Manchmal sind Eltern nicht mehr in der Lage für ihr Kind zu sorgen und dann stellt sich die Frage ob die Großeltern den Enkel als Pflegekind aufnehmen. Was Sie tun müssen, lesen Sie hier.

Großeltern mit Enkelkind.
Können Großeltern einen Enkel als Pflegekind aufnehmen? © Mladen / stock.adobe.com

Immer mehr Kinder wachsen aufgrund familiärer Probleme nicht mehr bei den Eltern auf, sondern werden in Pflegefamilien untergebracht. Hier stellt sich die Frage, inwieweit es sinnvoll ist, wenn Großeltern einen Enkel als Pflegekind aufnehmen.

Gründe für eine Pflegschaft der Großeltern

Für Kinder ist die Herausnahme aus der eigenen Familie oft sehr belastend, denn trotz schwieriger Verhältnisse ist die Familie das wichtigste Umfeld für ein Kind. Sind die Eltern nicht mehr in der Lage, das Kind zu versorgen, so sprechen verschiedene Gründe für eine Pflegschaft durch die Großeltern. Solche Gründe können sein:

  • Das vertraute Milieu bleibt erhalten
  • Großeltern kennen die Familienproblematik
  • Gute Beziehungen zum Enkel sind (meistens) gewährleistet
  • Hohes Verantwortungsbewusstsein der Großeltern
  • Verständnis und Einfühlungsvermögen der Großeltern für eigene Verwandte
  • Kontakt des Kindes zu den Eltern wird erleichtert

Rechtliche Voraussetzungen, ein Enkel als Pflegekind aufzunehmen

Grundsätzlich dürfen auch Großeltern Enkel als Pflegekind aufnehmen. Hierfür ist nach § 44 I Nr. 3 SGB VIII keine Pflegeerlaubnis erforderlich. Leider lehnt das Jugendamt immer noch später gestellte Anträge auf finanzielle Unterstützung ab, was aber durch den Gesetzgeber in einem Urteil vom 01.10.2005 als rechtswidrig erkannt wurde. Denn Großeltern sind zwar mit ihren Enkelkindern in direkter Linie verwandt, dieses Verwandtschaftsverhältnis stellt aber keinen Hinderungsgrund für eine Hilfegewährung dar.

So gehen Sie vor, wenn Sie einen Enkel als Pflegekind aufnehmen wollen

Wenn Großeltern eines ihrer Enkelkinder in Pflege nehmen möchten, dann sollten sie auf jeden Fall beim Familiengericht einen Antrag auf Pflegschaft und Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form einer Vollzeitpflege stellen. Da ein solcher Antrag vom Jugendamt eventuell abgelehnt wird, sollte innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Nützt auch dies nichts, hat der Antragsteller wiederum einen Monat Zeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.



Kosten einer Pflegschaft durch die Großeltern

» Kindergeld beantragen
Großeltern, die ein Enkel als Pflegekind in ihrer Obhut haben, können jederzeit Kindergeld beantragen. Dazu muss aber nachweisbar sein, dass das Kind tatsächlich im Haushalt der Großeltern lebt. Der Antrag wird bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit gestellt.

» Unterhaltspflicht und Pflegegeld
Ein immer wiederkehrender Streitpunkt zwischen Jugendamt und Antragsteller ist die Unterhaltspflicht von Großeltern für ihre Enkel und die Frage nach dem Pflegegeld. Da die Unterhaltspflicht in der Tat besteht, kann es bei einer Beantragung von Pflegegeld laut § 39 IV 4 SGB (Sozialgesetzbuch) VIII zu Kürzungen kommen. Eine solche Kürzung muss aber angemessen sein. Rechtswidrig ist es hingegen, das Pflegegeld bei Großeltern einfach pauschal zu kürzen, was Jugendämter nicht selten tun. Wird das Pflegegeld vom Jugendamt pauschal gekürzt, sollte Einspruch eingelegt und falls nötig geklagt werden.

Rechte und Pflichten von Großeltern, die ihre Enkel pflegen

Übernehmen Großeltern die Pflegschaft für ihre Enkelkinder, so gelten für sie die gleichen Vorschriften und sie haben dieselben Rechte und Pflichten, wie nichtverwandte Pflegeeltern. Ziel ist es, ein Pflegekind

  • zu erziehen
  • zu versorgen
  • und zu betreuen.

Eine Ausnahme bildet die finanzielle Unterstützung, die sich aufgrund der Unterhaltspflicht von Großeltern mitunter problematischer gestaltet. Der Hauptansprechpartner während einer Pflegschaft bzw. Vollzeitpflege ist das zuständige Jugendamt und die Pflegeeltern (auch die Großeltern) sind zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verpflichtet. Da eine Pflegschaft in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum übernommen wird und die Kinder anschließend zu ihren Eltern zurückkehren sollen, bleibt es das Recht der leiblichen Eltern, ihre Kinder zu sehen und auf diese Weise den Kontakt aufrecht zu erhalten. Nur in sehr schwierigen Einzelfällen verbietet das Jugendamt diesen Kontakt.

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98 Kommentare

  1. möchte mich für den informativen beitrag zum thema grosseltern und pflegegeld bedanken. eine frage welches jugendamt ist zuständig, der wohnsitz des kindes bei den grosseltern oder der wohnsitz der mutter, die gerichtlich das aufenthaltssorgerecht entzogen bekam. vielen dank freundlichen gruss eva melchers

  2. welches amt ist zuständig wenn die mutter in ein Mutter-kindhaus lebt und die Enkel in einer anderen stadt

  3. Danke für diesen Tip !!! Stehen gerade vor dem gleichen Problem .Demnächst ziehen 2 meiner Enkelkinder zu uns , mir wurde gleich gesagt dasGroßeltern kein Pflegegled bekommen aber gut zu Wissen dass die Rechtslage anders ist !!!

  4. Hallo ,
    WIr haben auch seit Januar 2 unserer Enkelkinder bei uns leben !Meine Tochter hat den Antrag gestellt das die Kinder bei uns in Pflge kommen . Nun meine Frage , was muss ich nch tun außer warten bis das JA sich meldet ? Kindergeld Antrag ist klar , wenn ich Pflgegeld möchte muss ich dass noch extra beantragen ?? Jugendamt meinte ja Großeltern bekommen kein Pflegegeld habe ihnen aber gesagt dass ich bescheid weiß ;) !!!GLG Martina

  5. hallo, natürlich bekommen grosseltern hilfe zur erziehung, es muss ein antrag gestellt werden beim jugendamt und wird von dort weitergeleitet. damit verbunden wäre noch evtl. eine pflegschaft für die enkel zu überlegen, wenn tochter einwilligt. nicht warten aktiv werden….kann ein lied davon singen. viel erfolg eva

  6. Hallo Susanne, das stimmt so leider nicht. Meine Enkeltochter lebt sei Mitte Januar bei uns, aber ihre Muter lebt noch in einer anderen Stadt, und dort über das Jugendamt läuft alles. Erst wenn sie 2 Jahre bei uns lebt und auch hier gemeldet ist, dann ist das Jugendamt hier da für zu ständig.
    Uns wurde auch erzählt, ja wir müssen mal schauen ob und wie viel uns uns Pflegegeld für die kleine zu steht. Habe mich aber vorher schon schlau gemacht, und weiß, das es uns zusteht. Wir warten jetzt gerade auf Post vom Jugendamt und vom Pflegedienst, damit wir das Erweiterte Führungszeugnis und das Ärztliche Artest zu rück schicken können.

    Die Ämter denken wohl auch, das ALLE Großeltern von nichts ne Ahnung haben, und uns blind über rennen können.

    Lasst euch nichts weiß machen und informiert euch.

    Lg Oma Jenny

  7. Ach und noch was…..Der Antrag auf Pflegegeld soll so schnell wie möglich von der Mutter oder dem Vater beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Alle Quittungen oder Rechnungen, was für das Enkelkind gekauft (Schuhe, Anziehsachen, Kindergartensachen usw) wurde aufheben. Das Kindergeld wird nur anteilig angerechnet und nicht komplett einbehalten oder angerechnet, so wie es uns gesagt wurde.Für ein ca. 4 jähriges Kind bekommt man ungefähr so zwischen 600-750€, kommt immer aufs alter an. Man bekommt auch eine Erstausstattung fürs Kind ( Möbel) und 2x im Jahr 250€ Urlaubsgeld für das Kind. Dann gibt es einmalig Geld für ein Fahrrad usw.

    Ich hoffe ich habe euch damit helfen können.

    Lg Oma Jenny

  8. Ich hab ne Frage!!!! Bitte wer kann helfen , Meine Enkeltochter wohnt seid einem Monat bei mir,meine finanziele Situation ist nicht so gut , bekomme Hartz 4 .Nun wollte ich die kleine in meiner Bedarfsgemeinschaft anmelden ,die Arge sagt von uns gibt es für das Kind kein Geld ,sie meinen ich soll aufs Sozialamt gehen und dort Geld für sie beantragen !! Stimmt das ?? und was muß ich genau machen , denn sie muß ja essen und trinken und braucht auch Sachen fur die schule usw
    lg Oma Simone

  9. Oma Jenny on

    Hallo Simone, dein Sohn oder deine Tochter muss für das Kind (Enkelkind) einen Antrag für Vollzeitpflege beim Jugendamt stellen. Dir steht Pflegegeld für dein Enkelkind zu, so schnell wie möglich den Antrag stellen.

  10. Hallo Ich hätte da auch mal eine Frage in den Raum zu werfen, da ich diese Problematik auch gerade habe. Meine Mutter ist 6 Wochen nach meiner Geburt verstorben. Ich bin dann im Alter von einem halben Jahr zu meiner Tante in Pflegschaft gekommen. Mit knapp 3 Jahre bin ich dann wieder zu meinem Vater zurück. Weder das Jugendamt noch eine andere Behörde verfügen über verwertbare Dokumente. Meine Frage ist nun: Hat meine Tante Anspruch auf Kindererziehungszeit bzw. Rentenanspruch? Vielen lieben Dank für Eure Hilfe !!

  11. Hallo Ich habe auch eine Frage an euch!
    Meine Tochter ist 15 und hat schon ein Baby
    mit 6 Monaten. Sie ist noch Schulpflichtig (1Jahr) Ich habe meine Arbeit aufgegeben um den Kleinen zu versorgen. Meine Tochter
    fühlt sich leider noch überfordert mit dem Kleinen Fratz :) also bleibt alles bei mir hängen von morgens bis Abends und Nachts.
    Wir bekommen Arbeitlosengeld 2 weil mein Mann nur 6 Stunden Arbeiten kann also stocken wir auf! Leider reicht das Geld vorne und hinten nicht obwohl wir für den kleinen Kindergeld und auch Geld vom Jobcenter bekommen.
    Meine Frage kann ich beim JA Pflegegeld beantragen wenn ja wie bitte um viele antworten! Danke für euere Hilfe

  12. Guten Tag, mein Enkelkind ist seit 5 Jahren bei einer Pflegefamilie, jetzt wollen sie das Kind abgeben. Das Jugendamt will sie in ein Heim geben, ich möchte sie aber gerne zu mir nehmen. Was muss ich da tun um den Heimaufenthalt zu verhindern ?
    Vielen Dank.

  13. wir haben unsere enkeltochter im märz dieses jahres bei uns aufgenommen ,vorher war sie bei einer breitschaftsmutter , wir haben fast 1 jahr gekämpft sie zu bekommen ,nun möchte ich aber pflegegeld was ich vorher nicht wollte , weil das das jugendamt mir einen pfleger sonst auf gedrückt hätte unsd das wollten wir nicht .außer kindergeld bekommen wir nichts , aber die kleine nun 20 mon. brauchte schon so viel neue bekleidung das wir es alleine nicht mehr schaffen . kann ich nun trotzdem pflegegeld beantragen ohne das ich diese dummen test zur pflegschaft bekommen ?

  14. Hallo Ute,
    wenn du Pflegegeld für deine Enkeltochter möchtest, kommst du nicht drum herum ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und ein Ärztliches Attest mit bei zu fügen. Was ich jetzt aber auch nicht schlimm finde, da wir es auch gemacht haben ( Mein Mann und ich ). Deine Tochter oder dein Sohn von deinem Enkelkind muss zum JA und dort einen Antrag für Vollzeitpflege stellen.

  15. Hallo Oma Manu,
    Absage an die räumliche Trennung von Eltern und Kind

    Das achte Sozialgesetzbuch sehe vor, dass die Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses zu erfolgen habe. Es müsse deshalb zwischen Herkunftsfamilie und anderer Familie unterschieden werden. Zweck sei gerade, eine räumliche Trennung des hilfebedürftigen Kindes von den Eltern zu erreichen, denn deren unzureichende Erziehungsbedingungen seien der Grund dafür, das Kind in einer anderen Familie unterzubringen. Wenn das Kind mit der Mutter und den Pflegeeltern aber weiterhin in einem Haushalt lebe, scheide ein Anspruch auf Pflegegeld aus (OVG Niedersachsen, Beschl. v. 13.01.2011, Az. 4 LB 257/09).

    Die Leipziger Richter folgten dieser Argumentation allerdings nicht und entschieden, dass eine räumliche Trennung von Eltern und Kind für das Pflegegeld nicht notwendig ist. Wenn die Eltern zur Erziehung nicht in der Lage sind, entspreche die Pflege durch Großeltern oder andere nahe Verwandte regelmäßig dem Wohl des Kindes.

    Der Gesetzgeber habe daher die Vollzeitpflege durch unterhaltspflichtige Verwandte zugelassen und dafür ein Pflegegeld vorgesehen, so das höchste Verwaltungsgericht. Es führte weiter aus, dass auch bei einer Vollzeitpflege eine räumliche Trennung von Pflegefamilie und den leiblichen Eltern des Kindes nicht erforderlich sei.

  16. liebe jenny
    das jugendamt hat mir doch im märz dieses jahres schon die kleine in ophut gegeben , da haben die nichts verlangt an erweiteres führungszeugnis oder sonst irgendwas gefordert , dann brauchen die nach fast 1 jahr wo die kleine bei uns ist auch nichts mehr fordern ( oder ?)

  17. Hallo Ute,
    hmmm da haben Sie auch noch kein Pflegegeld oder die Pflegschaft beantragt, richtig? Ich denke mal wenn das alles beantragt wird, werden die das auch verlangen. Meine Enkeltochter ist im Januar dieses Jahres zu uns gekommen, und da war auch alles erst ganz easy. Dann nach ein paar Monaten, wo meine Tochter den Antrag gestellt hat, für Vollzeitpflege, fing erst alles an.

  18. ZDF Redakteurin sucht Oma on

    Liebe Großmamas,
    ich bin Redakteurin beim ZDF und plane einen Film für unsere Sendung 37 Grad. Ich würde gerne einen Film über Großmütter machen die ihr Enkelkind bei sich aufgenommen haben. Aus welchen Gründen auch immer.
    Wäre jemand aus diesem Forum eventuell bereit mir seine Geschichte zu erzählen? Sie erreichen mich über meine Mail: platz.s@zdf.de.
    Vielen Dank! Sabine

  19. ute besecke on

    Wir haben am 6.1.16 einen Termin bekommen wegen Verwandschaftsplege , da möchte ih erst mal abwarten . L.G.

  20. wir bekommen angeblich nichts , wir sollen es bei dem sozialamt versuchen , aber dort sollen wir unsere einkünfte dalegen , aber das finden wir nicht gerecht weil es ja nicht unser kind ist . l.g.

  21. also ich habe meinen Enkel seit 6 Jahren und habe beim Familiengericht mit Hilfe des Sozialen Dienstes die Pflegschaft für meinen Enkel. Jeder Fremde bekommt für eine Pflegschaft eine Unterstützung d.h. das habe ich dann auch beantragt. Zuvor muss man die Bestallung bekommen d.h. die Pflegschaft offiziell annehmen, ist nur persönlich beim Familiengericht eine Urkunde mit Unterschrift bestätigen und danach war es ein Antrag. Hilfe zur Erziehung beantragen, da hatte ich Unterstützung beim zuständigen Jugendamt. Die Zuwendungen sind nach Bundesland und Alter des Pflegekindes eingeteilt.Das war mein Weg ! viel Erfolg

  22. Hallo Ute,
    gibt es eine Möglichkeit, das wir uns telefonisch mal sprechen könnten? Ich würde Ihnen gerne helfen wollen. Wenn ja, dann geben Sie mir bitte Ihre e-mail Adresse.

    Lg

  23. Hallo Jenny

    ich finde die nachricht nicht , aber ich gebe dir die so
    04221-945558 oder
    0176 67822128

    L.G.

  24. Liebe Omis und liebe Helfende,
    ich bin die Oma väterlicherseits und habe 2014 schon einmal um die Pflegschaft gebeten bevor meine Enkelin (heute 4) in eine Pflegfamilie kam, anschließend mit der Mutter in einer Einrichtung bis Februar war. Da kam der Anruf vom Jugendamt ob ich noch bereit sei für mein Enkelkind die Pflegschaft zu übernehmen. Ich bejate, richtete das gewünschte Zimmer ein, kümmerte mich um einen Kindergartenplatz. Seit dem 03.03.2016 lebt die kleine bei mir. Ich bin alleinerziehende Oma von noch einer eigenen 17-jährigen Tochter. Also Geld wenig, obwohl Vollzeitjob.
    Das Jugendamt händigte der Mutter und mir nur eine Vollmacht als Ergänzung zu § 1688 BGB aus, womit ich bertechtigt bin alles zu erledigen. Die ersten Probleme gab es bei meiner Krankenkasse, die meinten sie brauchen ein Schreiben vom Jugendamt bzgl. der Pflegschaft. Dies teilte ich dem Jugendamt mit.
    Die Antwort lautete: ein Schreiben kann vom Jugendamt nicht ausgefüllt werden, da es sich bei dem Aufenthalt meiner Enkeltochter um privatrechtliche Vereinbarungen zwischen der sorgeberechtigten Pflegemutter und mir handelt. Das Jugendamt ist hier nur vermittelnd tätig.
    Ich fühle mich veralbert, meine Enkelin fühlt sich hier wohl, geht gern in den Kindergarten, sollte von mir bereits in der Schule angemeldet werden.
    Nun meine Frage, ich erhalte ja kein Pflegegeld, da es ja laut Aussage keine Pflegschaft ist. Wie kann ich mich verhalten? Kann ich auch einen Antrag auf Hilfe zu Erziehung stellen?

    Der Kindsmutter haben sie gesagt, entweder zur Oma oder wieder in eine Pflegefamilie.
    Über hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar

  25. Hallo Ramona,
    ist das Enkelkind von deinem Sohn oder von deiner Tochter? Die Pflegschaft kann nur dein Sohn oder deine Tochter von der kleinen beim JA beantragen. Wenn das eine dauer pflege wird, rate ich dir, soll dein Sohn oder deine Tochter beim Ja einen Antrag für Vollzeitpflege stellen. So hat es meine Tochter gemacht für meine Enkeltochter. Uns wurde am Anfang auch gesagt, es gibt kein Pflegegeld usw. Habe mich dann bei einem Fachanwalt für Familienrecht informiert. Für die Pflegschaft müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden.

    Ich drücke die Daumen.
    Lg Oma Jenny

  26. Hallo,ich habe ein 3 jähriges Enkelkind und betreue es seit der Geburt.Meine Tochter hat leider keine Mutterbindung zu ihrem Kind sondern nur schwesterliche Gefühle.Ich habe mein Arbeitsleben umgestellt damit ich mich um ihn vor und nach dem Kinderg. kümmern kann. 7 Tage die Woche.Tag und Nacht.Meine Tochter ist noch im Haus.Haben aber ein gutes Verhältnis zueinander.Hat jemand vielleicht eine ähnliche Situation? Lg.Oma D.

  27. Das Enkelkind ist von meinem Sohn, ich bin die Oma väterlicherseits. Die Mutter de Kinds hat eine Antrag auf Hilfe zur Eriehug stllt, habe beim Jugendamt auch vorgesprochen. Die Aussage sie geben selten Pflegegeld und ich hätte kaum eine Chance. Es werden einem nur Steine in den Weg gelegt. Sie meinte mit meinem Verdienst von 1000 Euro wäre ich ehe nicht in der lage das Kind zu versorgen. Auf meinen Einwurf, wäre es dann nicht sinnvoll Pflegegeld zu zahlen, meinte die Dame, denen die wenig verdienen wird unterstellt vom Pflegegeld leben zu wollen. Die Logik ist mir unbegreiflich, die die genug verdienen erhalten Pflegegled und die die Hilfe benöigen um ihr Engelkind über die Runden zu bringen, bekommen nichts.
    Ich arbeite Vollzeit und verdiene nicht viel, hinzu kommt noch das ich keinen Ehemann vorweisen kann, ist das aber ein Kriterium?

  28. Schade, dass niemand einen weiteren Tipp hat. Das Jugendamt hat jetzt entschieden, mich zu überprüfen. Ich gebe nicht auf und hoffe alle Omis in meiner Lage kämpfen. Drückt mir bitte die Daumen, ich liebe meine Enkeltochter und hoffe dass die Mutti irgendwann ihr Leben wieder auf die Reihe bekommt.

    Gruß Oma Ramona

  29. Jeanette Watkins on

    Hallo Oma Ramona,

    nicht aufgeben sondern weiter kämpfen. So habe ich es auch gemacht. Ich kenne diese Spielchen, normalerweise ist es im Sinne vom JA, das das Kind in der Familie bleibt und unterstützt wird. Wenn der Antrag auf Vollzeitpflege schon gestellt ist, dann wird ein Hausbesuch statt finden. Sie bekommen dann vom Jugendamt ein Ärztliches Attest zugeschickt, damit müssen Sie zum Hausarzt und sich untersuchen lassen, ob Sie gesund sind. Dann gibt es ein schreiben vom Ja, damit gehen Sie zum Einwohnermeldeamt und beantragen ein erweitertes Führungszeugnis und natürlich wollen die wissen was Sie verdienen. Wenn alles in Ordnung ist, dürfte es eigentlich keine Probleme geben, Ihnen das Pflegegeld zu genehmigen. Ich hatte mich bei einem Fachanwalt fürs Familienrecht informiert und war bei einem anderen Ja und habe mich dort auch informiert. Ich hatte dann gedroht mit Anwalt usw. und plötzlich lief alles reibungslos und das Papierzeug wurde uns zu geschickt.
    Unsere Enkeltochter lebt auch bei uns, und ich glaube leider nicht mehr daran, das meine Tochter ihr Leben wieder auf die Reihe bekommt.

    Nicht aufgeben Oma Ramona, kämpfen lohnt sich und es ist ja auch im Sinne von dem Kind.
    Wenn Sie möchten, geben Sie mir Ihre email und wir können uns schreiben.

    Lg Oma Jenny

  30. Liebe Oma Jenny,
    danke für die aufmunternden Worte. Eigentlich steht jetzt nur noch der Hausbesuch aus. Die Dame, die die Bearbeitung macht ist nun leider erst mal bis Mitte Mai krank und somit ist wieder Zeit vom JA geschindet worden. Meine Nerven liegen langsam blank, denn meine Enkeltochter hat Angst dass sie wieder weg muss. Eine Frage, der Antrag wurde am 31.03.2016 gestellt, wird das Pflegegeld ab Antragsstellung gezahlt oder erst wenn die Bearbeitung beendet ist. Was mache ich wenn die Bearbeiterin länger krank ist? Das Problem ist, denn meine Enkeltochter krank wird, erhalte ich die 10 Krankentage nicht, die Krankenkasse möchte eben den Pflegevertrag, ansonsten gehe ich leer aus und muss Urlaub nehmen, wenn ich den kurzfristig dann erhalten kann.
    Meine E-Mail: ramona1.1962@freenet.de

    Liebe Grüße Oma Ramona

  31. Silke Dickson on

    Hallo, ich habe mein Enkeltochter seit fast 5 Jahren bei mir.
    Meine Tochter,also Mutter der kleinen lebte mit hier im Haus und ist seit März ausgezogen.
    Wir haben den Antrag auf Pflegegeld im April 2015 gestellt.
    Bis heute habe ich den Antrag nicht durch und es kommen immer wieder Ausreden und es zieht dich alles hin.

  32. Silke Dickson on

    Mal war die zuständige Person im Urlaub oder krank oder es wurde ganz vergessen uns die Anträge am Anfang mit zugeben.Dann wurde mir frech unterstellt das ich es ja nur wegen dem Pflegegeld machen möchte!!
    Meine Tochter hat leider gar keine Bindung zu dem Kind und móchte auch das die Kleine bei mir bleibt.Das Jugendamt meinte,wir verstehen uns ja alle gut da kann es ja so weiterlaufen und ich brauchte ja wohl keine Unterstútzung vom Amt….

  33. Hallo bin auch Oma von einer Enkeltochter die ich schon 15 Jahre betreue. Ich hatte damals einen Eilantrag bei Gericht gestellt. Wurde Pfleger und wurde dann später Pflegemutter. Mir hatte man damals auch gesagt, das ich nicht auf finanzielle Hilfe hoffen brauchte, aber auch ich ließ nicht locker und stellte dann später diesen Antrag. ich erhielt dann doch das Pflegegeld, denn wenn die Kinder oder beide Elterntele nicht in der Lage sind, sich finanziell an den Kindesunterhalt zu beteiligen, ist man auf Pflegegeld angewiesen um das Wohl des Kindes zu schützen.

  34. Oma Ramona on

    Liebe Oma Jenny,

    habe deine Mail erhalten, nahm an, dass ich die Tel.-Nr. gleich gespeichert habe, leider nein, und die Mail ist bereits gelöscht.
    Sende Sie mir bitte noch einmal und wann ich zeitlich am günstigsten anrufen kann.

    Gruß
    Oma Ramona

  35. Liebe Oma Jenny,

    Ich bin erstaunt, was hier im Forum los ist! Ich dachte bis eben, ich bin die Einzige weit und breit mit diesem Problem. Ich würde sehr gerne mit Dir Oma Jenny einmal schreiben oder vielleicht telefonieren. Du scheinst schon viele Erfahrungen gesammelt zu haben, die schon vielen Omas hilfreich waren. Das finde ich toll!
    Mein Mann und ich überlegen ebenfalls, unsere Enkelkinder, Zwillinge, Mädchen, 3 Jahre, zu uns zu nehmen. Aber wir wissen nicht so recht, wie man vorgeht und ob man dabei auch Was falsch machen kann. Besonders im Umgang mit Behörden muß man ja oft aufpassen.
    Wir betreuen die beiden Mädchen auch schon seit der Geburt. Die Mutter ist selbst in Betreuung wegen geistiger Einschränkung und aus gesundheitlichen Gründen. Ihr erstes Kind lebte auch gleich in einer Pflegefamilie und jetzt beim Vater. Mein Sohn hat sie mal kennengelernt und dann kamen gleich Zwillinge…. Unser Leben ist seitdem nicht mehr wie vorher. Wir haben uns sofort um die Kinder gekümmert, da auch mein Sohn nicht in der Lage ist. Wir haben wirklich alles versucht, damit die Kinder bei den Eltern bleiben können, haben sogar eine Wohnung gekauft, damit die Kinder ordentlich wohnen. Wir kümmern uns also dauerhaft um 2 Haushalte, damit dort alles läuft und die Kinder vernünftig versorgt werden. Nebenbei sind wir auch noch mit einer Firma selbstständig. Es ist kaum noch zu schaffen. Die Kinder sind jetzt schon fast nur noch bei uns, wir bringen sie zum Kindergarten, holen sie wieder ab, u.s.w. Sie schlafen bei uns, wir kleiden sie ein. Ohne sie fahren wir gar nicht mehr in den Urlaub. Nun will sich mein Sohn von ihr trennen, damit er gänzlich tun kann was er will. Er trinkt leider auch…. Und die Mutter hat keine emotionale Bindung zu den Kindern. Es ist so schade alles… Wir glauben nun, daß es wahrscheinlich besser ist, wenn die Kinder ganz zu uns kommen, bevor irgendjemand das Jugendamt übereifrig aktiviert und die Kinder womöglich in eine Pflegefamilie kommen. Davor haben wir wirklich Angst, denn dann haben wir als Großeltern sicher keinen Einfluß mehr auf die Kinder. die Kinder denken Sie sind bei uns zu Hause… Das wäre für uns das Schlimmste was passieren könnte. Wir lieben die Kinder wirklich sehr.
    Wir haben hier schon wirklich viele hilfreiche Tipps gelesen, aber es wäre schön, wenn wir uns mal mit Oma Jenny persönlich austauschen könnten!

  36. Hallo Wir sind Oma Carmen Und Opa Friedrich
    Wir haben eine ungewöhnliche lage.
    Wir haben unseren Enkelsohn inerfamilier aufgenommen da das Jugentamt ihn sonst in eine Plegefamilie gegeben hätte da unser Sohn und unsere damalige Schwiegertochter nicht in der Lage wären für das Kind zu sorgen.
    Pflegegeld solten wir nicht beantragen da wir sonst geprüft würden und das Kind uns womöglich weggenommen würde.Was gelogen war da unser Sohn und Unsere schwiegertochter das Sorgerecht noch immer inne haben .
    Die Lage hat sich mit der Zeit nicht vereinfacht wer kenntsich gut aus und könnte uns helfen ??
    Mfg Oma Und Opa

  37. Meine Enkeltochter kam mit 10 Monaten zu mir, zuvor war sie bei einer anderen Pflegefamilie 1 Monat. Zur damaligen Zeit war ich gerade in einem Praktikum mit Weiterbildung. Ich stellte damals einen Eilantrag beim Familiengericht, damit das Kind ein Menschenwürdiges Leben führen konnte, ohne……. und etc. Das JA hatte mich dabei unterstützt. Ich wurde bestallt als Pfleger und beantragte durch Hilfe/Tipp anderer Menschen Hilfe zur Erziehung, was mir im Vorfeld nicht gewähren wollten. Sie lebt heute noch bei mir mit inzwischen fast 16 Jahren.
    Dieser Weg war steinig und holprig. Wenige Informationen oder gar keine, selbst war die Frau/Mann, manchmal kam es auch zu spät, weil die Hilfe die wir erwarteten einfach nicht kam. Auch von den Eltern kann man keine Hilfe erwarten, denn sie erfüllen ja nicht einmal ihre Pflichten gegenüber dem Kind.

  38. Hallo Oma Susi, wir können gerne telefonieren und ich helfe wo ich helfen kann.
    Gib mir bitte deine email so das ich dir schreiben kann.

    Lg Oma Jenny

  39. Hallo Oma Carmen, so ungewöhnlich ist das heutzutage gar nicht mehr. Wir haben es so ähnlich erlebt. Du kannst mir deine email mal bitte geben.

    Lg Oma Jenny

  40. Liebe Oma Jenny,
    das ist ja fantastisch! Ich bin dankbar, daß Du deine Erfahrungen gerne weitergibst und dir für so viele Hilfesuchende die Zeit nimmst…
    Hier meine Email: susann.franz@elektroland24.de
    LG Oma Susi

  41. Oma Ramona on

    Liebe Oma Jenny und alle anderen Omis und Opis,

    zuerst einmal vielen Dank an Dich Jenny für deine nützlichen Ratschläge. Ich habe nun endlich die Pflegschaft für meine Enkeltochter bekommen. Wir leben endlich ruhiger und können die Zeit jetzt geniessen. Ich möchte auch allen hier Mut machen und kann nur sagen, es lohnt sich.

    Lg Oma Ramona

  42. Hallo Oma Jenny
    Danke für das angebot.
    Hir unsere Emailadresse
    friedrich.heyer@web.de
    Lg Carmen

  43. Hallo Oma Ramona,
    das freut mich sehr das es endlich mit der Pflegschaft geklappt hat. Ich wünsche euch alles gute für die Zukunft.

    Lg Oma Jenny

  44. Oma Elke
    Mir ging es genauso
    Bekomme jetzt Pflegegeld ….war ein langer Kampf
    sind auch immer noch am Klagen
    aber es lohnt sich …..das Gesetzt ist auf unserer Seite
    bitte nicht aufgeben es ist für die Kinder

  45. hallo an alle Großeltern,
    wir haben unseren Enkel nun seit 2 Jahren bei uns, damals hiess es wir würden nur Pflegegeld bekommen, wenn die Eltern Gesundheitlich nicht in der Lage wären sich um das Kind zu kümmern.
    Ich habe ein Plegevertrag für mein Enkel welcher von beiden Elternteilen unterschrieben ist.
    Die Pflegekinderstelle vom Jugendamt meinte mehr brauch ich nicht als Pflegeperson (Oma). Beide Eltern haben das Sorgerecht und das Kind trägt auf Antrag jetzt den Namen des Vaters, der noch bei uns im Haus wohnt.Die Mutter ist 150 Km weiter weg gezogen.
    Nun meine Frage: haben sich die Gesetzte bezüglich Pflegegeld seit 11.14
    geändert ? Was muss ich b.z.w mein Sohn tun damit ich eventuell doch Pflegegeld bekommen kann.

    vielen Dank
    Oma Tina

  46. Hallo Oma Tina,

    die Eltern von Ihrem Enkelsohn müssen beide einen Antrag für Vollzeitpflege beim Ja stellen und unterschreiben. Lebt Ihr Sohn mit im Haushalt bei Ihnen? Oder hat er seine eigene Wohnung? Normalerweise steht Ihnen Pflegegeld zu, da hat sich seit 2005 nichts geändert. Aber Sie müssen halt auch ein paar Kriterien erfüllen, bevor Sie es bekommen. Diese Sprüche immer vom Ja, die meisten wollen nicht freiwillig Pflegegeld an die Großeltern bezahlen.

    Lg Oma Jenny

  47. Enkel als Pflegekind aufnehmen – Geht das?
    Recht 51
    Manchmal sind Eltern nicht mehr in der Lage für ihr Kind zu sorgen und dann stellt sich die Frage ob die Großeltern den Enkel als Pflegekind aufnehmen. Was Sie tun müssen, lesen Sie hier.

    Enkel als Pflegekind aufnehmen – Geht das?
    Enkel als Pflegekind aufnehmen – Geht das?
    Immer mehr Kinder wachsen aufgrund familiärer Probleme nicht mehr bei den Eltern auf, sondern werden in Pflegefamilien untergebracht. Hier stellt sich die Frage, inwieweit es sinnvoll ist, wenn Großeltern einen Enkel als Pflegekind aufnehmen.

    Gründe für eine Pflegschaft der Großeltern

    Für Kinder ist die Herausnahme aus der eigenen Familie oft sehr belastend, denn trotz schwieriger Verhältnisse ist die Familie das wichtigste Umfeld für ein Kind. Sind die Eltern nicht mehr in der Lage, das Kind zu versorgen, so sprechen verschiedene Gründe für eine Pflegschaft durch die Großeltern. Solche Gründe können sein:

    Das vertraute Milieu bleibt erhalten
    Großeltern kennen die Familienproblematik
    Gute Beziehungen zum Enkel sind (meistens) gewährleistet
    Hohes Verantwortungsbewusstsein der Großeltern
    Verständnis und Einfühlungsvermögen der Großeltern für eigene Verwandte
    Kontakt des Kindes zu den Eltern wird erleichtert
    Rechtliche Voraussetzungen, ein Enkel als Pflegekind aufzunehmen

    Grundsätzlich dürfen auch Großeltern Enkel als Pflegekind aufnehmen. Hierfür ist nach § 44 I Nr. 3 SGB VIII keine Pflegeerlaubnis erforderlich. Leider lehnt das Jugendamt immer noch später gestellte Anträge auf finanzielle Unterstützung ab, was aber durch den Gesetzgeber in einem Urteil vom 01.10.2005 als rechtswidrig erkannt wurde. Denn Großeltern sind zwar mit ihren Enkelkindern in direkter Linie verwandt, dieses Verwandtschaftsverhältnis stellt aber keinen Hinderungsgrund für eine Hilfegewährung dar.

    So gehen Sie vor, wenn Sie einen Enkel als Pflegekind aufnehmen wollen

    Wenn Großeltern eines ihrer Enkelkinder in Pflege nehmen möchten, dann sollten sie auf jeden Fall beim Familiengericht einen Antrag auf Pflegschaft und Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form einer Vollzeitpflege stellen. Da ein solcher Antrag vom Jugendamt eventuell abgelehnt wird, sollte innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Nützt auch dies nichts, hat der Antragsteller wiederum einen Monat Zeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.

    Kosten einer Pflegschaft durch die Großeltern

    » Kindergeld beantragen
    Großeltern, die ein Enkel als Pflegekind in ihrer Obhut haben, können jederzeit Kindergeld beantragen. Dazu muss aber nachweisbar sein, dass das Kind tatsächlich im Haushalt der Großeltern lebt. Der Antrag wird bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit gestellt.

    » Unterhaltspflicht und Pflegegeld
    Ein immer wiederkehrender Streitpunkt zwischen Jugendamt und Antragsteller ist die Unterhaltspflicht von Großeltern für ihre Enkel und die Frage nach dem Pflegegeld. Da die Unterhaltspflicht in der Tat besteht, kann es bei einer Beantragung von Pflegegeld laut § 39 IV 4 SGB (Sozialgesetzbuch) VIII zu Kürzungen kommen. Eine solche Kürzung muss aber angemessen sein. Rechtswidrig ist es hingegen, das Pflegegeld bei Großeltern einfach pauschal zu kürzen, was Jugendämter nicht selten tun. Wird das Pflegegeld vom Jugendamt pauschal gekürzt, sollte Einspruch eingelegt und falls nötig geklagt werden.

    Rechte und Pflichten von Großeltern, die ihre Enkel pflegen

    Übernehmen Großeltern die Pflegschaft für ihre Enkelkinder, so gelten für sie die gleichen Vorschriften und sie haben dieselben Rechte und Pflichten, wie nichtverwandte Pflegeeltern. Ziel ist es, ein Pflegekind

    zu erziehen
    zu versorgen
    und zu betreuen.
    Eine Ausnahme bildet die finanzielle Unterstützung, die sich aufgrund der Unterhaltspflicht von Großeltern mitunter problematischer gestaltet. Der Hauptansprechpartner während einer Pflegschaft bzw. Vollzeitpflege ist das zuständige Jugendamt und die Pflegeeltern (auch die Großeltern) sind zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verpflichtet. Da eine Pflegschaft in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum übernommen wird und die Kinder anschließend zu ihren Eltern zurückkehren sollen, bleibt es das Recht der leiblichen Eltern, ihre Kinder zu sehen und auf diese Weise den Kontakt aufrecht zu erhalten. Nur in sehr schwierigen Einzelfällen verbietet das Jugendamt diesen Kontakt.

  48. Hallo!
    Bei der Gesundheitsprüfung wird immer ein Gutachter eingesetzt? Was wird abgefragt? Was,bzw. welche Krankheiten wären ein Ausschluss Kriterium für eine Enkelpflegschaft? Muss ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?
    Danke schon mal für eine Antwort.
    Wilhelmine

  49. Hallo Oma Jenny,
    vielen Dank für die Umfangreiche Antwort.
    Ja mein Sohn lebt bei uns im Haus, aber eben auch mehr als Kind, und nicht als Vater.

    Ich habe nun Gesprähe mit dem Jugendamt geführt in denen mir nun ein Termin angeboten wird, um eben besagten Antrag zu stellen.

    Gibt es bestimmte Dinge die in diesem Antrag als Bedingungen für eine Pflegschaft stehen müssen ? bzw was führt dazu das eben die Pflegschaft nicht anerkannt und abgelehnt wird ?

    vielen Dank
    Oma Tina

  50. Schwarz Ilona on

    Hallo, ich bin 61Jahre alt und Oma. Meine beiden enkel sind in einer erziehungsstelle. Ich habe versucht, die Pflegschaft zu beantragen. Eswird vom Jugendamt abgelehnt ich wäre zu alt für eine Pflegschaft. Ich darf meine enkel nur jeden Monat für vier Stunden sehen. Es ist frustrierend. Das Jugendamt, wo die Kinder verwaltet werden, ignoriert meinen Antrag komplett. Ich weiß mir keinen Rat mehr. Sie haben die Kinder bei der Erziehungsstelle untergebracht, mit der Option, dass sie dort bleiben sollen. Für mich ist das eine Frechheit.

  51. Nein du bekommst nur ein Formular was vom Hausarzt ausgefüllt werden muss aber kein Angst der ist total belanglos da handelt es sich mehr um Alkohol und Drogen.

  52. Hallo ich möchte gerne mein enkelkind zu mir nehmen. Hab kontskt mit jg und sie hätten nichts dagegen. Jetzt meine frage da ich ein medikament gegen angstzustände nehme und ein drogentest würde positiv ausfallen wegen dem wirkstoff diazepam.ich mache und tue alles alleine hab durch das medikament alles gut im griff kann mich sehr gut um mein enkel kümmern. Jetzt meine frage würde mir das jg trotzdem mein enkelkind überlassen ? Trotz des medikament? Mein arzt würde mir auch ein attest ausstellen das es kein missbrauch von dem medikament ist.
    Auf antwortet würde ich mich sehr freuen.ach das jg weis nichts von meiner angststörung.
    Lg nicole

  53. Liebe Nicole,
    wir sind auch Großeltern und haben gerade die Gesundheitsprüfung hinter uns. Diese Gesundheitsprüfung ist nicht ohne…, dauert ca. 1 Stunde und kostet 30,- EUR, die man privat bezahlen muß. Aber das nur am Rande. Aber man muß auch Blut und Urin abgeben. Es wird alles, auch auf Drogen und Alkohol untersucht. Insofern bringt es nichts, die Medikamenteeinnahme zu verheimlichen. Das wird ohnehin abgefragt. Da sollte man bei der Wahrheit bleiben. Wenn der Arzt bestätigen kann, daß keine Einschränkungen im Alltag bestehen, dann sollte eine Pflegschaft kein Problem sein. Vielleicht solltest Du Dir das Attest schon vorher besorgen. Mit dem Jugendamt aber am besten immer mit offenen Karten spielen.

  54. Hallo Oma Nicole,
    ich kann dich beruhigen. Nein das musst du nicht angeben und der Arzt wird dich ganz normal Untersuchen, um zu schauen ob du einfach nur Gesund bist. Ich habe das alles schon hinter mir, daher weiß ich das.

    Du kannst mir auch gerne deine Email Adresse geben, und ich schreibe dir zurück.

    Lg

  55. Nochmal zur Gesunfheitsprüfung: vielleicht sollte man an dieser Stelle auch mal anmerken, daß es durchaus möglich ist, daß die Gesundheitsprüfung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich abläuft. Wir haben unsere in Schleswig-Holstein, Elmshorn gemacht. Vielleicht muß man woanders auch nichts bezahlen. kann alles sein. Und bei war es definitiv so, daß auch eine Medikamenteneinnahme abgefragt wurde. Auch wurde ganz klar gesagt, daß Blut und Urin besonders auf Alkohol und Drogen untersucht wird, weil es wohl in der letzten Zeit einige Fälle des Mißbrauchs gegeben hat. Bei uns wurde alles untersucht. Zähne, Gleichgewichtssinn, Verstand, Augentest, Hörtest u.s.w. Einfach alles. Auch der Impfstatus wurde überprüft. Wir haben gleich vor Ort eine Tetanus-Impfung machen lassen, weil die bei uns natürlich auch schon lange abgelaufen war. Wir mußten uns bis auf die Unterwäsche ausziehen und quasi sportliche Übungen vollbringen, um die Fitness nachzuweisen, die man ja irgendwo noch braucht für die kleinen Kinder. So war es bei uns. Und wir waren hinterher echt geplättet, was die alles mit uns gemacht haben. Mit uns meine ich mich (53 J.) und meinen Mann (47 J.)
    Wenn die Gesundheitsprüfung woanders nicht so streng gehandhabt wird, würde es mich wirklich interessieren. Dann klappt es vielleicht auch mit der Nichterwähnung der Medikamente. Vielleicht hat ja noch jemand Erfahrungen gemacht, die er hier veröffentlichen möchte.

  56. Hallo oma jenny
    Hier istvmeine email adresse würde mich sehr freuen von dir zuhören.
    Niicky72@hotmail.de
    Lg nicole

  57. Hallo oma susi
    Das ist ja mal echt hart das ihr so untersucht werdet.ich glaube bei uns ist es nicht ganz so schlimm vom hören sagen.wo drauf die hier bei uns achten ist auf ansteckende krankheiten wie ich es gehört.

  58. Warum dauert das immer solange bis die nachrichten freigeschaltet werden ?

  59. Dagmar von Aktive-Rentner.de on

    Hallo Nicole, weil die Kommentarfunktion täglich durch Spammer missbraucht wird und deshalb alle Kommentare erst begutachtet werden müssen. Außerdem möchte ich alle hier Mitlesenden daran erinnern, dass alle hier veröffentlichten (auch privaten) Informationen für jedermann einsehbar sind! Seid bitte vorsichtig und überlegt euch gut welche Daten ihr hier veröffentlicht.

  60. Hallo Oma Susi,
    also ich habe sowas noch nie gehört, das man das selbst bezahlen muss. Ich kenne mittlerweile einige Oma’s oder Großeltern. Normalerweise muss man gar nichts bezahlen, da das JA sowas über nimmt, wie bei Pflegeeltern auch. Wir haben es zugeschickt bekommen und mussten dann zum Hausarzt zur Untersuchung. Da war nichts mit Drogen oder Alkohol Test. Ich denke mal eher das es beim Arzt gelegen hat. Der Staat oder JA sollten mal lieber ein ERZIEHUNGSFÄHIGKEITS GUTACHEN bei manchen jungen Eltern durch führen, ob Sie überhaupt in der Lage sind Ihre eigen Kinder zu erziehen.

    Lg Oma Jenny

  61. Hallo dagmar danke für die info würde meine handy nr.oder so nicht hier offentlich schreiben.
    Oma jenny hoffe hast meine email bekommen.würde mich sehr freuen von dir zuhören

  62. Hallo Nicole,

    ich habe dir schon vor 2 Tagen zurück geschrieben. Bitte schaue unter sonstiges nach.

    Lg

  63. Hallo Oma Jenny,
    das ist wirklich merkwürdig, daß wir das bezahlen mußten. Also insgesamt haben wir über 60,- EUR bezahlt. Jeder 30,- EUR. Mein Mann auch. Wir mußten zum Gesundheitsamt. Also nicht zum Hausarzt und Kreuzchen machen. Uns hat man gesagt, daß wir es nur erstattet bekommen, wenn der Pflegeantrag abgelehnt wird. Ich müßte mich dann noch einmal schlau machen…
    Aber danke für deine Nachricht! Es ist schon wirklich spannend, was es für unterschiedliche Erfahrungen bei diesem Thema gibt.

  64. Hallo Oma Susi,
    wenn du möchtest kannst du mir deine Email Adresse geben.

    Lg

  65. Klar, Oma Jenny: hier meine Email: franz.susann@googlemail.com
    Wir hatten auch schon letztes Jahr Kontakt! Wir haben sogar schon mal telefoniert, als ich noch Anfänger in Sachen Pflegschaft war! :-)
    LG Oma Susi

  66. Katja Landmann on

    hi ihr lieben.
    meine eltern haben meine kinder für 2 jahre in pflege.
    meine frage . mein vater leidet an narzissmus und meine mutter ist herz krank , beide sind gesundheitlich sehr angeschlagen.
    desweiteren haben meine kinder nicht mal mehr ein eigenen rückzugsraum … schlafen beide im bett von meinen eltern.
    meiner meinung nach müsste doch das jugendamt da dagegen sein oder sehe ich das falsch.

  67. Liebe Katja,
    das klingt ja dramatisch… Wie alt sind denn die Kinder? Ein Kinderzimmer zum Spielen sollten die beiden wenigstens haben. Die Frage ist ja, ob diese befristete Pflege über das Jugendamt läuft oder ob ihr das privat macht. Ansonsten müßte natürlich das Jugendamt die örtlichen Gegebenheiten bei deinen Eltern vorher geprüft haben. Das macht das JA eigentlich immer. Auch die gesundheitlichen Voraussetzungen müssen stimmen. Da gibt es ja eigentlich eine Gesundheitsprüfung, bevor Kinder zu den Großeltern in Pflege dürfen. Wenn beide das mit der Pflege nicht mehr schaffen ( und du auch nicht…?) dann ist den Kindern und den Großeltern nicht geholfen. Dann ist es u.U. Zeit über eine andere Lösung nachzudenken. Ich bin selber eine „Pflegeoma“ meiner Enkelkinder (Zwillinge) und weiß wieviel Kraft sowas kostet. Man muß schon gesundheitlich einigermaßen fit sein. Wenn Du mit den räumlichen Zuständen nicht zufrieden oder einverstanden bist und diese nicht gelöst werden können oder wollen, dann sollte man das JA mit einbeziehen. Da sollte man im Sinne der Kinder entscheiden.
    LG Susann

  68. Ulrike Gloeser on

    Hallo
    Ich bin uli und habe heute erfahren das mein enkelbaby in eine pflegefamilie muss, wie kann ich mich bewerben das es zu mir kommt .
    Danke für eure Hilfe

  69. Liebe Uli,
    Wende dich am besten sofort an das zuständige Jugendamt! Deine Tochter muß ja damit
    Einverstanden sein und selbst den Antrag auf Dauerpflege oder eine befristete Pflege für das Kind stellen.
    Wenn ihr Euch einig seid und du die Voraussetzungen für eine Pflege erfüllst, spricht sicher
    Nichts dagegen. Aber so pauschal kann man das eigentlich nicht beantworten, weil jeder Fall
    Anders abläuft…
    Liebe Grüße von Oma Susi

  70. Hallo,
    Sie müssen mit dem Jugendamt sprechen. Es wird dann geprüft, ob Sie dafür geeignet sind oder nicht. Lassen Sie sich nicht so schnell abwimmeln vom JA. Eigentlich ist es im Sinne vom JA, das die Kinder in der Familie bleiben, wenn die Voraussetzungen stimmen. Wohnungsverhältnisse werden geprüft, ob man Arbeitet, Verh., Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis usw.

    Lg Oma Jenny

  71. hallo zusammen – ich habe auch eine Frage …
    Ich bin nach 3maligem Suizidversuch innerhalb von 8 Wochen durch die Kindsmutter seit Mai d.J. auch quasi alleinerziehende Omi .. die Mädels sind 6 und bald 8 Jahre alt …
    Ich bin (noch) 52 Jahre alt und alleinstehend (ohne Partner) …
    Punkto Wohnverhältnisse sieht es so aus, dass wir momentan noch zusammen im Schlafzimmer schlafen (die Kinder haben immer schon ein Etagenbett gehabt) und sie genießen es auch – selbstverständlich wäre es aber kein Problem, auf Dauer ins Wohnzimmer zu wechseln, sodass die Kinder das Zimmer komplett für sich haben !!!
    Es hat nun etliche Monate gedauert, bis die Kindsmutter (meine Tochter) endlich den Antrag beim Jugendamt gestellt hat, dass ich als Pflegemutti/-omi offiell anerkannt werde und somit dann auch Pflegegeld bekommen kann – bisher hat sich kein Amt (ARGE, Sozialamt o.ä.) verantwortlich gefühlt, uns finanziell zu unterstützen …
    Nun habe ich am 17.1.18 einen Termin zum Hilfeplangespräch …
    Was kommt dort konkret auf mich zu?
    Es ist der ausdrückliche Wunsch ALLER Beteiligten (mich als Omi sowieso, der Kindsmutter und der Kinder), dass die Kinder auf jeden Fall in meinem Haushalt verbleiben sollen.
    Ich bitte um seriöse Antworten.
    Allen schöne Weihnachtstage :)

  72. Hallo Omi Silke,
    in diesem Gespräch geht es wohl darum ob das Jugendamt zuständig ist was die Verwandtenpflege angeht. So wurde unser Antrag jett das zweite mal abgelehnt, weil es keinen Sozialpädagogischen Hintergrund bei uns gibt. ( was immer das heisst)da unser Enkel keinerlei Auffälligkeiten zeigt. Ich habe das so verstanden das die Kinder nur als Pflegekinder anerkannt werden wenn Sie regelmässig beim Jugendamt vorgestellt werden und gestellte Ziele erreichen müssen bei denen ein defizit oder eine Behandlung notwendig ist.

    Grundsächlich bedarf es kein Jugendamt wenn deine Tochter dir eine Pflegevollmacht ausstellt. Wir werden jetzt einen Beihilfeantrag beim Jugendamt stellen bezüglich Finazielle unterstützung.

    Ich wünsche dir viel Erfolg und drück dir die Daumen

    lg
    Oma Tina

  73. Liebe Oma Silke,

    bei diesem Gespräch wird wahrscheinlich festgelegt, welche Art der Pflege bei Euch in Frage kommt. Es gibt Kurzzeitpflege, Dauerpflege und befristete Pflege ( wo das Kind also nach einem festgelegten Zeitraum wieder zur Mutter zurückgeht). Ich weiß nicht, was deine Tochter beim Jugendamt beantragt hat.
    Und in diesem Gespräch werden auch die Ziele der Pflege besprochen. Ist die Mutter überhaupt in der Lage, die Kinder später wieder zu nehmen u.s.w.
    Vielleicht solltest du angesichts der kleinen Wohnung über einen Umzug nachdenken, damit ihr alle genug Platz habt. Bei einer Dauerpflege bekommst Du ja finanzielle Unterstützung vom Jugendamt, so daß eine größere Wohnung für dich sicherlich finanzierbar wäre. Das jugendamt prüft auch deine Wohnverhältnisse!
    Natürlich kann man auch das Jugendamt ganz rauslassen, wie Oma Tina schon sagte. Aber dann gibts auch kein Pflegegeld. 2 Kinder zu ernähren, einzukleiden, in den Urlaub fahren u.s.w. ist nicht günstig und kann man sich in der Regel nicht einfach so leisten. Da ist man über finanzielle Unterstützung froh. Allerdings hat man dann in regelmäßigen Abstände diese Hilfeplangespräche.
    Grundsätzlich mußt du vor diesem Hilfeplangespräch keine Angst haben. Du mußt dir mit deiner Tochter möglichst einig sein, was ihr wollt und was für die Kinder am besten ist!
    P.S. Denk dran, daß dir Kindergeld ab dem Zeitpunkt zusteht, ab dem die Kinder bei dir wohnen. Vergiss nicht, die Kinder auch umzumelden. Sollte deine Tochter das Kindergeld noch bekommen, müßte sie dir das Kindergeld weiterreichen. Solltest Du rückwirkend das KG beantragen, kommt eine fette Nachzahlung auf deine Tochter zu, wenn sie dir das KG nicht weitergereicht hat. Das Thema Kindergeld wird oft vom Jugendamt zu wenig thematisiert.
    Informiere dich immer bestmöglich, damit Dir bei all den Anträgen nichts durch die Lappen geht!
    LG Oma Susi

  74. Hallo Ihr lieben, mein Enkel 8 jahre lebt zur Zeit im Betreuten Wohnen, ich würde den kleinen gerne zu mir nehmen, wenn meine Tochter einverstanden ist. Ich bin 52 Jahre, hätte ich eine chance den kleinen zu mir zu nehmen. Bin alleinstehend und habe nur eine 2 Zimmerwohnung
    lg Oma Ela

  75. Hallo zusammen, bin gerade auf diese Seite gestoßen und hätte gern mal eure Meinung gehört. Meine Enkeltochter ist seit Februar in einer Bereitschaftspflege. Meine Tochter bekommt sich leider nicht in den Griff, es spielt auch eine Rolle, dass das Jugendamt gegen sie(meiner Meinung nach arbeitet). Jetzt steht eine Gerichtsverhandlung an und ihr soll das Sorgerecht entzogen werden und die Kleine in eine Pflegefamilie. Meine Tochter will jetzt in ein Mutter-KInd-Haus, was sie aber schon zweimal abgelehnt hatte. Ich habe nach vielen Gedanken, mich nun entschlossen die Pflege zu übernehmen. Mein Tochter und ich hatten nicht immer das Beste Verhältnis. Aber seit die Kleine da ist, ist es super. Sie wäre auch einverstanden. Muss ich mir einen Anwalt nehmen, ober versuche ich es erst alleine? Ist ja auch eine Kostenfrage. Leider.

  76. Hallo ich bin auch Oma und habe mein Enkel seid drei Jahren in Pflege offiziell übers Gericht jetzt haben wir pflegegeld beantragt auf den Jugendamt wir sollen eine Prüfung unterziehen mit Lebenslauf und Gesundheit use.kann mir jemand sagen wie das abläuft und was da noch kommt

  77. Hallo liebe Omis und Opis ?,

    für eine TV Reportage recherchiere ich aktuell genau zu dieses Thema, wenn Großeltern ihre Enkelkinder groß ziehen. Ich würde mich über Infos und Austausch mit Euch freuen. ?
    Vielleicht hat ja jemand Interesse mal zu zeigen, wie dieses Familienmodell funktioniert. Sollten Dreharbeiten zu Stande kommen, gibt es selbstverständlich eine Aufwandsentschädigung für die Haushaltskasse. ?

    Ich hoffe auf viele interessante Nachrichten. ?

    Liebe Grüße Sabrina

  78. hallo,unsere enkelkinder 17 monate und 3 jahre alt leben seit einem halben jahr bei uns.die kindseltern mussten beide zu einem erziehungsgutachtenund sind beide negativ bewertet.nun will das jugendamt das auch wir als großeltern dieses gutachten machen.der vormund der kinder hat einen antrag auf vollzeitpflege beim amt für uns gestellt.leider versucht das amt alles um die kinder fremd unterzubringen weil der gutachter das so geschrieben hat.die kinder haben sich in dem halben jahr so super entwickelt ,das es für alle unverständlich ist das die kinder hier raus geholt werden sollen-jetzt heißt es gerichtsverhandlung abwarten und hoffen.
    wir haben uns gegen dieses erziehungsgutachten entschieden (da es im ganzen internet als sehr negativ empfunden wird)und hoffen trotzdem vor gericht eine chance zu bekommen.sollte das gericht sich gegen uns entscheiden werden wir an die medien gehen -in der hoffnung dort hilfe zu erfahren-vielleicht hat hier ja jemand einen tip für uns
    ganz lieben gruß
    jutta

  79. Halllo

    Wie verhält es sich wenn die Großeltern die Enkel in Pflegen nehmen wollen weil die Eltern es nicht schaffen , aber im Ausland leben, welche Rechte und Pflichten haben in diesem fall die Großeltern.

  80. Oma Kerstin on

    Hallo Ihr Lieben,
    ich habe eine Frage. Unser Enkelkind lebt seit 2016 in unserem Haushalt, ist auch hier gemeldet und wir bekommen das Kindergeld. Von unserem Sohn und seiner Partnerin haben wir eine Vollmacht, dass wir alle Belange, die den Kleinen betreffen, selbstständig klären können. Auch würde auf dem JA gesagt, dass der Kleine bei uns aufwachsen soll, da er hier alles hat, was ein glückliches Kind brauch. Wir bekommen keine finanzielle Unterstützung, auch keinen Unterhalt von den Eltern, wir leben von unserem Geld und müssen zusehen, wie wir über die Runden kommen. Wir haben im April den Kinderzuschlag beantragt, haben aber eine Ablehnung bekommen. Der Grund ist, dass der Kleine unser leibliches Enkelkind ist. Was läuft da schief? Der Kleine war damals fast 4 Monate und jetzt ist er 4 Jahre und 7 Monate. Das JA kümmert sich gar nicht um ihn und wir stehen ganz allein auf weiter Flur.

  81. Heike Endruhn on

    Hallo ..Ich bin Oma und habe durch das Jugendamt meine enkelin am 9.5 bzw .schriftlich am 14.5 2020 bei mir aufgenommen .Ich habe einen teilzeit job und einen minijob .Da mein enkel erst 5 Jahre alt ist und im August eingeschult wird .Habe ich von der Firma Eltern grosszeit bekommen für 2.jahre .Mein anderen Job mußte ich kündigen .Seit den 20.5 2020 bin ich dann in krankengeld gefallen. Weil der Vater sich versucht hat sich umzubringen .Seit den 9.5.2020 habe ich bis heute den 28.7.2020 noch kein pflegegeld bekommen. Trotz mehrere Anrufe beim Jugend Amt in der Woche dreimal ewige vertröstungen wegen corona lebe ich hier mit keinen Cent. Ich kann nur sagen ..es ist nicht einfach .Aber ich liebe mein enkel über alles .kämpft bis es nicht mehr geht für diese armen kinder …denn ich Kämpfe immer weiter ….

  82. Hallo. Ich will auch meine Enkel zu mir holen. Zurzeit wohnt er bei Pflegefamilie. Wir warten an Gutachten. Und darf Pflege Mutter lernen auf sie Mama sagen? Sie hat mich etzt blockiert. Und ich weiß nicht was bringt Gutachter.oder Antrag zu spät stellen. Kind 1 Jahr geworden

  83. hallo ich habe eine frage
    Ich möchte mein Enkel zu mir nehmen hatte auch schon Besuch von der Pflegschaft, die mir gleich an den Kopf geschmettert haben das es kein Pflegegeld geben wird da ich ja die Oma sei. dürfen die das so einfach? ich muss dazu sagen, das Sie es beim ersten mal abgelehnt haben und ich danach bei Gericht die Vormundschaft beantragt habe Meine Tochter die sich nicht um Ihn kümmern kann war dafür .
    Nun Sind sie doch von der Pflegschaft gekommen um mit mir darüber zu reden.
    Es macht mich so wütend das die mir den spruch gleich an den kopf geschmissen haben obwohl darüber nie ein wort gefallen ist.
    Was kann ich nun dagen tun sollte ch meinen Enkel zu mir nehmen dürfen

  84. Hallo. Ich habe eine Frage die mur echt sehr wichtig ist.Mein Sohn hat nach seinem Tod eine 3jährige Tochter hinterlassen.Er war von Anfang an alleinerziehend da die Mutter die kleine damals kurz nach der Geburt bei ihm gelassen hat .Sie haben das gemeinsame Erzihungsrecht.Die Sache ging übers Jugendamt und Gericht.Selbst da hat die Mutter die festgelegten Termine fürs Umgangsrecht nicht wahr genommen.Meine Frage ist .Habe ich als Oma eine Chance Die Pflegschaft zu beantragen.Da sie nach dem Tod jetzt versucht mir das Kind zu entziehen obwohl sie von Anfang an mit mir aufgewachsen ist?
    Danke im Vorfeld für die Hilfe

  85. Bin Oma und möchte meinen Enkel zu mir nehmen, aber es hat schon einen Vormund. Kann ich was machen und was kann ich machen? Könnt ihr mir helfen?

  86. Frank Eickworth on

    Hallo, die Sache mit der Großelternpflege gegenüber dem Enkelkind ist mitunter sehr schwierig aber auch möglich.
    Wir als Großeltern haben 2008 unsere Enkeltochter in Pflege genommen weil deren Mutter also unsere Tochter in Ausbildung stand und ein paar soziale Probleme hatte. Die Pflege sollte solange gehen bis unsere Tochter Ausbildung und Probleme bewältigt hat.
    Die Pflegschaft wurde vom Familiengericht bestätigt und wir bekamen das volle Sorge, Aufenthalts, und Bestimmungsrecht. Wir waren also für unsere Enkeltochter (Hannah) im Prinzip vollwertige Eltern.
    Unterhalt konnte durch die Mutter (Vater unbekannt)nicht gezahlt werden und auch wir waren zum damaligen Zeitpunkt Arbeit suchend bekamen für Hannah als Pflegekind den doppelten Sozialhilfesatz als finanzielle Unterstützung.
    Es ergab sich jedoch nicht das Hannah zurück zu ihrer Mutter kam und leider haben wir uns auch als Großeltern getrennt so dass ich mittlerweile das alleinige Sorgerecht für Hannah habe, ich bin also „mamapapaomaOPA“ in einer Person.
    In Sachen finanzieller Zuwendung sind die monatlichen Zahlungen nach wie vor der doppelte Sozialhilfesatz und wie mir erst 10 Jahre zu spät mitgeteilt wird eine jeweils jährliche Aufwandspauschale von 399 Euro entrichtet.

  87. Oma Tamara.
    Ich versuche hier um Hilfe,vielleicht weiß jemand mehr als ich.Mein Enkel in kurze Betreuung in Pflegefamilie.Jetzt will Jugendamt dem Enkel in lange Betreuung in andere Pflegefamilie übergeben.Was kann ich machen das mein Enkel zu uns kommen kann?

  88. Hallo, ich habe meine Enkelin nun seit 11 Jahren als Pflegekind bei mir. Ich war und bin alleinerziehend. Ich hatte nie irgendwelche Probleme. Ich hab damals einen ganz normalen Antrag gestellt und mich beworben. Ich bekomme Pflege und Kindergeld. Die Prüfung hat länger gedauert und wir haben Hilfeplangespräche. Es dürfte also kein Problem sein seine Enkel als Pflegekind zu bekommen. Ich hatte auch Glück das meine Tochter ,also ihre Mutter mit allem einverstanden war und ist.

  89. Hallo meine frage das Jugendamt hat durch Vermutungen und Behauptungen das umgangsrecht mit mit uns als Großeltern entzogen.
    Wir haben mehrmals einen Klärungstermin vorgeschlagen keine Antwort.Nun meine Frage meine Tochter meinte das sie uns trotz dem unseren Enkel geben will darf sie das

  90. Hallo ihr Lieben, vielleicht liest dies ja doch noch jemand, denn ich bin völlig verzweifelt. Ich möchte unbedingt meine kleine Enkeltochter zu mir in Pflege nehmen, aber wegen meiner Gehbehinderung werde ich vom Jugendamt ausgeschlossen als Pflege. Bei meiner Tochter kann die Kleine zur Zeit nicht leben, da sie psychisch zu instabil. Ich habe trotz Gehbehinderung 2 Kinder groß gezogen, habe Vollzeit gearbeitet und mache auch selbstständig meinen Haushalt. Und es gibt doch auch Mütter mit Handicap, warum wird das bei mir anders bewertet? Bitte, ich brauche einfach einen Rat. Die Kleine lebt seit kurzem in einer Pflegefamilie, aber sie gehört doch zu uns und wird unendlich geliebt…ich weiß einfach nicht, was ich tun soll…

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