Wird der Alltag immer schwerer, kann es sinnvoll sein sich Hilfe in Form einer Pflege- bzw. Betreuungskraft ins Haus zu holen. Doch worin liegt eigentlich der Unterschied?

Pflegekraft und Betreuungskraft im Seniorenheim
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Das Leben wird im Alter immer etwas schwieriger. Während Sie früher vielleicht problemlos den Haushalt selbst auf Vordermann bringen konnten, einkaufen gehen überhaupt kein Problem war und Sie sich auch körperlich recht fit fühlten, kann das heute ganz anders aussehen. Treten Schmerzen auf und fallen alltägliche Dinge schwer, dann kann es sinnvoll sein über Hilfsmöglichkeiten nachzudenken. Reichen technische Hilfsmittel vielleicht schon aus, damit Ihr Alltag etwas leichter wird? Oder benötigen Sie doch eher Hilfe von anderen Personen?

Sich Hilfe ins Haus zu holen, ist keine Schande

Auch wenn es manchmal schwer ist, sich das einzugestehen: sich Hilfe ins Haus zu holen, ist keine Schande und bedeutet natürlich auch nicht, dass Sie Ihr Leben nicht mehr alleine meistern können. Doch alleine schon aus gesundheitlichen Gründen ist es empfehlenswert, wenn täglich jemand bei Ihnen vorbei schaut und sich um Ihre Gesundheit kümmert. Wenn das nicht nötig ist, können Sie sich dennoch Unterstützung ins Haus holen, die dann z.B. für Ordnung sorgt, kocht oder sich um Ihr geliebtes Haustier kümmert.

In einem Seniorenheim müssen Sie sich um dieses Komplettpaket keine Gedanken machen. Wenn Sie jedoch in Ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchten, kann eine Pflege- bzw. Betreuungskraft die richtige Wahl sein. Worin die Unterschiede liegen und welche Dienstleistung besser für Sie wäre, möchten wir nachfolgend einmal klären.



Unterschied zwischen Pflege- und Betreuungskraft

Die Begriffe „Pflege“ und „Betreuung“ werden von den meisten als ein großes Ganzes zusammengefasst. Hier gibt es jedoch gravierende Unterschiede. Das bedeutet letztendlich also auch, dass Pflege- und Betreuungskräfte nicht dasselbe sind. Worin sie sich unterscheiden, möchten wir Ihnen nachfolgend einmal etwas genauer beschreiben.

Was versteht man unter einer Pflegekraft?

Pflegekraft misst Blutdruck bei Seniorin
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Haben Sie gesundheitliche Probleme oder sind Sie körperlich aufgrund Ihres Alters eingeschränkt? Können Sie sich nicht selbst medizinisch versorgen und/oder die tägliche Hygiene alleine meistern? Dann ist die häusliche Pflege genau das Richtige für Sie. Denn eine Pflegekraft kommt immer dann zum Einsatz, wenn pflegerische oder medizinische Leistungen notwendig werden. Denn lediglich Pflegekräfte, sprich also ausgebildete Kranken- oder Altenpfleger/innen dürfen Tätigkeiten der Grundpflege übernehmen. Zu diesen Tätigkeiten zählen z.B.:

  • Unterstützung beim An- und Ausziehen
  • Körperpflege (waschen/duschen/Zähne putzen)
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei Toilettengängen
  • Verabreichung von Arzneimitteln/Insulinspritzen
  • Anlegen von Verbänden und Wundversorgung
  • Blutdruck- und Blutzuckermessungen
  • Blutentnahme
  • Bedienung von Beatmungsgeräten
  • Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen

Zum Aufgabengebiet einer Pflegekraft zählen je nach körperlicher oder geistiger Einschränkung noch viel mehr Tätigkeiten. Ob und in welchem Umfang Ihnen diese Leistungen zustehen, muss jedoch vorher erst einmal geprüft werden.

➭ Wer hat Anspruch auf die Betreuung durch eine Pflegekraft?

Um von all diesen Leistungen zu profitieren, ist es wichtig, dass Sie eine Pflegestufe beantragen bzw. einen Pflegegrad. Die Pflegekasse prüft daraufhin den Bedarf mit Hilfe von einem Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Bereiten Sie sich auf den Besuch des MDK gut vor. Denn dieser wird Ihnen Fragen und kleine Aufgaben stellen, die bei der Beurteilung anschließend eine große Rolle spielen. Hilfreich ist daher diese Checkliste für den MDK-Besuch. Wurde der Bedarf durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft, werden Sie in eine der fünf Pflegegrade eingestuft. In diesen ist wiederum festgelegt, in welchem Umfang und wie lange die Pflegekraft Sie unterstützen darf.

Wichtig:
Wenn Sie merken, dass Sie Hilfe benötigen, dann beantragen Sie zügig einen Pflegegrad. Einfach aus dem Grund, weil bei der Genehmigung eines Pflegegrades die Zahlung ab genau dem Tag beginnt, an dem Sie den Antrag gestellt haben. Das ist vor allem wichtig, wenn Angehörige Ihre Pflege übernehmen und sich vor einer finanziellen Belastung schützen möchten.

➭ Ambulante Pflege oder 24h-Pflege?

Je nach Bedarf wird bei der Ermittlung des Pflegegrades auch geklärt, ob es ausreicht, wenn der ambulante Pflegedienst ein- bis mehrmals täglich bei Ihnen vorbei schaut oder es besser wäre eine 24-Stunden-Pflegekraft zu engagieren. Denn gerade, wenn Sie alleine leben oder Ihr/e Partner/in selbst mit körperlichen Problemen zu kämpfen hat, ist es sinnvoll jemanden daheim zu haben, der bei Ihnen wohnt und Sie 24 Stunden am Tag versorgen kann. Die Vermittlung von 24h Pflegekräften gibt Ihnen mehr Lebensqualität und vor allem auch das Gefühl von Sicherheit zurück.

Was versteht man unter einer Betreuungskraft?

Betreuungskraft spielt Schach mit Seniorin
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Bei einer Betreuungskraft handelt es sich um eine Person, die wirklich nur dazu da ist, um Sie im Alltag zu begleiten – ohne dabei pflegerische Tätigkeiten zu übernehmen. Sie erhalten mit einer Betreuungskraft somit also eine Hilfe, die Sie bei der Bewältigung alltäglicher Dinge unterstützt. Zu diesen Aufgaben zählen zum Beispiel:

  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Einkaufen
  • Putzen/Spülen
  • Gartenarbeit
  • Wäsche waschen, bügeln, usw.
  • Versorgung von Haustieren
  • Begleitung zum Arzt, bei Behördengängen und sonstigen Erledigungen

Eine Betreuungskraft ist aber weitaus mehr als nur eine Haushaltshilfe. Sie übernimmt in der Regel alle Aufgaben, für die das Pflegepersonal oft nicht genügend Zeit hat. Dazu gehören:

  • Ausflüge und Spaziergänge
  • Besuch von Kulturveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen
  • Handarbeit
  • Musik hören, musizieren, singen
  • Brett- und Kartespiele
  • Lesen und Vorlesen
  • Bewegungsübungen und Tanzen

Eine Betreuungskraft übernimmt somit also auch die Freizeitgestaltung, damit Sie sowohl körperlich als auch geistig fit bleiben. Zudem ist sie Ansprechpartner/in für die betreute Person sowie auch für ihre Angehörigen.

➭ Wo kommen Betreuungskräfte zum Einsatz?

Betreuungskräfte kommen in der Regel in Pflegeeinrichtungen wie Heimen und Tagesstätten, bei ambulanten Betreuungsdiensten sowie auch in Privathaushalten zum Einsatz. Wohnen Sie in keinem Seniorenheim bzw. besuchen Sie keine Tagespflege, dann können Sie sich auch um eine Betreuungskraft für zuhause kümmern. Ambulante Betreuungsdienste haben sich beispielsweise darauf spezialisiert, Betreuungskräfte für zuhause zu vermitteln. Diese sind dann beim ambulanten Betreuungsdienst angestellt. Alternativ dazu können Sie auch Kontakt zu selbstständigen Seniorenbetreuern aufnehmen.

➭ Wer trägt die Kosten für eine Betreuungskraft?

Die Kosten für Betreuungskräfte in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen werden durch die gesetzlichen und privaten Pflegekassen getragen. Geregelt ist das im Pflegestärkungsgesetz II (PSG II). Möchten Sie hingegen, dass eine Betreuungskraft zu Ihnen nach Hause kommt, können Sie die Leistungen der Betreuungskraft über die Pflegekasse abrechnen – sofern ein Pflegegrad vorliegt. Denn ab Pflegegrad 1 erhalten Sie monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§45b SGB XI). Erhalten Sie keine Pflegeleistungen, sprich also haben Sie keinen Pflegegrad, müssen Sie die Kosten für eine Betreuungskraft selbst tragen.

Unser Tipp:
Wenn Sie sich selbst auf die Suche nach einer stundenweisen Seniorenbetreuung begeben, dann vergleichen Sie unbedingt die Preise. Alternativ dazu können Sie auch bei Pflegediensten nachfragen, ob diese zusätzliche Betreuungsleistungen anbieten.

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

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