Wenn Sie als Senior Einnahmen aus Geldanlagen erzielen, besteht Steuerpflicht. Kleiner Trick zum Steuern sparen: Die Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner ist eine Möglichkeit, die Steuerbelastung auf Kapitalerträge zu reduzieren.

Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner
Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner können Sie Steuern sparen. | © rupbilder / stock.adobe.com

Als Rentner hat man ja die Möglichkeit, verschiedene Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen, Eintrittsgelder oder Ähnliches, sondern kann sich vor allem auch als nützlich erweisen, wenn man als Rentner Einkünfte aus Geldanlagen erzielt.

Zwar unterliegt man auch als Rentner unter bestimmten Bedingungen der allgemeinen Steuerpflicht in Bezug auf Zinsen und Dividenden, kann diese aber zumindest teilweise einsparen, wenn man sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ausstellen lässt. Diese Möglichkeit besteht seit dem Jahr 2009.

Wann ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll?

Wer eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner beantragen möchte, sollte sich im Vorfeld gut über die Höhe seiner monatlichen und jährlichen Erträge aus Kapitalanlagen informieren. Diese Informationen können bei der Bank erfragt werden, bei der das Konto und eventuell vorhandenes Vermögen verwaltet werden.

Eine NV-Bescheinigung für Senioren ist besonders dann sinnvoll, wenn die gesamten Einkünfte, einschließlich der Kapitalerträge, den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten. Für das Jahr 2024 liegt dieser Grundfreibetrag bei 11.604 Euro für Alleinstehende und 23.208 Euro für Ehepaare. Liegen die Einkünfte unter diesem Betrag, kann die Steuerpflicht auf Kapitalerträge vermieden werden.

Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das gesamte zu versteuernde Einkommen. Er sorgt dafür, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt.

Voraussetzungen für eine Nichtveranlagungsbescheinigung

Das zuständige Finanzamt prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung erfüllt sind. Viele Rentnerinnen und Rentner benötigen diese Bescheinigung jedoch nicht, da ihre Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag in der Regel nicht überschreiten.

  • 1.000 Euro bei Einzelpersonen
  • 2.000 Euro bei Ehepaaren

In diesem Fall genügt es, bei der Bank einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge zu stellen. Durch diesen Freistellungsauftrag werden Zinsen und Dividenden, die unterhalb des Pauschbetrags bleiben, ohne Abzug der Abgeltungssteuer ausgezahlt.

Sollten die Kapitalerträge jedoch über dem Sparer-Pauschbetrag liegen und gleichzeitig die gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben, kann die NV-Bescheinigung die volle Auszahlung der Kapitalerträge sichern.

Der Sparer-Pauschbetrag bezieht sich speziell auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden. Innerhalb dieses Freibetrags können diese steuerfrei eingenommen werden, ohne Abzug der Abgeltungssteuer.

Wie beantragt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner?

Die Antragstellung für eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann formlos gestellt werden, muss aber alle relevanten Daten beinhalten, die dann beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt stellt aber auch ein eigenes Formular für die Beantragung (Download Formular NV 1 A), das die Bearbeitung erleichtert. Wer nur bei einer Bank ein Konto oder ein Sparkonto besitzt, der braucht auf dem Antragsformular nur eine Bescheinigung zu beantragen.

Rentnerinnen und Rentner, die Kapitalerträge bei mehreren Banken beziehen, sollten beachten, dass für jede Bank eine separate NV-Bescheinigung notwendig ist, bei der Kapitalerträge aus Zinsen oder Dividenden erwirtschaftet werden. Man sollte also vorher überlegen, wie viele Bescheinigungen man benötigt und die Anzahl auf dem Antragsformular festhalten. Dies erspart einem hinterher viel Mühe.

Wie lange ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung gültig?

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung wird vom Finanzamt in der Regel für drei Jahre ausgestellt und muss danach neu beantragt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Finanzamt die Bescheinigung vom Antragsteller auch vor Ablauf ihrer Gültigkeit zurückfordern, nämlich dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nichtveranlagung wegfallen. Hierbei ist zu beachten, dass alle ausgestellten Exemplare einer Nichtveranlagungsbescheinigung, also auch die bei der Bank hinterlegten, an das Finanzamt zurückzugeben sind. Aus diesen Gründen ist es wichtig, seine Einkünfte immer im Blick zu behalten.

Achtung! Sollten Ihre Einkünfte während dieses Zeitraums den Grundfreibetrag überschreiten, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen und die Bescheinigung zurückzugeben.

dagmar

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

5 Kommentare

  1. Hallo – ich habe eine Frage – ob wir – dh. ich und meine frau müssen wir Steuer Zahlen bei unsere Rente 1188,07 € und 669,84 € das gibs zusammen 1857,91 €
    Ich bitte um Antwort – mit freudlichen Grüßen.

  2. nein sie brauchen keine steuer zahlen der Freibetrag liegt für ehepaare bei
    17 tausend ca ihr brutto einkommen jährl. ca 22.ooo,– davon geht ihr zu steuerfreier
    persönlicher betrag ab, und krankenkasse sowie aussergew. belastung und wenn sie unter
    17. tds liegen keine steuer Pers. freibetrag ergibt sich wann sie in Rente gegangen sind

  3. Hallo,ich bin Witwe und habe eine Erwebsminderungsrente und Witwenrente im Monat von 1775,Euro
    Meine Frage kann ich einen Antrag stellen,das ich keine Einkommensteuer mehr machen muss als Rentner
    Würde mich auf eine Rückantwort freuen

  4. Siegmar und Bärbel Müller on

    Wir sind beide Rentner, unseres gemeinsames jährliches Einkommen liegt
    unter 18.000 €uro.
    Im Dezember erhalten wir unsere Bausparsummme von ca. 14.000 Euro ausgezahlt.
    Müssen wir Kapitalsteuer zahlen, wenn wir eine Nichtveranlagungsbescheinigung
    beantragen.

  5. WERNER K KOLLER on

    Ich lebe in Australien und meine monatliche Rente ist unter € 600.00. Keine weiteren Einkünfte in Deutschland, nur ein Girokonto für die Rente (mein „Urlaubsgeld“) und ein Visa Konto. Das Finanzamt verlangt eine Steuererklärung. Geht das in Ordnung?
    Danke! Werner

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