Bilder von überfüllten Alten- und Pflegeheimen, in denen ältere Menschen offensichtlich wie Lebendvieh gehalten werden, haben sich in das Gedächtnis vieler Senioren eingebrannt. Aus diesem Grund ist für viele Senioren von großer Bedeutung sich ausreichend abzusichern, damit Ihnen dieses Schicksal erspart bleibt. Vor allem dann, wenn Sie unter Umständen im hohen Alter nicht mehr in der Lage sein sollten, sich um sich selbst zu kümmern.

Betreuungsverfügung – Formular kostenlos
Betreuungsverfügung – Bestimmen Sie selbst!

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung bildet die rechtliche Grundlage, um auch im hohen Alter das angenehme Gefühl haben zu können, dass Sie von selbst ernannten Personen betreut werden. Dies wird notariell abgesichert, sodass Sie die gesetzliche Gewissheit besitzen können, dass all Ihre persönlichen Angelegenheiten garantiert in Ihrem Sinne getroffen werden.

Unter dem Begriff der Betreuung versteht man im juristischen Sinne die angeordnete gesetzliche Vertretung. Diese wird vom Vormundschaftsgericht angeordnet, sofern sie nicht selbst per Betreuungsverfügung eine Person bestimmt haben. Hierbei handelt es sich um eine Willenserklärung, mit der festgelegt werden kann, wer als gesetzlicher Vertreter für die betroffene Person handeln soll.

Dies beinhaltet jedoch ebenso die Möglichkeit anzugeben, welche Person diese Funktion in keinem Fall übernehmen soll. Auch die Art und Weise, wie Ihre Angelegenheit ab Beginn der Betreuungsverfügung geregelt werden sollen, können Sie selbst beizeiten frei entscheiden.



Einen Betreuer per Formular bestimmen

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie somit selbst festlegen, dass alle Entscheidungen, die Sie persönlich betreffen, in Ihrem Sinne geregelt werden, auch wenn Sie hierfür nicht mehr die geistigen Voraussetzungen erfüllen sollten.

Hierbei wird die von Ihnen vorab bestimmte Person als Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt und von diesem regelmäßig kontrolliert. Der Betreuer ist hierbei ebenso an Ihre Wünsche gebunden wie das Vormundschaftsgericht. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass Ihre Wünsche zum einen nicht gegen geltendes Recht verstoßen und zum anderen Ihnen selbst nicht schaden.

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht – Wo ist der Unterschied?

Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich um eine Vertretungsmacht, bei der Sie eine bestimmte Person zu Ihrem gesetzlichen Vertreter ernennen können. Dies tritt dann in Kraft, wenn Sie es selbst aus eigenen Kräften nicht mehr schaffen, für sich selbst zu sorgen. Dies kann beispielsweise bei einer erheblichen Einschränkung Ihrer Gesundheit der Fall sein. Sie können hierbei jedoch selbst festlegen, für welche Bereiche die Vorsorgevollmacht Gültigkeit besitzen soll.

Dabei kann es zum Beispiel um Bankgeschäfte gehen, die Wohnung oder aber einen späteren Heimaufenthalt. Die von Ihnen ausgewählte Person wird sodann in Ihrem Namen handeln und alle Angelegenheiten regeln, die Sie betreffen. Somit müssen Sie sich keine Gedanken um Ihre Zukunft im hohen Alter machen.

Eine Vorsorgevollmacht wird im Allgemeinen ab dem Zeitpunkt des Eintretens der von Ihnen genannten Bedingungen wirksam. Dies kann beispielsweise bei einer ärztlichen Bescheinigung der Fall sein, aus der hervorgeht, dass Sie nicht mehr einwilligungsfähig oder nicht mehr geschäftsfähig sind.

Die Betreuungsverfügung vom Notar beglaubigen lassen

Sowohl im Bereich der Betreuungsverfügungen als auch für Vorsorgevollmachten empfiehlt sich ein Gang zum Notar. Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung bildet eine solide und unanfechtbare rechtliche Grundlage für alle Arten der Betreuungsverfügung oder von Vorsorgevollmachten.

Die Investition in einen Notarbesuch ist somit in jedem Fall empfehlenswert. Ihre Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen werden dann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert. Dies erleichtert das Auffinden Ihrer Person im Falle einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht.

Bundesnotarkammer hilft bei allen Fragen zur Betreuungsverfügung

Einen kompetenten Ansprechpartner sowie weiter führende Informationen können Sie unter folgendem Link einsehen: bnotk.de. Hierbei handelt es sich um die Bundesnotarkammer, die als Dachverband der Notare in Deutschland fungiert. Die Bundesnotarkammer vertritt die deutschen Notare im nationalen und internationalen Bereich und ist somit Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen rund um eine Betreuungsverfügung.

Um für sich eine Betreuung zu bestimmen, steht Ihnen beim Bundesministerium für Justiz ein Betreuungsverfügungs-Formular kostenlos zur Verfügung. Das kostenlose Formular der Betreuungsverfügung können Sie direkt am PC ausfüllen und ausdrucken.

Fazit

Eine Betreuungsverfügung eignet sich dafür, bereits in frühen Zeiten festzulegen, wer die Betreuung für Sie übernimmt, wenn Sie hierzu aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein sollten. Ein Vertrauensverhältnis zur benannten Person ist natürlich grundlegende Bedingung für eine Betreuungsverfügung.

Ebenso sollten Sie jedoch genau hinterfragen, ob Sie dem ausgewählten nahe stehenden Menschen die Betreuung Ihrer Person zutrauen. Nicht alleine der Faktor Sympathie sollte somit eine entscheidende Rolle bei der Auswahl des zukünftigen Betreuers spielen, sondern ebenso fachliche Kompetenzen sowie geistige und körperliche Fitness der jeweiligen Person.

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4 Kommentare

  1. Carmen Scharfenberg on

    Hallo,

    ich in mir immer noch nicht im klaren was der Unterschied zwischen einer Vorsorgeverfügung und einer Vorsorgevollmacht ist und muß ich Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht beim Notar beglaubigen lassen – ich habe ein Seminar in der VHS besucht – dort sagte die RA, dass man keinen Notar benötigen würde, sondern eine Unterschrift reiche – ich bitte um Ihre Mitteilung – vielen Dank im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen Carmen Scharfenberg

  2. Hallo Carmen,
    ich versuche es mal in kurzen Worten zusammenzufassen.
    Patientenverfügung – Hier legen Sie fest, welche medizinische Behandlung im schweren Krankheitsfall durchgeführt werden soll und welche nicht.
    Betreuungsverfügung – Hier benennen Sie eine Person ihres Vertrauens, die dann vom Vormundschaftsgericht bestellt wird, sobald eine Betreuung notwendig wird.
    Vorsorgevollmacht – Ähnlich wie bei der Betreuungsverfügung benennen Sie auch hier eine Person ihres Vertrauens, die aber im Betreuungsfall sofort handeln darf, ohne Vormundschaftsgericht.
    Eine notarielle Beglaubigung ist immer dann ratsam, wenn in den Vollmachten auch Vollmacht über Vermögen gegeben wird.

  3. Christel Milewski on

    Wo bekomme ich diese Formulare Kostenlos?
    Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

  4. Gabriele Mosig on

    Hallo
    Mein Vater hatte eine Betreuung,die aber nich durch den Arzt oder Krankenhaus bestimmt wurd,mein Vater aber dies auch nicht eingeleitet hat,die Person hat sich sogar als sein eigene Tochter ausgegeben .und meinen Vater dadurch entmündigt,wie geht so etwas.?

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