang Juli
- 2 Besteuerung der Rente wird erhöht
- 3 Mindestlohn steigt
- 4 Pflegesachleistungen werden erhöht
- 5 Mehr Geld für Altenpflegekräfte
- 6 Mehr Geld bei Kurzzeitpflege
- 7 Mehr Hartz IV
- 8 Assistenzsysteme in neuen Autos werden Pflicht
- 9 Verbot für Plastiktüten endgültig
- 10 Pfandpflicht wird erweitert
- 11 Rücknahme von Elektrogeräten
- 12 Abzocke auf Kaffeefahrten wird erschwert
- 13 Maskenpflicht im Verbandskasten geplant
- 14 Porto wird wieder teurer
Rentenerhöhung kommt Anfang Juli
Mitte des Jahres können Rentner mit einer Erhöhung ihrer Bezüge rechnen. Geplant ist eine Rentenerhöhung von 4,6 Prozent in den alten Bundesländern und 5,3 Prozent in den neuen Bundesländern.
Besteuerung der Rente wird erhöht
Wer 2022 in den Ruhestand geht, muss mit einer höheren Besteuerung seiner Rente rechnen. Der steuerpflichtige Anteil steigt bereits ab Januar von 81 auf 82 Prozent. Wie viel Steuern Neurentner zahlen müssen, können Sie hier berechnen lassen. Bei Bestandsrenten ändert sich nichts, hier bleiben weiterhin 19 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei.
Mindestlohn steigt
Geringverdiener dürfen sich auf eine Erhöhung des Mindestlohns freuen. Zunächst 9,82 Euro / Stunde, ab Juli sollen dann 10,45 Euro pro Stunde Gesetz sein. Allerdings ist bei der neuen Bundesregierung eine weitere Erhöhung im Gespräch – 12 Euro pro Stunde.
Pflegesachleistungen werden erhöht
Wer einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, profitiert ab Januar von 5 Prozent höheren Pflegesachleistungen. Damit soll die Pflege zu Hause besser ausgestattet werden. Der Pflegegrad 1 wird hier allerdings nicht berücksichtigt. Für alle anderen Pflegegrade gelten dann folgende Beträge:
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
724 Euro
1.363 Euro
1.693 Euro
2.095 Euro
Keine Erhöhung des Pflegegeldes
Die Erhöhung der Pflegesachleistungen hat keinen Einfluss auf das Pflegegeld. Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, aber keinen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, geht leer aus.
Mehr Geld für Altenpflegekräfte
Da das Personal in der Altenpflege stark gefordert und oftmals auch überfordert ist, sollen Altenpflegekräfte nun finanziell besser gestellt werden. Ab Herbst (September) müssen Pflegeeinrichtungen deshalb ihre Pflegekräfte nach Tarif bezahlen. Die Pflegeversicherung beteiligt sich mit einem Zuschlag an den Mehrkosten, sodass diese nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen.
Mehr Geld bei Kurzzeitpflege
Für die Kurzzeitpflege gibt es ab Januar 2022 mehr Geld. Genau genommen sind es 10 Prozent, die dann 1.774 Euro entsprechen. Der Betrag für die Verhinderungspflege ändert sich nicht.
Mehr Hartz IV
Auch wenn der Hartz IV Satz 2022 erhöht wird, dürfte sich die Freude in Grenzen halten. Gerade einmal drei Euro mehr gibt es, somit steigt die monatliche Harzt IV Leistung von 446 auf 449 Euro an. Für Kinder sind es 2 Euro mehr und bei Jugendlichen 3 Euro.
Assistenzsysteme in neuen Autos werden Pflicht
Neue PKW müssen ab Juli mit zusätzlichen Fahrassistenzsystemen ausgestattet sein. Vorgeschrieben sind dann unter anderem der ISA (Intelligent Speed Assistance), der Kraftfahrer beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit warnt. Außerdem werden diese Assistenzsysteme Pflicht:
- Müdigkeitswarner
- Rückfahrassistent
- Spurhalteassistent
- Notbremsassistent
Verbot für Plastiktüten endgültig
Im neuen Jahr werden Verbrauchern keine Plastiktüten mehr zum Kauf angeboten. Lediglich die dünnen Kunststofftüten für Obst und Gemüse stehen beim Einkauf weiterhin zur Verfügung.
Pfandpflicht wird erweitert
Während bisher nur auf einen Teil Pfand gezahlt werden musste, sind künftig alle Getränkedosen und Einwegflaschen pflandpflichtig. Kleine Ausnahme: Bis 2024 gilt für Molkereiprodukte in Plastikflaschen noch eine Übergangsfrist.
Rücknahme von Elektrogeräten
Supermärkte und Discounter müssen spätestens ab Juli 2022 alte Elektrogeräte zurücknehmen. Bei kleineren Geräten gilt dies zukünftig auch dann, wenn diese dort nicht gekauft wurden oder kein Neukauf getätigt wird.
Abzocke auf Kaffeefahrten wird erschwert
Auf sogenannten Kaffeefahrten dürfen ab 28. Mai 2022 keine Versicherungen, Bausparverträge und Medizinprodukte mehr verkauft werden. Wer ein Geschäft an der Haustür abschließt, muss dieses nicht direkt am Tag der Vertragsunterzeichnung bezahlen. Zudem besteht ein Widerrufsrecht.
Maskenpflicht im Verbandskasten geplant
Noch keine offizielle Pflicht, aber in Planung ist das zukünftige Mitführen von Masken im Verbandskasten des Autos. Dafür muss allerdings noch die entsprechende DIN-Norm angepasst werden.
Porto wird wieder teurer
Fast schon obligatorisch sind die Preiserhöhungen bei der Deutschen Post. Auch in diesem Jahr werden Standardbriefe teurer – erhöht wird von 80 auf 85 Cent. Für eine Postkarte wird künftig ein Porto von 70 statt 60 Cent fällig.