Ein Treppenlift-Einbau ist mit mit hohen Kosten verbunden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich jedoch einen Großteil vom Finanzamt zurückholen.

Treppenlift von der Steuer absetzen
© Ingo Bartussek / stock.adobe.com

Meine beiden Omas sind jetzt 84 Jahre alt und könnten von ihrer körperlichen Fitness her nicht unterschiedlicher sein. Meine eine Oma verlässt kaum noch das Haus, weil sie nicht mehr so gut zu Fuß ist. Meine andere Oma ist dagegen ständig unterwegs und macht sogar noch einmal in der Woche mit Ihrer Seniorengruppe Sport. Bisher kommen beide noch ganz gut allein zurecht. Jedoch ist es absehbar, dass zumindest eine von beiden nicht mehr lange die Treppen bewältigen kann.

Meine Oma hat das Glück, dass Sie bei meiner Tante die untere Etage bewohnt und die nötige Unterstützung im Alltag erhält. Zudem muss sie auch nur eine einzige Treppenstufe überwinden, um ins Haus zu gelangen. Wer aber ganz allein in einem Haus mit Treppen lebt, sieht oft keine andere Möglichkeit, als das Haus aufzugeben und sich eine barrierefreie oder altersgerechte Wohnung zu suchen. Dabei gibt s einige Möglichkeiten, um das eigene Zuhause altersgerecht umzubauen. Im Zuge dessen kann ein Treppenlift die Gelenke schon und die Mobilität erhöhen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, dann ist es möglich, den Einbau eines passenden Treppenlifts von der Steuer abzusetzen.

Treppenlift mieten?

Benötigen Sie einen Treppenlift, sollten Sie vorher Ihre Optionen genau prüfen. Denn die Anschaffung eines Treppenlifts kann ganz schön teuer sein. Gerade dann, wenn Sie nur vorübergehend auf Grund einer Verletzung oder einer Operation eingeschränkt sind, lohnt sich der Kauf nicht wirklich. In einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit einen Treppenlift zu mieten. Dafür fällt eine einmalige Anzahlung an, die bis zu 50 Prozent des Anschaffungspreises betragen kann. Hinzu kommt eine monatliche Miete, die meist zwischen 50 und 100 Euro liegt.

Im ersten Moment klingt diese Option sehr vielversprechend. Bedenken Sie aber, dass die Miete wirklich nur dann eine gute Entscheidung ist, wenn Sie den Lift nur für kurze Zeit benötigen. Ansonsten sind Sie ganz schnell bei einem Gesamtpreis, der die Anschaffungskosten übersteigt, sodass Sie mit dem Kauf eines Treppenliftes besser beraten sind.



Treppenlift steuerlich absetzen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, den Treppenlift von der Steuer abzusetzen.

» Außergewöhnliche Belastung

Wird ein Treppenlift ausschließlich zur Steigerung des Komforts eingebaut, wird er vom Finanzamt nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Stattdessen bedarf es konkreter Gründe, die für den Treppenlift sprechen. Generell fallen hohe medizinische Kosten, Fahrt- und Arztkosten wie auch hohe Kosten für Medikamente unter diesen Belastungsbereich. Für den Lift-Einbau muss also klar ersichtlich sein, weshalb er für die Bewältigung des täglichen Lebens benötigt wird. Dazu zählen beispielsweise schwerwiegende Erkrankungen oder Krankheitsbilder, die im Alter auftreten und den normalen Bewegungsablauf stark nachteilig einschränken.

» Nachweis der medizinischen Notwendigkeit

Treppenlift: medizinische Notwendigkeit
Lassen Sie sich vom Arzt bescheinigen, dass Sie auf den Lift angewiesen sind – © StockPhotoPro / stock.adobe.com

Damit der Treppenlift ebenfalls als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird, muss ein Arzt bescheinigen, dass eine medizinische Notwendigkeit für den Lift-Einbau vorliegt. Ist das der Fall, dann gilt er als „Hilfsmittel zur Linderung einer Erkrankung“.

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil festgelegt, dass weder ein Amtsarzt noch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung notwendig ist, um diese Notwendigkeit nachzuweisen. Eine vom behandelnden Arzt ausgestellte Bescheinigung ist hierzu vollkommen ausreichend.

» Ausstellung Attest vor dem Kauf des Treppenliftes

Sollen der Treppenlift und der Lift-Einbau von der Steuer abgesetzt werden, dann ist es wichtig, wann das ärztliche Attest ausgestellt wurde. Das Attest vom behandelnden Arzt oder vom Hausarzt muss grundsätzlich vorliegen, bevor das gewünschte Modell gekauft wird. Wird es hingegen danach ausgestellt, dann kann die Erstattung theoretisch abgelehnt werden. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Kauf also erst nach dem Gang zum Arzt erfolgen. Dennoch ist eine persönliche Beratung bereits im Vorfeld möglich – zum Beispiel bei der Deutschen Treppenlift Beratung. So kann im Anschluss schnell und unkompliziert das gewünschte Modell gekauft und montiert werden.

Steuerersparnis ist von der eigenen finanziellen Situation abhängig

Selbstbeteiligung im Vorfeld berechnen

Sie können die Kosten für den Treppenlift bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Jedoch wird grundsätzlich ein Prozentsatz von 1 bis 7 Prozent des jährlichen Einkommens als zumutbare Selbstbeteiligung erachtet. Wie hoch der tatsächliche Wert der Selbstbeteiligung ausfällt, ist von den eigenen beziehungsweise familiären Umständen abhängig. Dazu zählen die jährlichen Einnahmen, die Lebensumstände und die Anzahl an Kindern.

Den Betrag, der die individuellen Selbstbeteiligungskosten überschreitet, können Sie steuerlich geltend machen. Es ist also durchaus sinnvoll, sich im Vorfeld zu erkundigen, welcher Betrag erstattungsfähig ist. So ist bereits vor dem Einbau des Treppenlifts klar, welcher zumutbare Eigenanteil selbst getragen werden muss. Dieser Eigenanteil kann auch von Krankenkassen oder privaten Versicherungen nicht bezuschusst werden.

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ausfällt:

Jahreseinkommen bis 15.340 Euro 15.340 Euro bis 51.130 Euro mehr als 51.130 Euro
Selbstbeteiligung für Ledige 5 % 6 % 7 %
Selbstbeteiligung für Verheiratete 4 % 5 % 6 %
Selbstbeteiligung für Verheiratete mit bis zu 2 Kindern 2 % 3 % 4 %
Selbstbeteiligung für Verheiratete mit mehr als 2 Kindern 1 % 1 % 2 %

Laufende Kosten sind steuerlich absetzbar

Sie können nicht nur den Erwerb des Treppenliftes steuerlich geltend machen, sondern auch die laufenden Kosten. Dazu zählen neben der Montage auch mögliche Kosten für eine Reparatur. Rechnungen und Belege über diese Kosten sollten auf jeden Fall aufbewahrt werden. Zwar prüft das Finanzamt solche Belege nicht in jedem Fall, kann sie aber dennoch als Nachweis anfordern. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, einen Steuerberater zurate zu ziehen.

Tipp: Mit Schwerbehindertenausweis Pauschale geltend machen

Besitzen Sie einen Schwerbehindertenausweis, können Sie alternativ zur außergewöhnlichen Belastung auch den Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dabei spielt auch der Grad der Behinderung eine entscheidende Rolle. Finden sich auf dem Ausweis die Kennzeichen „H“ (Hilflos) oder „Bl“ (Blind), wird der Pauschbetrag erhöht.

Zuschüsse für den Treppenlift

Neben dem Absetzen von der Steuer ist es möglich, zusätzliche Hilfe für den Lift-Einbau in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise bezuschussen einige Krankenkassen den Treppenlift, wie auch das Förderprogramm der KfW, welches beim altersgerechten Umbau unterstützen soll. Beachten Sie aber, dass diese Zuschüsse bei einer Steuererstattung zu berücksichtigen sind.

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

Antwort hinterlassen

(Ihr Kommentar erscheint erst nach einer kurzen Prüfung)