Wenn Sie als Senior, Einnahmen aus Geldanlagen erzielen, besteht Steuerpflicht. Kleiner Trick zum Steuern sparen, eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Renter.
Als Rentner hat man ja die Möglichkeit, verschiedene Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen, Eintrittsgelder oder ähnliches, sondern kann sich vor allem auch als nützlich erweisen, wenn man als Rentner Einkünfte aus Geldanlagen erzielt. Zwar unterliegt man auch als Rentner unter bestimmten Bedingungen der allgemeinen Steuerpflicht in Bezug auf Zinsen und Dividenden, kann diese aber zumindest teilweise einsparen, wenn man sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ausstellen lässt. Diese Möglichkeit besteht seit dem Jahr 2009.
Wann ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll?
Wer eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner beantragen möchte, sollte sich vorher auf jeden Fall informieren, wie hoch seine monatlichen und jährlichen Erträge aus Kapitalanlagen sind. Diese Informationen erhält man auf Nachfrage von der Bank, bei der man sein Konto hat und die ein eventuell vorhandenes Vermögen verwaltet. Solange die Freibeträge nicht überschritten werden, ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung nicht sinnvoll. Nur wenn die erzielten Erträge die festgesetzten Grundfreibeträge überschreiten, ist es ratsam, sich vom Finanzamt eine Bescheinigung ausstellen zu lassen.
Voraussetzungen für eine Nichtveranlagungsbescheinigung
Das zuständige Finanzamt prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ausreichen oder nicht. Die meisten Rentner brauchen eine solche Nichtveranlagungsbescheinigung eigentlich nicht, weil ihre Kapitalerträge den zulässigen Höchstbetrag von
- 801 Euro bei Einzelpersonen
- bzw. 1602 Euro bei Ehepartnern
in der Regel nicht überschreiten. In diesem Fall reicht es, bei der Bank einen so genannten Freistellungsauftrag für Kapitalerträge zu beantragen. Wird dieser genehmigt, zieht die Bank keine Abgeltungssteuer ab, wenn die Zinsen für Geldanlagen unter den festgesetzten Höchstbeträgen bleiben. Wer als Rentner allerdings höhere Einkünfte erzielt, der kann die Abgeltungssteuer zumindest teilweise einsparen, wenn er sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner ausstellen lässt.
Wie beantragt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner?
Ein solcher Antrag kann formlos gestellt werden, muss aber alle relevanten Daten beinhalten. Er wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Es gibt ein eigenes Formular für die Beantragung (Download Formular NV 1 A). Wer nur bei einer Bank ein Konto oder ein Sparkonto besitzt, der braucht auf dem Antragsformular nur eine Bescheinigung zu beantragen. Wer allerdings bei mehreren Banken Kunde ist, der sollte die Nichtveranlagungsbescheinigung an jede Bank senden, bei der Kapitalerträge aus Zinsen oder Dividenden erwirtschaftet werden. Man sollte also vorher überlegen, wie viele Bescheinigungen man benötigt und die Anzahl auf dem Antragsformular festhalten. Dies erspart einem hinterher viel Mühe.
Wie lange ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung gültig?
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung wird vom Finanzamt in der Regel für drei Jahre ausgestellt und muss danach neu beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Finanzamt die Bescheinigung vom Antragsteller auch vor Ablauf ihrer Gültigkeit zurückfordern, nämlich dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nichtveranlagung wegfallen. Hierbei ist zu beachten, dass alle ausgestellten Exemplare einer Nichtveranlagungsbescheinigung, also auch die bei der Bank hinterlegten, an das Finanzamt zurückzugeben sind. Aus diesen Gründen ist es wichtig, seine Einkünfte immer im Blick zu behalten.
Hallo – ich habe eine Frage – ob wir – dh. ich und meine frau müssen wir Steuer Zahlen bei unsere Rente 1188,07 € und 669,84 € das gibs zusammen 1857,91 €
Ich bitte um Antwort – mit freudlichen Grüßen.
nein sie brauchen keine steuer zahlen der Freibetrag liegt für ehepaare bei
17 tausend ca ihr brutto einkommen jährl. ca 22.ooo,– davon geht ihr zu steuerfreier
persönlicher betrag ab, und krankenkasse sowie aussergew. belastung und wenn sie unter
17. tds liegen keine steuer Pers. freibetrag ergibt sich wann sie in Rente gegangen sind
Hallo,ich bin Witwe und habe eine Erwebsminderungsrente und Witwenrente im Monat von 1775,Euro
Meine Frage kann ich einen Antrag stellen,das ich keine Einkommensteuer mehr machen muss als Rentner
Würde mich auf eine Rückantwort freuen
Wir sind beide Rentner, unseres gemeinsames jährliches Einkommen liegt
unter 18.000 €uro.
Im Dezember erhalten wir unsere Bausparsummme von ca. 14.000 Euro ausgezahlt.
Müssen wir Kapitalsteuer zahlen, wenn wir eine Nichtveranlagungsbescheinigung
beantragen.
Ich lebe in Australien und meine monatliche Rente ist unter € 600.00. Keine weiteren Einkünfte in Deutschland, nur ein Girokonto für die Rente (mein „Urlaubsgeld“) und ein Visa Konto. Das Finanzamt verlangt eine Steuererklärung. Geht das in Ordnung?
Danke! Werner