Verfassen Sie rechtzeitig eine Patientenverfügung und nutzen Sie dazu das kostenlose Formular. Wir sagen Ihnen, was Sie beachten müssen.

Patientenverfügung – Formular kostenlos zum Ankreuzen
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung | © blende11.photo / stock.adobe.com

Eine Patientenverfügung teilt den Willen der betreffenden Person hinsichtlich der ärztlichen Behandlung im Falle schwerer und lebensbedrohlicher Erkrankungen mit. Der Deutsche Bundestag hat Mitte 2009 ein Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen verabschiedet und somit im Zivilrecht verankert.

Patientenverfügung – Vordruck aus dem Internet

Es gibt im Internet eine Auswahl an vorgedruckten Formularen, die kostenlos heruntergeladen werden können. Zusätzlich gibt es gemeinnützige, nicht-profitorientierte – jedoch nicht zwangsläufig kostenfreie – Anbieter, die entsprechende Formulare mit ausführlicher Beratung kombinieren.

Spezielle Wünsche auf einem Zusatzblatt angeben

Es muss klar sein, dass die Standardformulare mit Kästchen zum Ankreuzen nur einen fiktiven Durchschnittspatienten im Blick haben. Besondere individuelle Wünsche, etwa hinsichtlich Organspende, sind auf einem Beiblatt aufzulisten.



Dabei gilt es zu beachten, dass es in bestimmten Fällen auf die richtige Formulierung ankommt, sich also ein einziges falsch gewähltes Wort als problematisch herausstellen kann.

Standardpatientenverfügungen beziehen sich nur auf medizinische Standardsituationen – konkret also meist irreversible Bewusstlosigkeit oder eine unheilbare Erkrankung, die unweigerlich zum Tode führt.

Ebenso stellt sich die Frage der medizinischen Behandlung oder, auf den Punkt gebracht, des „Weiterlebens“, aber auch nach einem schweren Schlaganfall, Dauerkoma, Schädelhirntrauma oder Demenz.

An dieser Stelle muss nach persönlichen Wertvorstellungen entschieden werden, was bei Standardformularen nicht möglich ist und auf dem erwähnten Zusatzblatt deutlich gemacht werden muss.

Unterschrift und Datum nicht vergessen

Unterschrift und Datum müssen vorhanden sein, eine handschriftliche Ausführung ist nicht notwendig. Auch wenn sich keine neuen Gesichtspunkte ergeben haben, wird eine Aktualisierung mit neuer Unterschrift und Datum nach einigen Jahren empfohlen.

Arzt und Angehörige informieren

Eine Patientenverfügung wirkt nur dann, wenn sie dem Arzt zur Kenntnis gebracht wird.
Die Familie oder andere Vertrauenspersonen sollten informiert sein, dass es die Verfügung gibt und wo sie aufbewahrt wird. Man kann eine Hinweiskarte immer bei sich tragen, die Ärzte müssen dem nachgehen.

Widerruf jederzeit möglich

Der Widerruf einer Patientenverfügung ist jederzeit möglich, sofern in der entsprechenden Situation Einsichtsfähigkeit vorhanden ist und der Patient sich noch mündlich oder durch Zeichen verständlich machen kann.

Das große Vorsorgepaket…
… enthält alles, was Sie zum Thema Patientenverfügung wissen müssen (und noch viel mehr). Anwaltlich geprüfte Schritt-für-Schritt-Anleitungen, zum Heraustrennen oder jederzeit verfügbar als Download.

Patientenverfügung: Broschüre vom Bundesgesundheitsministerium
Hier bekommen Sie die Broschüre mit Hilfestellung zu Fragen, die sich aufgrund von Krankheit, als Folge eines Unfalls oder zum Lebensende stellen können.

Patientenverfügung: Text-Bausteine vom Bundesgesundheitsministerium
Hier bekommen Sie eine PDF-Datei mit Text-Bausteinen zur Formulierung einer Patientenverfügung

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8 Kommentare

  1. Pingback: Vorsorgevollmacht – Formular kostenlos zum Ankreuzen

  2. Hubert Gamsjäger on

    Mein 86 jähriger Onkel will sich im Todesfall verbrennen lassen. Was muss in solch einem Fall in einer selbst geschriebenen Einverständniserklärung drin stehen?
    Besten Dank im voraus, Hubert Gamsjäger

  3. Mein Opa hat eine Lebensgefährtin. Diese ist im Krankenhaus. Mann sagte uns, daß mein opa nicht benachrichtigt wird nur Familienangehörige. Aber sie leben schon so lange zusammen. Wir möchten eigendlich nur das mein Opa benachrichtigt wird wenn irgendetwas ist. Was kann mann da machen? Besten Dank im vorraus Agnes Schmieder

  4. Reiner Stang on

    Der weiterführende Link „Patientenverfügung Broschüre“ ist mittlerweile nicht mehr aktiv und führt ins BMJV-Nirwana.
    Er sollte bei Gelegenheit berichtigt werden.
    Danke

  5. Dagmar von Aktive-Rentner.de on

    Haben wir korrigiert. Vielen Dank für den wertvollen Hinweis, Reiner!

  6. Eppendorf Joerg on

    Ich habe bei euch die einfache Patientenverfügung gesehen weil wie komme ich dazu dass ich sie mit ausdrucken kann

  7. Leider liegen die angebotenen Situationen der meisten Patientenverfügungen ausschließlich in der Diagnosehoheit von Ärzten und sind Situationen, in denen ein ethisch handelnder Arzt, keine Sterbeverzögerung mehr versuchen würde. Es gibt seit 2009 diesbezüglich ein Gesetz (§ 1827 früher § 1901 a), das besagt: »Patientenverfügungen gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung!« Die meisten Patientenverfügungen beschränken sich aber auf die 2004 vom Bundesministerium der Justiz vorgestellten und durch das Gesetz überholten Situationen. Auffällt, dass oft die erste Situation mit drei Einschränkungen daherkommt (aller Wahrscheinlichkeit nach, unabwendbar und unmittelbar) und die dritte zwei Ärzte verlangt, als ob Ärzte ein Interesse daran haben könnten, dass jemand vorzeitig verstirbt. Kommuniziert werden sollte stattdessen, dass Bevollmächtigte bei Zweifeln an einer Diagnose, eine ärztliche Zweitmeinung einholen können, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden muss.

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