Eine Privatinsolvenz bei Rentnern ist für viele der letzte Schritt in die Altersarmut. Welche Wege es aus der Krise gibt und was zum Leben übrig bleibt, lesen Sie hier.

Privatinsolvenz bei Rentnern
Grundsätzlich gilt auch bei Rentnern die gesetzliche Pfändungsgrenze | © WavebreakMediaMicro / stock.adobe.com

Nicht nur junge Menschen können in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sondern auch ältere Menschen und Rentner. Gerade durch vermehrt anfallende Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente oder auch Krankenhausaufenthalte gerät ein Rentner schnell in eine finanzielle Notlage, weil die Rente oft nicht ausreicht, solche Kosten zu bewältigen.

Die Folge ist nicht selten eine massive Überschuldung, aus der sich der Betroffene nicht mehr alleine zu befreien vermag. In diesem Fall kann es auch zu einer Privatinsolvenz bei Rentnern kommen. Allerdings sollte vor einem solchen Schritt unter fachkundiger Anleitung und Begleitung (Anwalt, Schuldnerberater, Steuerberater) geprüft werden, ob es nicht andere Möglichkeiten zur Schuldentilgung gibt.

Versuch einer außergerichtlichen Einigung

Eine Privatinsolvenz bei Rentnern ist für den Betroffenen mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden und bringt neben seelischem Stress auch immer finanzielle Härten mit sich, denn bei einer Privatinsolvenz ist immer mit Pfändungen zu rechnen. Deshalb sollte eine Privatinsolvenz eigentlich vermieden werden, wenn es nur irgendwie möglich ist.

Der bessere und häufig auch schnellere Weg ist eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Um eine solche Einigung zu erreichen, können sich betroffene Rentner an eine Schuldnerberatung wenden, die dann versucht, sich ohne Beteiligung eines Gerichtes mit den Gläubigern zu verständigen. In der Regel gelingt dies, denn viele Gläubiger nehmen lieber einen kleinen Betrag, als dass sie in einer Privatinsolvenz gänzlich leer ausgehen.



Zuverdienst bei insolventen Rentnern

Eine Privatinsolvenz bei Rentnern hindert diese natürlich nicht daran, etwas hinzu zu verdienen. Allerdings ist hier zu beachten, dass der Zuverdienst nicht so hoch sein darf, dass der Pfändungsfreibetrag überschritten wird.

In diesem Fall ist der darüber hinausgehende Betrag pfändbar. Die Rechtslage ist beim Thema Zuverdienst während der Privatinsolvenz leider nicht eindeutig und die Gerichte haben in der Vergangenheit sehr unterschiedlich geurteilt. Es muss wohl der Einzelfall betrachtet werden und Betroffene sollten sich auf jeden Fall bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht Rat holen.

Privatinsolvenz bei Rentnern – Ist die Rente pfändbar?

Grundsätzlich wird die Rente, z.B. Pension, Betriebs- oder Altersrente, als Einkommen verstanden und ist damit pfändbar, allerdings nur bis zur Pfändungsfreigrenze. Diese liegt im Augenblick

 

  • für nicht unterhaltspflichtige Personen bei 985,15 Euro monatlich
  • für verheiratete Personen liegt der pfändungsfreie Höchstbetrag bei 1569 Euro im Monat.

 

Einen Sonderfall stellt die Hinterbliebenenrente dar. Sie ist nach Paragraph 850 Zivilprozessordnung (ZPO) unpfändbar. Erhält der Betroffene allerdings neben der Hinterbliebenenrente noch eine Altersrente, ein Einkommen oder auch Arbeitslosengeld und übersteigt dadurch den Pfändungshöchstbetrag, so ist nach § 850c der über die Pfändungsgrenze hinausgehende Betrag pfändbar.

Pfändungsschutz für die private Altersvorsorge

Wer als Rentner eine Privatinsolvenz durchstehen muss, der braucht sich um seine private Altersvorsorge (z.B. Lebensversicherung) zunächst einmal keine Sorgen machen. Das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge, das seit dem 31.03.2007 in Kraft ist, regelt den Umgang mit der Altersvorsorge neu. Durch dieses Gesetz ist die private Lebens- und Rentenversicherung vor einer Pfändung geschützt, allerdings nicht vollständig, sondern nur in einem begrenzten Umfang.

Der Gesetzgeber sieht für bestimmte Altersstufen bis zum 65. Lebensjahr sogenannte Sockelbeträge vor, die der Betroffene jährlich ansparen darf und die trotzdem unpfändbar sind. Diese Beträge sind im Paragraf 851c Abs. 2 ZPO festgesetzt.

Die Neuregelung war notwendig, um sicherzustellen, dass eine mühsam angesparte Altersvorsorge nicht einfach durch eine Insolvenz verloren geht. Damit sind auch alle staatlich geförderten Verträge zur Altersvorsorge während der so genannten Ansparphase vor einer Pfändung durch gesetzliche Regelung geschützt. Dazu gehören natürlich auch die bekannten Riester- und Rüruprenten.

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4 Kommentare

  1. Ist eine als Altersvorsorge vorgesehene Investition in ein Grundstück gleichwie eine finanzielle Altersvorsorge . Versicherung gleichzusetzen?
    Das dann vor einer Pfändung gegenüber einer Bank geschützt ist.
    In einer zusammenfassung von Ehepartnern: wenn der pfändungs-Freibetrag von 1569. Euro überschritten ist, welche Ausgaben können diesen Freibetrag den erhöhen?

  2. Die Tipps sind gut,nur kann ich damit nichts anfangen.
    Bin EU Rentner mit 100% auf Dauer,790 Euro Rente ,Pflegestufe 2 ,Zentronukleare Myopathie,COPD Stufe 4,Künstliche Herzklappen,Herzschwäche.
    Hab schon 1999 versucht priv.Insolvenz anzumelden.
    Vergeblich,da Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze sowie keine Aussicht auf Besserung da 3 unheilbatre Erkrankungen,davon 2 Genetisch bedingt. Begründete Tel. aussage des Schuldnerbüros,denn Laufen kann ich nicht.
    nach Pfändungen bis 2003 und Kosten die die Schuldsumme verfünfachten
    einigte ich mich mit 80& der Schuldnern auf eine Ratenzahlung,da ich die Inkasso Nötigungen nicht verkraftete.
    seitdem zahle ich brav 60 Euro pro Monat an die Inkassobüros und darf noch bis zu meinem Tode weiterzahlen da die 30 Jahre Titelfrist abgelaufen sind und mir neue Titel mit höherer Summe bevorstehen.
    und das in nem Rechtsstaat.

  3. ups,meinte die Gläubiger
    hab versehentlich Schuldner geschrieben
    kann leider auch nur verschwommen sehen

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