Es gibt verschiedene Möglichkeiten sein Testament zu verfassen. Ob handschriftlich oder Berliner Testament, wir zeigen Ihnen worauf Sie achten müssen.

Testament verfassen
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Ein Testament ist der „letzte Wille“ eines Erblassers. Damit macht er seine persönlichen Wünsche hinsichtlich seines Erbes deutlich und stellt sie über die gesetzliche Erbfolge.  Es stehen verschiedene Möglichkeiten zum Erstellen eines Testamentes zur Auswahl.

Das Berliner Testament

Das öffentliche Testament oder das eigenhändige Testament werden zu den „ordentlichen Testamenten“ gezählt. Dazu zählt auch das gemeinschaftliche Testament, in dem beide Ehepartner in einem Schriftsatz ihre Testamente vereinen. Bei dem so genannten „Berliner Testament“ setzen sich Eheleute gegenseitig als Erben ein, so dass die Nachkommen erst nach dem Tod beider Elternteile das Vermögen erben.

Das Nottestament – Nur drei Monate gültig

Daneben gibt es das Nottestament. Es soll dem Erblasser die Möglichkeit zur Erbregelung geben, selbst wenn er beispielsweise kurz vor einer lebensgefährlichen Operation steht. Das Nottestament gilt nur drei Monate und verliert dann seine Gültigkeit, wenn der Erblasser noch am Leben sein sollte.

Voraussetzungen für das Verfassen eines Testamentes

Grundvoraussetzung für das Abfassen – im Juristendeutsch das „Errichten“ – eines Testamentes ist die Testierfähigkeit. Diese ist nicht gegeben bei Personen, die unter Geistes- oder Bewusstseinsstörungen leiden und in deren Folge die Bedeutung des Testamentes nicht einsehen können.



Betreute Personen sind nur dann nicht testierfähig, wenn ihr Gesundheitszustand die erwähnte Einsicht in die Testamentsbedeutung oder dessen Abfassung nicht erlaubt. Sind sie gesund, haben sie volle Testierfähigkeit, der Betreuer muss keine Einwilligung geben.

Das öffentliche Testament – Schriftlich beim Notar verfasst

Das öffentliche Testament wird vor einem Notar, meist mündlich, formuliert, schriftlich niedergelegt, vorgelesen und vom Erblasser und Notar unterschrieben.

Die meisten Testamente werden eigenhändig errichtet. „Eigenhändig“ bedeutet in diesem Fall vollständig handschriftlich! Unter dem Text muss der Erblasser mit vollem Namen unterschreiben. Die Hinzufügung von Ort und Datum ist zu empfehlen.

Im Testament können natürliche und juristische Personen als Erben eingesetzt werden, durch ein Vermächtnis können beispielsweise bestimmte Schmuckstücke bestimmten Personen zugesprochen werden, es können auch Personen enterbt werden, die sonst in der gesetzlichen Erbfolge stünden.

Ein Testament kann jederzeit widerrufen, geändert oder ergänzt werden.

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7 Kommentare

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  2. Thomnas Papenmeier on

    Die Gretchenfrage ist immer: Gehe ich zum Rechtsanwalt/ Notar? Oder schreibe ich das Testament doch selbst. Wenn der Notar dann ein einfaches Testament beurkundet, mag mancher seinem Geld nachtrauern. Simple Testamente sind in der Regel gute Testamente und der Notar hat (hoffentlich) auch Probleme beachtet, die der Testator gar nicht gesehen hat.

  3. Interessant, dass ein Vermächtnis es ermöglicht bestimmte Schmuckstücke an eine bestimmte Person zu vererben. Ich denke auch darüber nach nun bald mein Testament zu verfassen. Aber ich habe noch nicht ganz verstanden was der Begriff öffentliches Testament bedeutet. Vielleicht kann ich einen Anwalt für Erbrecht hierzu befragen.

  4. Also, ein eigenhändiges Testament ist nur rechtmäßig, wenn es handschriftlich gestaltet wurde? Dies finde ich sehr interessant. Was passiert, wenn man die Handschrift nicht lesen kann. Ich möchte nämlich mein Testament verfassen, aber habe schon häufig gehört, dass meine Handschrift sehr schwer lesen ist.

  5. Mailin Dautel on

    Es ist total wichtig sich schon früh genug mit dem Thema auseinanderzusetzen. In unserem Bekanntenkreis ist, sind beide Elternteile verstorben und haben drei Kinder zurückgelassen. Daran würde man im Leben nicht denken aber leider passiert es doch. Nun gibt es einige Erbrechtliche-Fragen, die noch offen sind die, mit der Verfassung eines letzten Willens hätten geklärt werden können. Mein Mann und ich haben unseren gleich aufsetzten lassen. Bei einem handschriftlichen Testament muss einiges bedacht werden damit dieses auch unanfechtbar ist.

  6. Markus Richter on

    Auch wenn die meisten Testamente eigenhändig errichtet werden, würde ich mich bei einem Notariat sicherer fühlen. Nicht nur habe ich die Sicherheit, dass das Dokument richtig verfasst wird, sondern bin ich auch beruht, dass der letzte Wille nach meinem Tod 100% berücksichtigt wird. Ich finde, dass man bei einem Notar viel mehr sicher sein kann.

  7. Katherine Fischer on

    Ich wusste nicht, dass es verschiedene Arten von Testamenten gibt. Das ist interessant zu wissen und könnte im Futur hilfreich sein. Mein Vater plant für alles, also er möchte ein Testament bald erstellen, oder mindestens sich besser informieren.

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