Ob verschrieben oder nicht: in Apotheken müssen wir für Medikamente oft viel bezahlen. Beherzigen Sie jedoch unsere Tipps, können Sie bares Geld sparen.
Es ist wie es ist: im Alter müssen viele Menschen nun einmal oftmals mehr Medikamente einnehmen als in jungen Jahren. Und das wiederum kann ganz schön ins Geld gehen. Für verschreibungspflichtige Medikamente ist das ja noch nicht so schlimm. Schließlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung einen großen Teil der Kosten. Versicherte hingegen tragen davon nur einen kleinen Teil als Zuzahlung, vorausgesetzt sie sind nicht zuzahlungsbefreit. Sie bezahlen als gesetzlich Versicherte/r also ohne Zuzahlungsbefreiung immer:
- 10 Prozent des Verkaufspreises eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels (pro Packung mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro)
- Zuzahlung liegt nie höher als die tatsächlichen Kosten des Mittels
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit
In der Theorie hört sich das natürlich nicht nach viel Geld an. Sie dürfen aber nicht vergessen, dass wir hier von 10 Prozent des Verkaufspreises eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels pro Packung reden. Das heißt also: benötigen Sie mehrere verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen Sie für jedes mindestens 5 Euro bezahlen! Da kann natürlich schnell eine gewisse Summe zusammen kommen. Es gibt zwar eine so genannte Belastungsgrenze, aber die muss natürlich auch erst einmal erreicht werden. Deshalb ist es auf jeden Fall sinnvoll zu schauen, wo Sie Medikamente günstiger kaufen und somit bares Geld sparen können. Wir möchten Ihnen nachfolgend verraten, wie Sie das am besten umsetzen können.
So bezahlen Sie für Medikamente weniger Geld
❶ auf zuzahlungsfreie Medikamente ausweichen:
Wussten Sie schon: Für rund 12.000 rezeptpflichtige Präparate müssen gesetzlich Krankenversicherte nichts dazu bezahlen. Das liegt daran, weil deren Preis deutlich unter dem des Originalmedikaments liegt. Wenn Sie das nächste Mal ein Rezept für ein Medikament von Ihrem Arzt ausgestellt bekommen, für das eigentlich eine Zuzahlung fällig wäre, dann fragen Sie in der Apotheke einfach mal nach einem günstigeren Präparat.
Sie können unter www.gkv-spitzenverband.de aber auch selbst nachschauen, welche Medikamente zuzahlungsfrei sind. Dort finden Sie eine Reihe von Arzneimitteln, die von der Zuzahlungspflicht freigestellt sind. Das Tolle: diese Liste wird alle 14 Tage vom GKV-Spitzenverband aktualisiert.
❷ günstigere Alternativen (Generika) kaufen:
Was viele auch nicht wissen: für teure Medikamente, deren Patentschutz ausgelaufen ist, gibt es in der Regel wirkstoffgleiche und vor allem günstigere Alternativen. Auch Generika genannt. Sie sind deshalb günstiger, weil bei diesen Arzneimitteln die Forschungskosten entfallen. Schließlich sind die Wirkstoffe schon seit Jahren erprobt. Hier kann es sich also auch lohnen einfach mal in der Apotheke nachzufragen.
ratiopharm ist beispielsweise laut eigenen Aussagen unter www.ratiopharm.de eine Generikafirma in Europa, die auf eine jahrzehntelange Erfahrung im Generikageschäft zurückblickt. Nicht umsonst lautet es in der TV-Werbung „Gute Preise. Gute Besserung“.
❸ Großpackungen kaufen:
Manchmal lohnt es sich auch den Taschenrechner heraus zu holen. Keine Sorge, Sie müssen jetzt keine schweren mathematischen Formeln aus der Schulzeit anwenden. Wir raten Ihnen lediglich mal die Preise von den kleinsten verfügbaren Packungen und Großpackungen eines Medikaments zu vergleichen. Und das, indem Sie den Stückpreis der einzelnen Packungen berechnen. Das machen Sie so:
Preis der Gesamtpackung : Stückzahl bzw. Menge in Gramm = Stückpreis
Beispiel:
1,79 € : 10 Stück = 0,18 €/Stück
4,99 € : 50 Stück = 0,10 €/Stück
Enthält eine kleine Packung Schmerztabletten z.B. 10 Stück bei einem Preis von 1,79 Euro, dann kostet 1 Stück 0,18 Euro. Kostet die Großpackung mit 50 Stück 4,99 Euro, dann kostet 1 Stück lediglich 0,10 Euro. Hier würde sich die Großpackung also definitiv lohnen. Vergleiche im Internet zeigen auch, dass sich hier zwischen 6 und 68 Prozent sparen lassen!
Wichtig ist nur, dass Sie die Haltbarkeit der Großpackung im Auge behalten. Es nützt ja schließlich nichts, wenn Sie zuerst Geld sparen und nach Überschreitung des Haltbarkeitsdatums dennoch bares Geld in den Müll werfen.
❹ Medikamente im Internet bestellen:
Wenn Sie es sich ganz einfach machen möchten und dabei auch noch sparen wollen, dann bestellen Sie Ihre Medikamente am besten im Internet. Denn bei rezeptfreien Medikamenten können Sie in der Regel bis zu 60 Prozent sparen. Das liegt daran, weil bereits 2004 die Preisbindung für rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel aufgehoben wurde. Beachten Sie nur, dass Sie beim Onlinekauf bis zu einem bestimmten Einkaufswert Versandkosten zahlen müssen. Also schauen Sie genau hin, ob es sich dennoch lohnt online zu bestellen. Prinzipiell bringt der Onlinekauf von Medikamenten jedoch immer viele Vorteile. Hier ein kleiner Überblick:
- das Angebot ist sehr vielfältig
- das Preis-Leistungs-Verhältnis ist sehr gut
- die Bestellung wird schnell geliefert
Wenn Sie ein Rezept für Medikamente von Ihrem Arzt bekommen haben, dann können Sie übrigens auch alles im Internet bestellen. Dafür müssen Sie das Originalrezept lediglich zur Versandapotheke schicken. Die meisten Versandapotheken senden ihren Kunden dafür unverbindlich Freiumschläge zu. Oft steht der Freiumschlag aber auch als Download zur Verfügung.
❕ Wichtig:
Auch bei den Versandapotheken gibt es natürlich schwarze Schafe. Um sich vor Betrügern im Internet zu schützen, hat der Bundesverband Deutscher Versandapotheken eine Liste mit sicheren und registrierten Versand-Apotheken erstellt. Dort können Sie sehen, welche Versandapotheken vertrauenswürdig sind.
Wenn Sie Fragen zur Einnahme der bestellten Medikamente haben, dann ist das bei den Onlineapotheken auch überhaupt kein Problem. Diese bieten in der Regel eine persönliche Kundenberatung per E-Mail, Chat oder Telefon an. So erfahren Sie schnell und einfach, wie Sie Einnahmefehler bei Medikamenten, die Sie bestellt haben, verhindern können.
❺ Befreiungsantrag stellen:
Wie wir schon beschrieben haben, gibt es eine so genannte Belastungsgrenze. Diese soll sicherstellen, dass niemand durch die Zuzahlungen unzumutbar belastet wird. In einem Kalenderjahr müssen Versicherte maximal zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen. Schwerwiegend chronisch Kranke hingegen ein Prozent. Haben Sie die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, müssen Sie nichts mehr dazu bezahlen. Doch hier müssen Sie genau aufpassen, denn Sie müssen selbst Belege sammeln und rechnen! Haben Sie die Belastungsgrenze erreicht, dann reichen Sie alle Belege bei Ihrer Krankenkasse ein. Anschließend erhalten Sie einen so genannten Befreiungsbescheid für den Rest des Jahres.
❻ Zuzahlungen steuerlich absetzen:
Haben Sie für Ihre Medikamente Rezepte erhalten, dann können Sie diese in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Diese Kosten müssen dann lediglich die so genannte „zumutbare Eigenbelastung“ überschreiten. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Mehr darüber erfahren Sie beim Lohnsteuerhilfeverein (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.). Nutzen Sie diesen Tipp beim nächsten Mal unbedingt aus, wenn Sie Ihre Steuererklärung machen.
❼ nach Treueprogrammen fragen:
Fragen Sie in Ihrer Apotheke des Vertrauens doch einfach mal nach, ob diese ein Treueprogramm hat. In der Regel sind diese Programme so aufgebaut, dass Sie ab einem bestimmten Einkaufswert Punkte erhalten, sammeln und diese dann später für eine Prämie einlösen können. Oder aber Sie können die Punkte beim nächsten Einkauf verrechnen lassen. Auch so lässt sich ein wenig Geld sparen.