Der Tod eines Angehörigen ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Belastung. Doch Hinterbliebene haben Ansprüche auf verschiedene Leistungen.

Welche Anprüche haben Hinterbliebene
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Wenn ein geliebter Angehöriger verstirbt, haben die Hinterbliebenen in den ersten Wochen kaum Zeit wirklich zu trauern. In erster Linie muss natürlich die Beerdigung geplant werden, sollte der Verstorbene das nicht bereits selbst getan haben. Als ob das nicht schon schlimm genug wäre, ist der finanzielle Aspekt ebenfalls ein Punkt, der einem den Boden unter den Füßen wegreißen kann. Die Kosten für eine Bestattung können je nach Art ganz unterschiedlich ausfallen. Eine einfache Feuerbestattung kann mit rund 2.500 Euro zu Buche schlagen, bei einer einfachen Erdbestattung können es schon rund 4.300 Euro sein. Das ist Geld, was nicht jeder einfach mal so zur Verfügung hat. Aber das ist natürlich längst noch nicht alles. Die Miete muss beispielsweise bei Ehepaaren plötzlich allein getragen werden. Bei den Preisen heutzutage kann das ein tiefes Loch in der Haushaltskasse hinterlassen. Damit Sie sich als Hinterbliebener nicht erstrangig um das Finanzielle Gedanken machen müssen, gibt es unterschiedliche Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können.

Welche das sind und welche Anforderungen dafür erfüllt werden müssen, erfahren Sie jetzt.

❖ Ansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung

Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben einen Anspruch auf eine sogenannte Überbrückungszahlung, insofern der Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat. Bei dieser Zahlung handelt es sich um einen Vorschuss in Höhe von drei Rentenzahlungen, die dem Verstorbenen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zugestanden hätte. Das Einkommen des Witwers bzw. der Witwe wird hier nicht mit angerechnet.

Der Vorschuss der gesetzlichen Rentenversicherung muss nicht zurückgezahlt werden.



Diese Vorausleistung ist als Übergang gedacht, um in diesen drei Monaten die Witwenrente zu beantragen. Vergisst man allerdings diese innerhalb eines Jahres zu beantragen, so muss auch der Vorschuss zurückgezahlt werden.

Die Überbrückungszahlung wird nur ausgezahlt, wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

❖ Sozialamt als Kostenträger für Bestattung

In Deutschland besteht eine sogenannte Bestattungspflicht. Diese muss vom nächsten Verwandten getragen werden. Fehlen diesem allerdings die finanziellen Mittel, um überhaupt die Kosten einer Bestattung zu tragen, kann dieser einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt stellen.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • kein ausreichender Nachlass des Verstorbenen
  • Kosten für Hinterbliebene nicht zumutbar
  • keine anderen, zur Übernahme verpflichteten Personen

Um einen Antrag zu stellen, benötigen Sie nicht nur verschiedene Nachweise des Verstorbenen, sondern auch von sich selbst. Hier mal ein Überblick über die wichtigsten Dokumente.

Nachweise des VerstorbenenNachweise der Erben
  • Sterbeurkunde
  • Aufstellung und Bewertung des Nachlasses
  • Aufstellung der Erben und Familienangehörigen
  • Testament oder Erbvertrag
  • Einkommensnachweise
  • monatliche Belastungen
  • aktueller Mietbescheid
  • aktuelle monatliche Versicherungen

In welcher Höhe das Sozialamt die Kosten für eine einfache Bestattung trägt, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Rechnen Sie allerdings nicht mit immensen Erstattungen. Wenn das Sozialamt den Antrag bewilligt, dann wird es sich „nur“ um eine schlichte Beisetzungszeremonie handeln. Auch wenn jede Kommune ihren eigenen Leistungsumfang hat, so sind die administrativen Kosten für Todesbescheinigung und Sterbeurkunde abgedeckt, sowie auch die Kosten für:

  • Bestatter
  • Sarg
  • Blumenschmuck
  • Friedhofsgebühren

Nicht inbegriffen sind die Kosten für:

  • Leichenschmaus
  • Dauergrabpflege
  • Traueranzeigen

Ansprüche aus Versicherungen

Um den Hinterbliebenen eine große last von den Schultern zu nehmen, entscheiden sich viele meist schon Jahre im Voraus dazu den Todesfall finanziell abzusichern. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Sterbegeldversicherung
  • Mitgliedschaft in einer Sterbe- und Begräbniskasse
  • Mitgliedschaft im Bestattungsverein
  • Unfallversicherung

Eine Absicherung mit Sterbegeld ist derzeit eine der beliebtesten Varianten. Bis zum 01.01.2004 gab es noch einen Zuschuss zu den Bestattungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung. Da diese aber gestrichen wurde, legen die Älteren immer mehr Wert auf eine eigenverantwortliche Vorsorge, eben um es den Hinterbliebenen im Falle des Todes etwas einfacher zu machen. Der Vorteil einer Sterbeversicherung ist, dass sie keiner Gesundheitsprüfung untersteht und auch, dass sie im Falle von Hartz IV nicht angerechnet werden darf.

Je früher eine Sterbeversicherung beantragt wird, desto günstiger ist sie.

❖ Übernahme der Kosten durch Berufsgenossenschaft

Wenn der Verstorbene sich mit einem Nebenjob etwas dazuverdient hat und der Todesfall ist auf dem Weg zur Arbeit oder bei der Arbeit passiert, zahlt die Berufsgenossenschaft ein Sterbegeld. Die Höhe beträgt ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugshöhe. In den westdeutschen Bundesländern beträgt die Höhe im Jahr 2019 5.340 Euro und in den ostdeutschen Bundesländern 4,920 Euro.

❖ Beihilfen für Beamte

War der Verstorbene ein Beamter oder ein Ruhestandsbeamter bekommen die Hinterbliebenen Sterbegeld von der Beihilfestelle. Die Höhe beträgt das Zweifache der im Sterbemonat zustehenden Dienstbezüge. In erster Linie bekommen das Geld überlebende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und leibliche und angenommene Kinder. Sind diese nicht vorhanden, können auch Eltern, Großeltern, Geschwister oder Geschwisterkindern den Antrag auf Sterbegeld stellen. Voraussetzung ist, dass diese mit dem Verstorbenen in einem Haushalt gelebt haben oder überwiegend von ihm ernährt wurden.

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Ein Kommentar

  1. Ronja Oden on

    Damit meine Familie sich nicht um die Trauerfeier kümmern muss und in Ruhe trauern kann, haben wir uns entschieden diese in Auftrag zu geben. Gut zu wissen, dass eine einfache Feuerbestattung rund 2.500 Euro kostet. Interessant, dass eine Überbrückungszahlung an den hinterbliebenen Ehepartner ausgezahlt wird, wenn der Verstorbene mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

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